SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon Staber » Mi 2. Aug 2017, 19:42

Hm... also Beihilfe zum Mord, weil er in Auschwitz geraubtes Geld gezählt und weitergeleitet haben soll? Darf bzw. mus man den Artikel so verstehen?
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon AlexRE » Mi 2. Aug 2017, 19:57

Staber hat geschrieben:Hm... also Beihilfe zum Mord, weil er in Auschwitz geraubtes Geld gezählt und weitergeleitet haben soll? Darf bzw. mus man den Artikel so verstehen?


"Da durfte man einfach nicht mitmachen", hieß es im Prozess. Diese Einsicht gibt zwar kein Gesetz vor, hier haben wir es aber eben mit Sonderrecht zu tun. Wer weiß, vielleicht leben noch ein paar Reichsbahner, die 'Menschen nach Auschwitz transportiert haben. Deren Tatbeitrag war weitaus konkreter als der von Gröning ...
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon Staber » Mi 2. Aug 2017, 22:03

@ Alex
hier haben wir es aber eben mit Sonderrecht zu tun


Soweit man das den Medien entnehmen konnte, hat der Angeklagte nach dem Krieg sich wohl nicht (mehr) strafbar gemacht und ein einwandfreies Leben geführt. Möglicherweise haben die Erlebnisse und das sich Schuldigmachen in Auschwitz sein Rechtsempfinden geschärft. Schon allein das sollte man als Reue werten und maximal eine Bewährungsstrafe (für Beihilfe zum Raub bzw. Diebstahl) aussprechen.
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon AlexRE » Do 3. Aug 2017, 13:17

Staber hat geschrieben:@ Alex
hier haben wir es aber eben mit Sonderrecht zu tun


Soweit man das den Medien entnehmen konnte, hat der Angeklagte nach dem Krieg sich wohl nicht (mehr) strafbar gemacht und ein einwandfreies Leben geführt. Möglicherweise haben die Erlebnisse und das sich Schuldigmachen in Auschwitz sein Rechtsempfinden geschärft. Schon allein das sollte man als Reue werten und maximal eine Bewährungsstrafe (für Beihilfe zum Raub bzw. Diebstahl) aussprechen.


Das ist doch schon vorbei, er ist rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Jetzt geht es nur noch um die Frage der Haftverschonung.
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon AlexRE » Mi 20. Dez 2017, 01:21

Herr Gröning zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Auf LTO und Facebook dazu geschrieben:

Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt

Ex-SS-Mann Grö­ning zieht vor das BVerfG

Der frühere SS-Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz Oskar Gröning wehrt sich weiter gegen den Antritt seiner Haftstrafe. Nachdem das OLG Celle seine Beschwerde ablehnte, trägt er seine Einwände nun nach Karlsruhe.

(...)


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aftfaehig/

>> Korrektur, vom Töten versteht er nichts. Er hat lediglich vorher die Klamotten und das Bargeld eingesammelt und weitergeleitet. <<

... was der deutschen Rechtsprechung weder zur Tatzeit noch in den folgenden Jahrzehnten bis zur Verurteilung Herrn Grönings als Beihilfe galt.

Ein 180° - Wende der Rechtsprechung zu Lasten Angeklagter, die auf Altfälle angewandt wird, bedeutet letztendlich ein "nicht - verstehen - Wollen" des Normzwecks des besonderen Bestimmtheitsgebots / Rückwirkungsverbots (Art. 103 II GG, 7 EMRK). Damit hätte die Verteidigung vor dem BVerfG erscheinen müssen und nicht mit Art. 2 - Argumenten, die angesichts der tatrichterlichen Würdigung medizinischer Gutachten kaum noch greifen können.
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon Staber » Mi 20. Dez 2017, 14:50

AlexRE hat geschrieben:Herr Gröning zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Auf LTO und Facebook dazu geschrieben:

Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt

Ex-SS-Mann Grö­ning zieht vor das BVerfG

Der frühere SS-Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz Oskar Gröning wehrt sich weiter gegen den Antritt seiner Haftstrafe. Nachdem das OLG Celle seine Beschwerde ablehnte, trägt er seine Einwände nun nach Karlsruhe.

(...)


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... aftfaehig/

>> Korrektur, vom Töten versteht er nichts. Er hat lediglich vorher die Klamotten und das Bargeld eingesammelt und weitergeleitet. <<

... was der deutschen Rechtsprechung weder zur Tatzeit noch in den folgenden Jahrzehnten bis zur Verurteilung Herrn Grönings als Beihilfe galt.

Ein 180° - Wende der Rechtsprechung zu Lasten Angeklagter, die auf Altfälle angewandt wird, bedeutet letztendlich ein "nicht - verstehen - Wollen" des Normzwecks des besonderen Bestimmtheitsgebots / Rückwirkungsverbots (Art. 103 II GG, 7 EMRK). Damit hätte die Verteidigung vor dem BVerfG erscheinen müssen und nicht mit Art. 2 - Argumenten, die angesichts der tatrichterlichen Würdigung medizinischer Gutachten kaum noch greifen können.



Einfache Frage!
Die Richter die heute über ihm ein Urteil gesprochen haben, wären seinerzeit sicher nicht Richter geworden. Oder doch? :?
Bei all den schrecklichen seinerzeit, muss man den Zeitgeist mit ins Auge fassen und nicht nach heutigen Maßstäben richten und verurteilen, denn dann ist man um nichts besser.Vermutlich ist in der JVA eine Senioren gerechte Betreuung sichergestellt, mit Einzelzimmer und Pflegepersonal usw.
Davon kann ein Normalrentner der pflegebedürftig ist und die Bude sowieso nicht mehr verlassen kann, nur träumen. Ok, Haft soll bestrafen und der Täter soll sühnen, aber alles mit dem Ziel der Resozialisierung, damit der geläuterte Täter wieder ein vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft wird und möglichst noch zum Wohl eben dieser Gesellschaft und zum Wohl des Bruttosozialprodukts wirkt. Irgendwie bekomme ich gerade Zweifel an unserem Rechtssystem, schon komisch.
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon AlexRE » Mi 20. Dez 2017, 20:34

Oder doch? :?


Ganz sicher "doch". Jeder Richter, der diesen 100 - jährigen Ex - Buchhalter (wieso werden eigentlich die Lokführer, die Auschwitz angesteuert haben, nicht angeklagt?) dem aktuellen Zeitgeist folgend einknasten will, hätte sich in der ersten Hälfte der 1940'er Jahre todsicher für einen Job beim Volksgerichtshof qualifizieren können.
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon Staber » Do 21. Dez 2017, 14:45

@ alex
(wieso werden eigentlich die Lokführer, die Auschwitz angesteuert haben, nicht angeklagt?)

...oder LKW-Fahrer :roll:
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon AlexRE » Do 21. Dez 2017, 19:12

...oder LKW-Fahrer


... oder Mitarbeiter von Firmen, die da irgendwas angeliefert oder repariert habn.
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Re: SS-Mann Gröning schuldig gesprochen

Beitragvon maxikatze » Do 21. Dez 2017, 23:26

AlexRE hat geschrieben:
...oder LKW-Fahrer


... oder Mitarbeiter von Firmen, die da irgendwas angeliefert oder repariert habn.


Die Verantwortlichen der Firma, die Zyklon B hergestellt haben, wurden in Prozessen für schuldig befunden und verurteilt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zyklon_B
Die Geschäftsberichte der Degesch weisen für den Zeitraum von 1938 bis 1943 jährliche Produktionsmengen zwischen 160 Tonnen und 411 Tonnen aus.
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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