Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Di 8. Dez 2020, 21:32

Natürlich stimmen die "Sozialen" für die Erhöhung der verfassungsverhöhnenden Kopfsteuer. Die finanziert schließlich ihren Propagandapparat. Der ist naturgemäß sauteuer.

Tausende von Beschäftigten mit überhöhten Gehälten und absurd fürstlichen Pensionsansprüchen zu bestechen, damit sie auf rechtswidrige Weise ihre journalistischen Pflichten verletzen und nur noch platte Bonzenpropaganda verbreiten, ist schon ein gewaltiges Schurkenstück historischen Ausmaßes. Jedes monumentale Projekt verschlingt nun einmal riesige Summen, das war schon immer so.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Raffgier ohne Ende mit albernen Ausreden verteidigt

Beitragvon Excubitor » Fr 11. Dez 2020, 21:20

FOCUS ONLINE Kultur - "Schlesinger über Erhöhung des Rundfunkbeitrags - RBB-Intendantin verteidigt Mega-Lohn: „Habe mir mein Gehalt nicht selbst ausgesucht“

"Freitag, 11.12.2020, 20:06
Sachsen-Anhalt hat die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ganz Deutschland blockiert. In einem Interview erläutert RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, was das für die Sender bedeutetet. Außerdem verteidigt sie das hohe Intendanten-Gehalt.

Das Interview unter:
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/sch ... 62540.html

Kommentar

Nein, sie hat sich nur den Job ausgesucht, wohl wissend, was dafür gezahlt wird ...

Auffällig an dem Interview ist, dass immer nur davon die Rede ist, was hier und dort an finanziellen Mitteln angeblich fehlt. Noch nie habe ich auch nur ansatzweise irgendetwas davon gelesen, das mal überprüft worden wäre inwieweit die Sendeanstalten überhaupt ökonomisch effizient arbeiten. Ich behaupte mal, dass neben den völlig überzahlten Gehältern, die in keiner Weise leistungsorientiert sind, für viele Produktionen weit mehr Geld aus dem Fenster geschmissen wird, als notwendig wäre, wenn man andere Produktionsstätten oder Unternehmen verpflichtet hätte. Man sollte den öffentlich rechtlichen Fernsehsendern gesetzlich Ausschreibungen vorschreiben um qualitativ hochwertige, aber dennoch nicht überteuerte Anbieter verpflichten zu können.
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+++ ARD und ZDF mit Eilanträgen vor BVerfG gescheitert +++

Beitragvon Excubitor » Di 22. Dez 2020, 18:53

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - +++ Streit um Rundfunkbeitrag im News-Ticker +++ ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht

"Dienstag, 22.12.2020, 18:36

ARD, ZDF und Deutschlandradio droht eine milliardenschwere Finanzlücke in den nächsten vier Jahren. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags schien deshalb alternativlos - doch Sachsen-Anhalt stellt sich quer. CDU-Experten haben eine ganz andere Lösung vor Augen. Die aktuelle Entwicklung im Ticker von FOCUS Online.

- ARD, ZDF und Deutschlandradio fehlen insgesamt 1,5 Milliarden Euro
- Der Rundfunkbeitrag soll deshalb zum 1. Januar 2020 auf 18,36 Euro pro Monat steigen
- Sachsen-Anhalt verweigert sich als einziges Bundesland jedoch einer Zustimmung
- Jetzt soll der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden
- Dort haben ARD und ZDF gute Chancen, glauben Experten

Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge der Sender zu Rundfunkbeitrag ab

18.34 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Anträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Diese wandten sich gegen die Entscheidung Sachsen-Anhalts, dem neuen Rundfunkstaatsvertrag vorerst nicht zuzustimmen. Es geht um eine Beitragserhöhung von 86 Cent.


[...]"

Siehe dazu die Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/recht/run ... 58928.html


Kommentar

Nur heißt das leider nicht, dass es keine Rundfunkbeitragserhöhung geben wird, sondern nur, dass jetzt im Hauptsacheverfahren über die Angelegenheit entschieden werden muss. Mutmaßlich will man sich die Begründung der Erhöhiung einer Rundfunkgebühr diesmal besser überlegen als bislang.
Wenn es ganz dumm läuft, müssen später sogar Beiträge wegen rückwirkender Wirksamkeit der Erhöhung nachgezahlt werden.
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Re: +++ ARD und ZDF mit Eilanträgen vor BVerfG gescheitert +++

Beitragvon AlexRE » Di 22. Dez 2020, 22:53

Excubitor hat geschrieben:Kommentar

Nur heißt das leider nicht, dass es keine Rundfunkbeitragserhöhung geben wird, sondern nur, dass jetzt im Hauptsacheverfahren über die Angelegenheit entschieden werden muss. Mutmaßlich will man sich die Begründung der Erhöhiung einer Rundfunkgebühr diesmal besser überlegen als bislang.
Wenn es ganz dumm läuft, müssen später sogar Beiträge wegen rückwirkender Wirksamkeit der Erhöhung nachgezahlt werden.


