Auf Facebook gesehen und kommentiert:
Ich war immer für Organspende – ich beginne zu zweifeln
Ich war bislang ein überzeugter potentieller Organspender. Ich beginne zu zweifeln. Es ist eine ethische Frage, doch prominente »Autoritäten« in dieser Frage sind Leute, denen ich ethisch null vertraue. – Was ist mit Ihnen? Vertrauen Sie »dem System«?
(...)
https://dushanwegner.com/organspende/>> der Arzt wurde übrigens freigesprochen (spiegel.de, 28.6.2017). <<
Genau genommen ist da kein "übrigens" angebracht, weil dieser Nebensatz den eigentlichen bzw. den Hauptskandal betrifft. Ein Skandal im Medizinbetrieb ist zwar besonders traurig, weil dabei immer gefährdete Menschenleben im Spiel sind, aber es geht dabei nicht um große gesellschaftspolitische Verwerfungen. Schwarze Schafe gibt es bekanntlich überall, davor ist auch die Ärzteschaft nicht gefeit.
Die ganz große Verwerfung liegt aber vor, wenn ein Justizskandal letztinstanzlich verfestigt wird. Die Weigerung des Bundesgerichtshofes, das Lebensrecht der auf Spenderorgane wartenden Menschen zu schützen, schließt für mich persönlich die Teilnahme am System der Transplantationsmedizin als Spender aus. Das hätte der eine mörderische Arzt nicht bewirken können.
Im Jahre 2017 hat "Legal Tribune Online" sich noch getraut, Kommentare zu veröffentlichen (mittlerweile endgültig abgestellt). Damals habe ich mich sehr deutlich zu dem BGH - Urteil geäußert:
>> Es wäre ein Verstoß gegen in dubio pro reo dennoch anzunehmen, dass die Betroffenen überlebt hätten, wenn die Liste richtig geblieben wäre <<
Quatsch. Es ist nachweisbar und völlig unzweifelhaft, dass der Anteil der in der Wartezeit verstorbenen Patienten mit der Länge der Zeitspanne wächst. Das wusste der Angeklagte selbstverständlich ganz genau. Falsch war an der Anklage nur die Hausnummer im StGB, es handelt sich nämlich um versuchten Mord und nicht um versuchten Totschlag. Schließlich ging es diesem Mediziner um einen Karrieresprung durch möglichst viele praktische Nachweise seiner Kompetenz als Transplanteur, die seinen Marktwert deutlich erhöht hätte. Da liegen Habgier und sonstige niedrige Beweggründe auf der Hand. Wenn nun die Apparatschiks im Justizbetrieb sich nicht scheuen, auch noch die Mörder im Medizinbetrieb zu decken (die letztlich zu ihrer eigenen gesellschaftlichen Kaste gehören, viele Richter werden Mediziner und Medizinstudenten in der Verwandtschaft haben), dann werden viele Inhaber von Organspenderausweisen sich überlegen müssen, ob so eine gesellschaftliche Elite nicht imstande ist, auch verunglückte Spender voreilig für tot zu erklären, wenn sie deren Organe akut für bevorzugte Patienten benötigt. Dass es mittlerweile solche Überlegungen gibt, belegt der aktuelle Rückgang der Bereitschaft zur Organspende in Deutschland.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... reispruch/ Siehe auch:
viewtopic.php?f=66&t=3568&start=10#p101308