Asozial-Staat Deutschland: Längst zunehmend Lebensrealität

Hier können aktuelle Themen getrennt voneinander auf gesonderten threads erörtert werden.

Quasi-Anleitung zur Ausnutzung der asozialen Rechtslage?

Beitragvon Excubitor » Do 10. Jan 2013, 17:08

Mittlerweile hat wohl der letzte Asoziale in Deutschland begriffen, dass er als asozialer Mieter in Deutschland aufgrund der asozialen Rechtslage mehr Rechte besitzt als ein sich an die Rechtsvorgaben haltender Vermieter.

Heute Morgen war auf einem bekannten Privatsender in einer zufällig beim Zappen erwischten "DOKU"-Soap zu sehen wie man sich verhalten könnte, um den Vermieter zu schädigen, sogar unter Hinweis darauf, dass der Vermieter dagegen nichts machen könne. Wie tief will man in diesem verkommenen Land eigentlich noch sinken? Jetzt bekommen die Asozialen, welche von einigen unserer Staatsvertreter schon zuhauf "gezüchtet" werden, auch noch indirekt quasi eine Gebrauchsanleitung an die Hand, die asoziale Situation bestmöglich für sich auszunutzen...
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Weitere Belege für die asoziale Rechtslage bis hin zum BGH

Beitragvon Excubitor » Di 19. Feb 2013, 16:03

Wir nähern uns dem Zeitpunkt an dem die Asozialität in diesem Land bereits überwiegend Realität ist und damit endgültig einem weiträumig anerkannten Lebensprinzip entspricht. Mittlerweile ist teils asoziale, weil absolut Inkonsequente Rechtsfindung bis hin zur höchsten deutschen Rechtsinstanz vorgedrungen, gut dargestellt in einem Beitrag von GasGerd auf unserem Schwesterforum:

"18.02.2013 16:51: RE: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz
Heute auf gmx geschrieben:

Evvalt
189 Beiträge
Polizeibekannter Täter.

https://www.youtube.com/watch?v=arS08gohZGc

---

thom

"nach dem, was hier steht, ist der 2. fall auch notwehr.
abgesehen davon gibt das gesetz dem gericht einen gewissen entscheidungsspielraum, dafür gibts ja dann mehrere instanzen."

Der Instanzenzug ist ein schwacher Trost, wenn die höchste Instanz - in Deutschland der Bundesgerichtshof für Strafsachen - sich in einer geradezu dramatischen Rechtsfrage von Leben und Tod wie dem Notwehrrecht hoffnungslos in Widersprüche verstrickt.

Der 1. Senat des BGHSt hat das nachgerade irrwitzige Fehlurteil des LG München gegen den Informatikstudenten Sven G., nach dem ein Messerstich gegen den Vorturner eines typischen Schläger / Tottreter - Mobs angeblich eine Überschreitung des Notwehrrechts sein, bestätigt und nur wegen der (genauso irrwitzig fehlerhaft bemessenen) Strafhöhe zurückverwiesen.

Der 2. Senat desselben BGHSt hat später ein Urteil des LG Koblenz, nach dem ein Todesschuss durch eine noch geschlossene Tür ohne vorherigen Warnschuss eine Überschreitung des Notwehrrechts sei (was selbstverständlich richtig ist), aufgehoben und den Täter (einen Hells Angel) freigesprochen, weil der Warnschuss angeblich die "Kampfposition" des Verteidigers (bei noch nicht vollständig aufgebrochener Tür!) "unzumutbar" verschlechtern würde.

Das heißt bei gemeinsamer Würdigung beider Urteile im Ergebnis: In Deutschland ist es eine reine Frage des Wohnorts bzw. Tatorts und damit der Zuständigkeit von Landgerichten und BGH - Senaten, ob man in einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Notwehrsitutation blindwütig herumballern darf oder ob man noch nicht mal das Minimum an notwendigen Verteidigungsmitteln zur Verfügung hat, um das eigene Leben oder das Dritter zu retten, ohne dafür kriminalisiert zu werden.

Die so geschaffene totale Rechtsunsicherheit in existentiellen Fragen spiegelt also das Wirken der heutigen Juristengeneration in Deutschland wider. Das passt zu Politikern und Managern, die bei Großprojekten Milliarden versenken und zu Lehrern, die aus dem high tech - Standort Deutschland das Pisa - Schlusslicht gemacht haben. Dekadenz und Verrottung, wohin man blickt.

---

[...]