Eilanträge beim BVerfG sind wie Anträge auf einstweilige Anordnungen von Verwaltungsgerichten oder einstweilige Verfügungen von Zivilgerichten nur zulässig, wenn endgültige Rechtsverlste durch puren Zeitablauf drohen. Bei Leistungsklagen auf Geldzahlungen ist das praktisch nie der Fall. Ich habe jedenfalls noch nie gehört oder gelesen, dass ein Unternehmer Geld im einstweiligen Verfahren einklagen konnte, weil er keine Rücklagen und keinen Kredit mehr hatte und der säumige Zahler ihn in die Pleite hätten treiben können.

In der Hauptsache dagegen ist das hier nach der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG eine sichere Bank für die Rundfunkanstalten. Das Gericht hat schließlich den Modus der Ermittlung des Geldbedarfs des Parteienfunks selbst entwickelt und vorgegeben. Die CDU Sachsen - Anhalts hat hat ihre Position auch praktisch gar nicht begründet, weil sie die Gebührenerhöhung in Wirklichkeit gar nicht verhindern will. Die wollen nur verhindern, dass das Thema der Rundfunkgebühren nennenswerte Zahlen von Wählern in die Arme der AfD treibt, weil überbezahlte Volkserzieher in Ostedeutschland ziemlich verhasst sind.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Uel » Mi 23. Dez 2020, 09:32

Ich halte "Parteienfunk" für maßlos übertrieben!

Laut Wiki.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 ein Urteil zur Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gesprochen. Das Gericht erließ dabei ein „Gebot der Vielfaltsicherung“ bei der Besetzung der Rundfunkräte. Der „Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder“ wurde ausdrücklich auf höchstens ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums begrenzt, um die Staatsferne sicherzustellen.


Das Gebot der Vielfaltsicherung scheint mir das größere Problem. Es bekommen Minderheiten ein Gewicht und Einfluss, der ihnen nicht zusteht und den sie in einem Ausmaß auch ausüben, was an Machtanmaßung denken läßt und schon an Meinungs-Diktatur von Minderheiten grenzt, zumindest was den Umfang an Beiträgen angeht. Besser kann man Mehrheiten nicht gegen Minderheiten aufbringen. Man verstehe mich nicht falsch, Vielfalt ist sehr wichtig, aber man muss da auch Grenzen setzen können, was die allgemeine Relevanz angeht und nicht die Mehrheit mit dem ständigen Generve von Exoten gängeln. Mit den großen Gänglern meine ich z. B. die Eine-Welt-Missionare, Gender-Sprach-Fetischisten, die Transsexuellen Minderheiten mit ihren exotischen Befindlichkeiten, Impfgegner und die Religionen, insbesondere was Minderheitsreligionen angeht. Natürlich sollte man sie alle zu Wort kommen lassen, aber man ist ja nicht blöde und hat aber irgendwann ihr Problemchen verstanden.

Das scheint mir das wahre Problem der CDU als Mehrheiten-Repräsentant mit den öffentlichen Rundfunkanstalten und ihren derzeitigen Programmen zu sein. Sie ist im Bundesstaat der Mehrheiten-Repräsentant und muss sich fühlen, als lebe sie in einem andern Land.

Bei wenigen Parteienvertretern und den Vertretern von Sport und Gewerkschaften kann man nur Vertreter der Mehrheitsgesellschaft sicher vermuten. Fragt sich auch, ob es "Transfer-Absprachen" der Minderheiten gibt: Du setzt Dich mit für mein Anliegen ein, dann setz ich mich für Dein Anliegen ein, - die übliche Strategie der Minderheit zur Mehrheit.


PS.: Wenn ich mir es vorstelle, nur Privatfunk, ich bekäm das ganz große Kotzen!
Liebe Grüße
von Uel

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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Mi 23. Dez 2020, 13:39

Uel hat geschrieben:Ich halte "Parteienfunk" für maßlos übertrieben!


