Inzwischen will man in der Schweiz abgewiesene Asylbewerber auch ausweisen wenn sie in ihrer Heimat verfolgt, bedroht oder gar gefoltert werden. Man will sie nicht mehr haben. Ist noch nicht entschieden, wird aber ernsthaft diskutiert, auch gegen Einwände von den Linken.
Das ist durchaus machbar. Es fehlt nur der politische Wille.
Art. 33 GFK (Genfer Flüchtlings Konvention) besagt nämlich:
1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.