*Man sollte es kaum glauben, aber sogar in den gewaltverliebten USA gibt es Einschränkungen für Notwehrübende, die es im deutschen Recht nicht gibt. Wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist, sich zurückzuziehen und die Polizei zu rufen, darf man nach der US - Rechtssprechung nicht so locker von der Schusswaffe Gebrauch machen wie nach der deutschen (nach der kein Rückzug vor einer kriminellen Aggression = "Bewährung der Rechtsordnung" bedeute). Eine Ausnahme ist in den USA nur die "stand by your ground" - Regelung, nach der solche Einschränkungen nicht für Hausherren (oder überfallene Autofahrer in ihrem eigenen Fahrzeug) gelten. Nach dem deutschen Notwehrrecht gibt es solche Einschränkungen überhaupt nicht.

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post ... p=231#jump"


Quelle:
http://35828.forendienst.de/show_messag ... 95#4630295

Anm.: Dekadenz und Verrrottung Deutschlands scheinen unaufhaltsam überall voranzuschreiten, geduldet von einem Volk, dass nach einer heutigen Meldung der Tagespresse anscheinend lieber bei der Arbeit blau macht (21%), als sich gegen Misstände zur Wehr zu setzen. Jemand, der sich alles bieten lässt hat kein Recht sich über irgendwas Derartiges zu beschweren, wenn er immer nur andere dafür sorgen lässt, dass sich etwas bessert, anstatt es selbst tun (zumindest all' das was in seiner persönlichen Macht steht), und das ist im Einzelfall mehr als man denkt...
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Re: Weitere Belege für die asoziale Rechtslage bis hin zum BGH

Beitragvon Staber » Di 19. Feb 2013, 17:35

Excubitor hat geschrieben:Wir nähern uns dem Zeitpunkt an dem die Asozialität in diesem Land bereits überwiegend Realität ist und damit endgültig einem weiträumig anerkannten Lebensprinzip entspricht. Mittlerweile ist teils asoziale, weil absolut Inkonsequente Rechtsfindung bis hin zur höchsten deutschen Rechtsinstanz vorgedrungen, gut dargestellt in einem Beitrag von GasGerd auf unserem Schwesterforum:

"18.02.2013 16:51: RE: Bürger bald völlig schutzlos? - Weg in die Selbstjustiz
Heute auf gmx geschrieben:

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https://www.youtube.com/watch?v=arS08gohZGc

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"nach dem, was hier steht, ist der 2. fall auch notwehr.
abgesehen davon gibt das gesetz dem gericht einen gewissen entscheidungsspielraum, dafür gibts ja dann mehrere instanzen."

Der Instanzenzug ist ein schwacher Trost, wenn die höchste Instanz - in Deutschland der Bundesgerichtshof für Strafsachen - sich in einer geradezu dramatischen Rechtsfrage von Leben und Tod wie dem Notwehrrecht hoffnungslos in Widersprüche verstrickt.

Der 1. Senat des BGHSt hat das nachgerade irrwitzige Fehlurteil des LG München gegen den Informatikstudenten Sven G., nach dem ein Messerstich gegen den Vorturner eines typischen Schläger / Tottreter - Mobs angeblich eine Überschreitung des Notwehrrechts sein, bestätigt und nur wegen der (genauso irrwitzig fehlerhaft bemessenen) Strafhöhe zurückverwiesen.

Der 2. Senat desselben BGHSt hat später ein Urteil des LG Koblenz, nach dem ein Todesschuss durch eine noch geschlossene Tür ohne vorherigen Warnschuss eine Überschreitung des Notwehrrechts sei (was selbstverständlich richtig ist), aufgehoben und den Täter (einen Hells Angel) freigesprochen, weil der Warnschuss angeblich die "Kampfposition" des Verteidigers (bei noch nicht vollständig aufgebrochener Tür!) "unzumutbar" verschlechtern würde.

Das heißt bei gemeinsamer Würdigung beider Urteile im Ergebnis: In Deutschland ist es eine reine Frage des Wohnorts bzw. Tatorts und damit der Zuständigkeit von Landgerichten und BGH - Senaten, ob man in einer tatsächlichen oder mutmaßlichen Notwehrsitutation blindwütig herumballern darf oder ob man noch nicht mal das Minimum an notwendigen Verteidigungsmitteln zur Verfügung hat, um das eigene Leben oder das Dritter zu retten, ohne dafür kriminalisiert zu werden.

Die so geschaffene totale Rechtsunsicherheit in existentiellen Fragen spiegelt also das Wirken der heutigen Juristengeneration in Deutschland wider. Das passt zu Politikern und Managern, die bei Großprojekten Milliarden versenken und zu Lehrern, die aus dem high tech - Standort Deutschland das Pisa - Schlusslicht gemacht haben. Dekadenz und Verrottung, wohin man blickt.