Sorry, ich halte das noch nicht einmal für ein klitzekleines bisschen übertrieben. Das allerletzte Wort haben hierzulande immer kleine Cliquen von Spitzen - Parteibuchkarrieristen. Das betrifft die Auswahl von Bundesrichtern und Bundespräsidenten ebenso wie Rundfunkräte. Dass sich die CDU dabei von Minderheitenvertretern jenseits ihrer eigenen Wählerklientel auf der Nase herumtanzen lässt, ist kein Gegenbeweis. Das mag dem Blick auf mögliche schwarz - rote oder schwarz - grüne Koalitionen oder auch nur der Geringschätzung der öffentlich - rechtlichen Konkurrenz ihrer eigenen Leute, den privatrechtlichen Medien - Millardären, geschuldet sein. Vielleicht ist das auch ein Versagen konservativer Politiker oder sogar Verrat an ihren Wählern, aber das ist letztendlich egal. Wichtig ist nur die Erkenntnis, dass man ein Parteibuch braucht, um überhaupt irgendetwas entscheiden zu können, und dass die Zielsetzungen der Väter und Mütter des Grundgesetzes kinderleicht untergepflügt werden können, wenn es aktuelle Interessen führender Seilschafter erfordern.

Das russische Wort "Bolschewiki" heißt übersetzt "Mehrheitler". Mörderbanden können zwar keine freien, gleichen und geheimen Wahlen gewinnen, aber mit Gewalt die Macht ergreifen und behaupten, sie verträten die Mehrheit. So ist das auch in Teilbereichen versagender Demokratien. Minderheiten okkupieren Positionen und behaupten, sie seien die Mehrheit. Da haben dann eben die Pseudovertreter der Mehrheit nicht richtig hingeguckt, vielleicht weil sie beim Vollstopfen der eigenen Taschen unaufmerksam waren oder weil ihnen ihre Wähler so sch...egal sind wie die existenziellen Interessen des Staatsvolks. Das ist eben eine Konsequenz der Alleinherrschaft dekadenter Parteibuchseilschafter, aber kein Beweis gegen diese Alleinherrschaft.
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Urteil des BVerfG: Die Rundfunkgebühren müssen steigen

Beitragvon Excubitor » Do 5. Aug 2021, 17:32

FOCUS ONLINE Politik - "Es geht um 86 Cent - Bundesverfassungsgericht hebt den Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an"

"Donnerstag, 05.08.2021, 11:33

Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat Folgen für die Verbraucher.

Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht nach Angaben vom Donnerstag.

Rundfunkbeitrag steigt um 86 Cent - auch rückwirkend!
Bis es eine Neuregelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.)

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen.

[...]"

Siehe dazu die Quelle:
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 60391.html


Kommentar

Welch ein Debakel für den angeblichen Rechtsstaat. Selbst wenn die Vorgehensweise Sachsen-Anhalts nicht rechtmäßig gewesen sein sollte,
hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil nur die völlig unverhältnismäßigen Einkommensmargen der TV-Funktionäre von
ARD und ZDF gesichert. Die vorgeschobene Argumentation, man könne so das beste Programm für die Zuschauer gewährleisten, ist völlig aus
der Luft gegriffen, lediglich eine Rechtfertigung und entbehrt jeder Grundlage weil man genau das ja nicht macht, was man behauptet.
Solange die Gehälter von Funktionsträgern, beispielsweise der Intendanten mit mehrfach sechsstelligen Summen vor dem Komma, derart völlig
überzogen sind und keinerlei realistische Anpassung erfahren ist es eine absolute Unverschämtheit vom Zuschauer, der das finanziert, auch nur
einen einzigen Cent Erhöhung zu verlangen. Darauf hätte das BVerfG zumindest hinweisen können.
(Beim WDR gibt es das höchste Gehalt: Mit
einer Grundsumme von rund 395.000 Euro Jahresgehalt war der Intendant Tom Buhrow am besten bezahlt. Der Intendant des BR verdiente mit
einem Jahresgehalt von 388.000 Euro am zweitmeisten, gefolgt vom NDR und einem Grundjahresgehalt von 365.000 Euro.)
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten ... anstalten/ Zahlen von 2019.
Die Bezeichnung "verdienen" ist hier offensichtlich völlig verfehlt. Da könnte man einiges zugunsten der Programmqualität abziehen. Gleiches
gilt übrigens für weitere überzogene Gehälter der Film- und Fernsehbranche der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten wie Moderatoren etc..
Gegenüber den Menschen die das finanzieren und hart, also tatsächlich, für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, ist das schon fast asozial.

