Die Nichtwähler riechen den Wahlbetrug als Erste

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Re: Die Nichtwähler riechen den Wahlbetrug als Erste

Beitragvon Staber » Sa 20. Jun 2015, 21:50

Man könnte ja die Parlamente wie die Wahlbeteiligung ausfällt besetzen. Geht nur ein bestimmter Prozentsatz zur Wahl ( Bsp 50% ) sind auch nur soviel Politiker nötig. Dann gebe es endlich mal den Ansporn der Politiker , was gegen die geringe Wahlbeteiligung zu unternehmen.Man fragt sich doch , was machen wir mit 631 Abgeordnete im Bundestag.

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Abgeordnetenentschädigung (Diät): 9.082 €/Monat (gemäß § 11 Abs. 1 Abgeordnetengesetz, gültig seit 1. Januar 2015)
Steuerfreie Kostenpauschale: 4.204 €/Monat
(Kosten für die Ausübung des Mandates sind durch die Kostenpauschale pauschal abgedeckt. Höhere Ausgaben sind weder erstattbar, noch können sie steuerlich abgesetzt werden; niedrigere Ausgaben sind steuerfreies Zusatzeinkommen.[5])[6]
Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 250 €/Monat (50 % des an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse ausgerichteten Höchstsatz, „Arbeitgeberanteil“).[7]
Übernahme der Dienstreisekosten und Bereitstellung einer Netzkarte für die Deutsche Bahn AG.[8] Innerhalb Berlins ist die Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages kostenfrei.
Übernahme von bis zu 15.053 €/Monat (ab dem 1. August 2011; 16.019 €/Monat ab dem 1. August 2013) für die Gehälter der Angestellten des Abgeordneten. Die Gehälter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Sind die Angestellten des Abgeordneten mit ihm verwandt oder verschwägert, muss er die Kosten selbst tragen.[9]
Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensions-Anspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstsatz von 67,5 Prozent wird nach 27 Jahren Abgeordnetentätigkeit erreicht. Wenn ein Abgeordneter zwei vierjährige Legislaturperioden Mitglied des Bundestags war, so erhält er 0,025 x 8 x 8.667 € = 1.733,40 € Pension. Der Beginn der Pensionszahlung erfolgt grundsätzlich mit Erreichen des 67. Lebensjahres. Nach acht Jahren Mitgliedschaft im Bundestag reduziert sich die Altersgrenze um je ein Jahr pro weiterem Jahr Mitgliedschaft (bis max. dem 18. Jahr).[10]
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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Staber
 
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