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[...]

*Man sollte es kaum glauben, aber sogar in den gewaltverliebten USA gibt es Einschränkungen für Notwehrübende, die es im deutschen Recht nicht gibt. Wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist, sich zurückzuziehen und die Polizei zu rufen, darf man nach der US - Rechtssprechung nicht so locker von der Schusswaffe Gebrauch machen wie nach der deutschen (nach der kein Rückzug vor einer kriminellen Aggression = "Bewährung der Rechtsordnung" bedeute). Eine Ausnahme ist in den USA nur die "stand by your ground" - Regelung, nach der solche Einschränkungen nicht für Hausherren (oder überfallene Autofahrer in ihrem eigenen Fahrzeug) gelten. Nach dem deutschen Notwehrrecht gibt es solche Einschränkungen überhaupt nicht.

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post ... p=231#jump"


Quelle:
http://35828.forendienst.de/show_messag ... 95#4630295

Anm.: Dekadenz und Verrrottung Deutschlands scheinen unaufhaltsam überall voranzuschreiten, geduldet von einem Volk, dass nach einer heutigen Meldung der Tagespresse anscheinend lieber bei der Arbeit blau macht (21%), als sich gegen Misstände zur Wehr zu setzen. Jemand, der sich alles bieten lässt hat kein Recht sich über irgendwas Derartiges zu beschweren, wenn er immer nur andere dafür sorgen lässt, dass sich etwas bessert, anstatt es selbst tun (zumindest all' das was in seiner persönlichen Macht steht), und das ist im Einzelfall mehr als man denkt...



Moin Excubitor!

Meine Meinung zu diesem Fall!
Ob der Rentner in Notwehr gehandelt hat, war eine juristische Frage und ein Gericht hat darüber zu befinden.
Moralisch ist dem Mann ohnehin kein Vorwurf zu machen. Er wurde von einer ganzen Bande Krimineller in seinem Haus überfallen und beraubt, stand unter Schock und hat im Affekt gehandelt. Niemand kann sagen, ob er in der gleichen Situation nicht genauso gehandelt hätte, jedenfalls niemand, der sich noch nie in einer solchen Situation befunden hat.Dass sich nun allgemein das Mitleid mit einem bereits mehrfach vorbestraften Jugendlichen, der beim Verüben einer schweren Straftat ums Leben gekommen ist, in Grenzen hält, ist ebenfalls verständlich.Dass die Familie dieses Jugendlichen da eine andere Sichtweise hat, weil sie persönlich befangen ist, mag man ihnen auch zugestehen.Damit ist der Fall dann aber abgeschlossen.


gruß staber
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Re: Weitere Belege für die asoziale Rechtslage bis hin zum BGH

Beitragvon Excubitor » Mi 20. Feb 2013, 15:09

Staber hat geschrieben:[...]
Moin Excubitor!

Meine Meinung zu diesem Fall!
Ob der Rentner in Notwehr gehandelt hat, war eine juristische Frage und ein Gericht hat darüber zu befinden.
Moralisch ist dem Mann ohnehin kein Vorwurf zu machen. Er wurde von einer ganzen Bande Krimineller in seinem Haus überfallen und beraubt, stand unter Schock und hat im Affekt gehandelt. Niemand kann sagen, ob er in der gleichen Situation nicht genauso gehandelt hätte, jedenfalls niemand, der sich noch nie in einer solchen Situation befunden hat.Dass sich nun allgemein das Mitleid mit einem bereits mehrfach vorbestraften Jugendlichen, der beim Verüben einer schweren Straftat ums Leben gekommen ist, in Grenzen hält, ist ebenfalls verständlich.Dass die Familie dieses Jugendlichen da eine andere Sichtweise hat, weil sie persönlich befangen ist, mag man ihnen auch zugestehen.Damit ist der Fall dann aber abgeschlossen.


gruß staber


Sorry Staber, aber darum geht es in diesem Strang gar nicht, sondern um die Auswirkungen fehlerhafter Urteile und mangelhaft inkonsequenter Rechtsprechung wie von GasGerd dargestellt, s.o. und die Anmerkungen in meinem Beitrag.
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Jetzt droht auch der völlige Ruin des Bildungssektors

