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Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 12. Jul 2018, 13:24
von Staber
Alles ganz höchst geheim. Das Volk (und die Richter) werden nie erfahren, wie sehr der Staat hier die Finger im Spiel hat/hatte.
Mit der noch nie dagewesenen Sperrfrist von 120 Jahren sorgt der Staat/Verfassungsschutz dafür, das eine Aufklärung tatsächlich niemals stattfinden wird.Der Staat in Form seiner V-Leute "spielt" hier stark mit. Unerträglich stark. Und V-Leute treten auch "rein zufällig" an Mord-Tatorten auf, wissen von nichts. Sehen auch nichts auffälliges. usw.
Die Bundesrepublik Deutschland in Form seiner unzähligen (und damit zum großen Teil überflüssigen) Verfassungsschutzämter hat hier vermutlich viel Blut an den Händen.

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 12. Jul 2018, 17:48
von AlexRE
Bild

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 12. Jul 2018, 20:42
von Staber
AlexRE hat geschrieben:Bild




:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Fr 13. Jul 2018, 06:51
von AlexRE
Da muss einfach ein größeres rechtsradikales Netzwerk bestanden haben oder noch bestehen:

Polizistenmord in Heilbronn

Wer erschoss Michèle Kiesewetter?

(...)

Der Prozess in München bekommt sein Urteil. In Stuttgart arbeiten sie am Schlussbericht im zweiten Untersuchungsausschuss. Und trotzdem passen all diese Enden nicht zusammen, nach elf Jahren immer noch nicht. Rechtsextreme Serien-Mörder, die bei einem Waffendeal der Islamisten auf der Heilbronner Theresienwiese mitmischen, dabei die Geheimdienste der Welt anlocken und Polizeistreifen umbringen. Das alles um 14 Uhr am 25. April 2007.

(...)


https://www.t-online.de/nachrichten/deu ... tter-.html

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Fr 13. Jul 2018, 07:26
von Sonnenschein+8+
Wer erschoss Michèle Kiesewetter?


ja und warum?

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Fr 13. Jul 2018, 07:41
von maxikatze
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
Wer erschoss Michèle Kiesewetter?


ja und warum?


Siehe Seite 15:

Perfide - die beiden Polizisten mussten nur deshalb sterben, weil Mundlos und Böhnhardt eine Polizeiwaffe haben wollten. Einen anderen Grund hat es für den Mord nicht gegeben - sagt Zschäpe.

Mich interessiert noch die Frage nach den Verstrickungen des Verfassungsschutzes oder ob zusätzlich andere Personen belastet werden.
Ich glaube kaum, dass man es Zschäpe abnimmt, kein Mitglied des NSU gewesen zu sein. Sie hätte sich ja gleich von Anfang an von NSU distanzieren können.
http://web.de/magazine/politik/nsu-proz ... r-31195882

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 19. Jul 2018, 07:27
von maxikatze
Habe die Berichte von zwei Prozessbeobachtern herausgesucht und gelesen. Ich stelle dabei fest, dass Zschäpe immer noch dominant ist und daher es mich nicht verwundert, dass sie damals die Finanzen des Duos Mundlos/Böhnhardt verwaltet hat. Und wer über das Geld bestimmt und es verwaltet, ist der Boss der Gruppe. So sehe ich das.

Nicht uninteressant:
https://projekte.sueddeutsche.de/artike ... l-e891806/
und
https://projekte.sueddeutsche.de/artike ... l-e891806/

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 19. Aug 2021, 13:52
von maxikatze
BGH-Entscheidung: Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei NSU-Helfer rechtskräftig
https://web.de/magazine/politik/bgh-ent ... g-36100382

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 19. Aug 2021, 17:20
von Staber
Also!
Ich halte die Verurteilung als Mittäterin der Morde aus rechtlichen Gründen für falsch. So sehr ich Frau Tschäpe in den Knast wünsche: Die Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Mittäterschaft eines nachweisbar nicht am Tatort gewesenen Menschen mit der Begründung der Mitwirkung im Hintergrund ist schlicht abenteuerlich. Das Urteil war politisch gewollt, ist aber rechtlich hingebogen, weil man der beiden Täter aufgrund deren Suizids nicht mehr habhaft werden konnte. Dann kann ich aber nicht jemand verurteilen, der noch da ist, indem ich mir die Mittäterschaft zurechtbiege.

Re: NSU-Prozess

BeitragVerfasst: Do 19. Aug 2021, 19:20
von AlexRE
Staber hat geschrieben:Also!
Ich halte die Verurteilung als Mittäterin der Morde aus rechtlichen Gründen für falsch. So sehr ich Frau Tschäpe in den Knast wünsche: Die Bejahung der Tatbestandsmerkmale der Mittäterschaft eines nachweisbar nicht am Tatort gewesenen Menschen mit der Begründung der Mitwirkung im Hintergrund ist schlicht abenteuerlich. Das Urteil war politisch gewollt, ist aber rechtlich hingebogen, weil man der beiden Täter aufgrund deren Suizids nicht mehr habhaft werden konnte. Dann kann ich aber nicht jemand verurteilen, der noch da ist, indem ich mir die Mittäterschaft zurechtbiege.


"Hingebogen" stimmt so nicht. Für die Mittäterschaft war die Anwesenheit am Tatort noch nie das allein entscheidende Merkmal. Es kommt auf die gemeinsame Tatherrschaft an. Guck`mal, das Gesetz stellt sogar Anstifter den Tätern absolut gleich, und die müssen erst recht nicht am Tatort sein:

https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html

Auch die 1. Alternative der Mittäterschaft sieht vor, dass der Tatausführende nur (ggfs. unwissendes) Werkzeug ist, der eigentliche Täter aber weit im Hintergrund bleiben kann:

https://dejure.org/gesetze/StGB/25.html

Eine Strafmilderung gibt es nur bei der Beihilfe:

https://dejure.org/gesetze/StGB/27.html

Da hat der Helfer keine Kontrolle über den Tathergang und über einen möglichen Rücktritt vom Versuch oder so etwas, sondern unterstützt den Täter nur. 'Wenn Zschäpe wesentlich für das Entstehen und Durchführen der jeweiligen Tatpläne war und ohne sie das Ganze möglicherweise auseinandergebrochen wäre, ist sie Mittäterin. Da musste die Justiz nichts hinbiegen. Sie werden das schon wasserdicht begründet haben, nehme ich an. Ich habe das Urteil aber noch nicht gelesen..