Auch die Erhebung pro Wohnung ist sehr zweifelhaft, weil so die Millionen Single-Haushalte in Deutschland die Hauptlast tragen, also eine
gravierende Ungleichbehandlung vorliegt.

Ich möchte gerne mal die Begründung dazu lesen, wie man die Rundfunkfreiheit dadurch verletzten soll, dass man einer ungerechtfertigten und
unsinnigen Beitragserhöhung nicht zustimmt.
Wenn das ein wegweisenden Urteil sein soll, wie so mancher Medienvertreter behauptet, ist das ein Weg in die zunehmende Asozialität dieses Landes.
Zuletzt geändert von Excubitor am Do 5. Aug 2021, 19:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon AlexRE » Do 5. Aug 2021, 18:48

Das Urteil mal wieder ein Mehr an gesellschaftlicher Gestaltungsmacht der nicht vom Volk gewählten Richter und ein Weniger an Gestaltungsmacht der gewählten Parlamentarier, in diesem Fall des Parlaments von Sachsen - Anhalt.

Das wird insbesondere die polnischen Rechtspopulisten freuen, die derzeit wegen der Angriffe aus Brüssel mit dem Rücken an der Wand stehen. Die haben ihre Entmachtung der Justiz schon öfters damit gerechtfertigt, dass Deutschland ein schlechtes Beispiel für eine Gewaltentrennung sei, die zu Übergriffen der Justiz auf den Zuständigkeitsbereich gewählter Politiker und damit zu Beschädigungen des Demokratieprinzips führe. Diese Position wird nun etwas gestärkt.
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Re: Hilfe gg. die mutmaßlich rechtswidrigen Rundfunkgebühren

Beitragvon Excubitor » Do 5. Aug 2021, 19:41

AlexRE hat geschrieben:Das Urteil mal wieder ein Mehr an gesellschaftlicher Gestaltungsmacht der nicht vom Volk gewählten Richter und ein Weniger an Gestaltungsmacht der gewählten Parlamentarier, in diesem Fall des Parlaments von Sachsen - Anhalt.

Das wird insbesondere die polnischen Rechtspopulisten freuen, die derzeit wegen der Angriffe aus Brüssel mit dem Rücken an der Wand stehen. Die haben ihre Entmachtung der Justiz schon öfters damit gerechtfertigt, dass Deutschland ein schlechtes Beispiel für eine Gewaltentrennung sei, die zu Übergriffen der Justiz auf den Zuständigkeitsbereich gewählter Politiker und damit zu Beschädigungen des Demokratieprinzips führe. Diese Position wird nun etwas gestärkt.


Ganz genau. Da stellt sich dann die Frage, wie sehr und an welcher Stelle die Richter in die vom Volk gewählte
parlamentarische Gestaltungsmacht eingreifen dürfen und sollten. Damit haben die BVerfRichter selbst etwas in
die öffentliche Diskussion geworfen, was sie selbst ganz sicher nicht dort haben wollen.

Nachtrag zu meinem vorhergehenden Beitrag:

Übrigens ist es ganz besonders asozial, dass jeder den Rundfunkbeitrag bezahlen muss, selbst wenn der diesen nachgewiesenermaßen nicht nutzt.
Das ist auch nicht rechtsstaatlich, zumindest nicht nach den Regeln eines echten Rechtsstaats.

Auch das ist eine Sache gegen die zu protestieren es wert wäre. Da hätten die Corona-Leugner mal eine sinnvolle Aufgabe. Nur da, wo es angebracht
wäre, ist von denen weit und breit keine Spur.
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Aktuelle repräsentative Umfrage zum Thema - Zwischenergebnis

Beitragvon Excubitor » So 8. Aug 2021, 16:54

Sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk Ihrer Meinung nach grundsätzlich reformiert werden?

Ja, auf jeden Fall
63,8 %

Eher ja
10,4 %

Unentschieden
6,4 %

Eher nein
10,1 %

Nein, auf keinen Fall
9,3 %


Quelle:
https://civey.com/umfragen/16471/sollte ... -8-sonntag


Kommentar

Fast dreiviertel der Befragten befürworten eine grundsätzliche Reform. Die ist längst
überfällig, wird aber in naher Zukunft wohl keine politische Mehrheit erlangen können.
Ich schlage vor, bei der Bundestagswahl nur eine solche Partei zu wählen, die eine
grundsätzlichen Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach der Wahl verbindlich
vornehmen bzw. vorantreiben wird, da das leider wieder einmal Ländersache ist.
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