Beitragvon Excubitor » Mi 20. Feb 2013, 15:41

Nachdem ROT-GRÜN in Niedersachsen die Macht übernommen und verteilt hat, droht nun auch dort der Ruin des Bildungssektors. Nicht genug, dass in Deutschland selbst keine Fachkräfte in genügender Zahl herangebildet werden. Nein, nun wird das Bildungssystem, übrigens nicht nur in Niedersachsen, anscheinend endgültig von völliger Inkompetenz überollt.
Die Abschaffung des "Sitzenbleibens" ist die Bankrotterklärung der anscheinend inkompetentesten aller deutschen Politiker, bei denen man sich ohnehin im Allgemeinen kaum oder gar nicht an Qualitätsarbeit erfreuen kann:


1. Die Abschaffung des Sitzenbleibens überfordert die ansonsten Sitzengebliebenen mit einer Doppelbelastung, nämlich einerseits aufholen und den voranschreitenden Lernstoff der Besseren gleichzeitig bewältigen zu müssen.
2. Die Besseren werden im Fortkommen gehindert, da man sich seitens des Lehrpersonals an den zu Fördernden zu orientieren und sich um diese zu kümmern hat.
3. Faulheit und Leistungsschwäche wird dadurch gefördert, dass es nun keinen Leistungsanreiz mehr gibt; man wird ja auf jeden Fall versetzt...
4. Die Schulen sind als Unterrichtsgebäude für "Frontalunterricht" für Klassen mit 30 Schülern ausgerichtet, so dass es gar keine ausreichenden Räumlichkeiten für kleinere Fördergruppen gibt.
5. Das Lehrpersonal kann gar nicht genügend Zeit für Fördergruppen aufbringen.


Kommentar:

Diese Politik schadet in erster Linie denen, denen man vorgibt helfen zu wollen. Darüber hinaus schadet dieses unverantwortliche Vorgehen denen, die man in ihren Möglichkeiten beschränkt, indem man sie ausbremst.
Ganz besonders aber fördert man mit der Abschaffung des Sitzenbleibens Bequemlichkeit und Faulheit derer, die ohnehin schon wenig Interesse am Lernen hatten, die nun gar keinen Anreiz mehr haben entsprechende Leistungen zu erbringen um versetzt zu werden. Die hier erkennbare Politik scheint der bisherige Gipfel der Inkompetenz in Sachen Bildung zu sein. Das wird unzweifelhaft die ohnehin schon viel zu hohe Zahl an Schulschwänzern weiter erhöhen und den allgemeinen Bildungsstand zunächst nivellieren und letztlich unterminieren und absenken, wie schon die seit mehreren Jahren fehlgeleiteten Bestrebungen ohne Abitur oder Fachabitur studieren zu können... Erst ruiniert man den Bildungsstand und hinterher beschweren sich genau dieselben, die dafür verantwortlich sind, dass Deutschland einen Fachkräftemangel aufweist. Das sagt alles über den Charakter dieser "Bildungsexperten" aus.

Und ein weiteres Abstürzen des ohnehin nicht überragenden Bildungsstandes in Deutschland, siehe PISA- und ähnliche Studien, bildet einen perfekten Nährboden für eine ungehinderte Ausbreitung des längst zu weit gegangenen Lebensprinzips asozialen Verhaltens quer durch alle Lebenslagen...

Deutschland bewegt sich nicht mehr langsam abwärts, sondern mittlerweile in rasendem Tempo...
Nur ein leicht manipulierbares Wahlvolk war in der Lage einem solchen Maß an Inkompetenz an die Macht zu verhelfen und niemand von denen, die Rot oder Grün gewählt haben kann sich nun aus der Verantwortung stehlen, sondern zeichnet persönlich für diesen Misstand mitverantwortlich, ob in Niedersachsen oder jedem anderen Bundesland in welchem sich derartiges bereits ereignet hat oder man dabei ist diese zahlreichen Fehler zu begehen...
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 21. Feb 2013, 13:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Asozialstaat Deutschland: Teilweise längst Lebensrealität

Beitragvon AlexRE » Mi 20. Feb 2013, 16:22

Das darf man bei dem Thema "Sitzenbleiben" aber auch nicht außer Acht lassen:

Die Pisa-Sieger kennen keine Rückstufung

Zu den Ehrenrunden-Gegnern zählen zum Teil auch andere Lehrerorganisationen sowie der Bundeselternrat. Sie stützen sich nicht nur auf Ergebnisse der Schulforschung, sondern verweisen zudem auf die internationalen Pisa-Vergleiche: Während Deutschland beim Sitzenbleiben in der Spitzengruppe liegt, haben erfolgreichere Pisa-Staaten es ganz abgeschafft. Scheitert dort jemand, gilt das eher als Versagen der Schule als des Schülers - in Ländern wie Finnland rückt sogleich eine Art Schlechte-Schüler-Feuerwehr aus und leistet erste Hilfe.


http://www.spiegel.de/schulspiegel/sitz ... 64198.html

Dass die nach den Schweizer Lehrern weltweit am zweitbesten bezahlten deutschen Lehrer zeitweise die zweitschlechtesten Pisa - Ergebnisse erzielt haben, ist auch eine Erscheinungsforum des "Asozialstaates Deutschland".

