maxikatze hat geschrieben:... Herr Edathy hat ein Fehlverhalten eingeräumt, nicht aber ein strafbares Verhalten. Er hat sich insbesondere nicht zu den Inhalten der von ihm besessenen Gegenstände und Dateien geäußert. ...
Edathy gibt Fehlverhalten zu und kommt aus diesem Grund straffrei davon?!
Nein, nicht nur dass "Fehlverhalten" eine mildere Strafe erwarten lässt, wie bei anderen Straftätern, wenn sie Reue zeigen, sondern er wurde freigesprochen.
Er gilt als unschuldig. Ist er das?
Der "gestohlene" PC wäre vermutlich das aussagekräftigste Beweismittel gewesen.
Eigentlich kaum vorstellbar, dass man mit den kanadischen Ermittlungsbehörden nicht zusammengearbeitet hat. Was genau hat S.E. bei der einen oder anderen Firma in Kanada geordert? Konnte das ermittelt werden? Mich interessiert was die Kanadier alles dazu herausgefunden haben.
oh ja, mich auch ua. und wer wusste alles davon? ich hätte 1000 fragen dazu.