Die volkswirtschaftlich sehr teuren Spitzenwerte bei der Zahl der Sitzenbleiber im internationalen Vergleich bedeuten letztendlich, dass die überbezahlten Verantwortlichen den schwarzen Peter an unmündige Kinder und an den Steuerzahler weiterreichen. Asozialer geht es kaum noch.

Das Sitzenbleiben auch hoffnungslos zurückhängender Schüler ganz abzuschaffen, anstatt durch gezielte Förderung schwacher Schüler die Anzahl der Sitzenbleiber deutlich zu reduzieren, halte ich allerdings auch für falsch und für einen typisch deutschen Wechsel von einem ungesunden Extrem ins andere.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Jetzt droht auch der völlige Ruin des Bildungssektors

Beitragvon Staber » Mi 20. Feb 2013, 19:01

Caloderma hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:
Nachdem ROT-GRÜN in Niedersachsen die Macht übernommen und verteilt hat, droht nun auch dort der Ruin des Bildungssektors. Nicht genug, dass in Deutschland selbst keine Fachkräfte in genügender Zahl herangebildet werden. Nein, nun wird das Bildungssystem, übrigens nicht nur in Niedersachsen anscheinend endgültig von völliger Inkompetenz überollt.
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Tja wozu noch bilden, wenn man trotzdem hinterher in Deutschland nichts wird. Und es werden Zeiten kommen, wo man die Schulen ganz abschafft, und jeder sich dann vom Elternhaus samt Internet unterrichten kann. Dadurch spart man sich verbeamtete Lehrer.


Frage ist, wer kontrolliert dann die Arbeiten auch das Internet?
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Ausländische Ärzte als Gefahr für deutsche u. a. Patienten

Beitragvon Excubitor » Sa 6. Apr 2013, 16:37

"[...]
Berlin – Nachdem sich die Zahl der ausländischen Ärzte in Deutschland innerhalb von zehn Jahren auf mehr als 30 000 verdoppelt hat, schlägt jetzt die Deutsche Stiftung PatientenschutzAlarm!
„Bei einer Dunkelziffer von 170 000 Behandlungsfehlern im Jahr ist bei geschätzt 34 000 Fällen Sprachverwirrung im Spiel“, sagt Stiftungsvorstand Eugen Brysch (50). „Viele ältere Patienten fühlen sich wie im Ausland.“

[...]"


Quelle:
http://www.bild.de/news/inland/behandlu ... .bild.html

Weitere Meldungen dazu unter
Ausländische Ärzte als Gefahr für Patienten
http://www.spiegel.de/karriere/berufsle ... 65664.html
http://forum.spiegel.de/f22/zugewandert ... 915-4.html (Forum)

Kommentar:
Es scheint als habe man hier versucht, auf dem Rücken der Patienten, die das gesamte gesundheitliche Risiko tragen, an billigere als deutsche Fachkräfte zu gelangen. Das ist unverantwortlich. Hier wird man, zumindest teilweise, von mehr als fahrlässiger Körperverletzung ausgehen müssen, da eindeutig auf Sprachverständigungsmängel zurückgehende Behandlungsfehler, sowohl von Ärzten, als auch von den verantwortlichen Trägern bewusst in Kauf genommen werden...
Gibt es straf- und zivilrechtliche, also notwendige Konsequenzen gegen die Verantwortlichen? Nein, zumindest öffentlich derzeit nicht erkennbar...
Und genau das ist asozial...
Zuletzt geändert von Excubitor am Sa 6. Apr 2013, 17:26, insgesamt 3-mal geändert.
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Auch kein Ende der asozialen Stromabzocke

Beitragvon Excubitor » Sa 6. Apr 2013, 16:39

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Auch die Juristen "legen nach"

Beitragvon Excubitor » Sa 6. Apr 2013, 17:01

Dieser Beitrag wurde an aktuellere Stelle verschoben, s.u. .
Zuletzt geändert von Excubitor am Di 16. Apr 2013, 12:57, insgesamt 2-mal geändert.
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