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Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Di 4. Feb 2014, 22:12
von AlexRE
Von DJ_rainbows Forum hierher kopiert:

Caloderma hat geschrieben:Na DJ, was sagste denn dazu ? Ich meine, man kann sich nur noch am Kopf fassen !

http://www.talkarena.net/post401.html#p401

http://www.t-online.de/wirtschaft/versi ... idrig.html


Klar doch, warum die Funktionsfähigkeit des Systems überhasten?

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im "Hamburger Abendblatt": "Es ist unbestritten, dass die richtige Zuordnung der Daten der Gesundheitskarte zum Karteninhaber gewährleistet sein muss. Dafür ist neben weiteren Maßnahmen auch eine Identifizierung des Versicherten erforderlich, die jedoch nicht zum Zeitpunkt der Lichtbildübermittlung durchzuführen ist."


Die kann man irgendwann nachträglich herstellen, siehe Flughafen BER. :roll:

Mittlerweile könnte man wirklich einen gesonderten thread nur mit völlig schwachsinnigen Aussagen von Kassenvertretern und Politikern zum Thema eGK aufmachen ...

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Di 4. Feb 2014, 23:21
von DJ_rainbow
Das Bild an sich ist ja eh Kokolores bzw. völliger Unsinn, das ist nur Beiwerk. Ginge es tatsächlich um Missbrauchsverhinderung, hätte man das Bild auch auf die alte Karte pappen können. Wollte man aber nicht - man will ja eine online verfügbare Krankengeschichte aller Zwangsversicherten.

Sollte ich meinen Prozess gegen die Kassenstasi in allen Instanzen verlieren, kriegen sie von mir ein Bild, auf dem ich meinen Nudeltopf auf dem Kopf habe, aus religiösen Gründen. Dann geht der Spaß erst richtig los...

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Di 4. Feb 2014, 23:52
von maxikatze
DJ_rainbow hat geschrieben:Das Bild an sich ist ja eh Kokolores bzw. völliger Unsinn, das ist nur Beiwerk. Ginge es tatsächlich um Missbrauchsverhinderung, hätte man das Bild auch auf die alte Karte pappen können. Wollte man aber nicht - man will ja eine online verfügbare Krankengeschichte aller Zwangsversicherten.

Sollte ich meinen Prozess gegen die Kassenstasi in allen Instanzen verlieren, kriegen sie von mir ein Bild, auf dem ich meinen Nudeltopf auf dem Kopf habe, aus religiösen Gründen. Dann geht der Spaß erst richtig los...



Das traue ich dir ohne Weiteres zu. :lol: :lol: :lol:

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Di 4. Feb 2014, 23:58
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Das traue ich dir ohne Weiteres zu. :lol: :lol: :lol:


Ich auch - ich kann kaum glauben, dass sie DJ noch in den taz - Kommentaren freischalten ... ;)

DJ_RAINBOW Gast
Sonntag, 16:47
Nein wie jetzt???

Der "Kinder-Stürmer" (so ja Henryk M. Broder) berichtet über den AfD-Parteitag - und das ohne die verpflichtende Einstufung als "Euro-Hasser" bzw. "Rechtspopulisten"???

Ein lichter Moment bei den taz*Innen? Dann beschäftigt euch auch mal vorurteilsfrei (ich weiß, das fällt euch sehr schwer) mit den Argumenten der AfD.

Oder war es doch nur ein Versehen, das nächste Woche dann doppelt und dreifach ausgeglichen wird, ausgeglichen werden muss (weil es sonst vom Zentralkomitee eins auf die Mütze gibt)?

P. S.: Eure Captchas sind immer noch absoluter Schrott.

SPK
gestern, 08:23
@DJ_RAINBOW PPS: Einfach registrieren, dann fallen auch die Captchas weg.


http://taz.de/Whlprteitg-der-AfD-in-Berlin/!132150/

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 5. Feb 2014, 14:32
von Staber
So ist das in Deutschland, da wird mal etwas einigermaßen richtiges auf den Weg gebracht, wird dies auch wieder von einigen in Zweifel gestellt. So kommt man hier nicht weiter. Bei jedem Gesetz fühlt sich einer nicht richtig behandelt oder findet ein Haar in der Suppe. Da ist es kein Wunder, dass wir bei dringend notwendigen Gesetzen schon jahrelang auf der Stelle stehen. Außerdem gibt es den gültigen Personalausweis ? Beim Erstbesuch beim Arzt des Vertrauens ist der Perso zur Kassenkarte mit vorzuzeigen und gut. Weswegen die Aufregung :roll:

MfG

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 5. Feb 2014, 14:41
von Staber
Ich auch - ich kann kaum glauben, dass sie DJ noch in den taz - Kommentaren freischalten ... ;)



....wenn nicht in der" taz ", in "Political Correctness" schon! ;)

MfG

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 5. Feb 2014, 16:09
von AlexRE
Staber hat geschrieben:Außerdem gibt es den gültigen Personalausweis ? Beim Erstbesuch beim Arzt des Vertrauens ist der Perso zur Kassenkarte mit vorzuzeigen und gut. Weswegen die Aufregung :roll:

MfG


Das Gutachten kapriziert sich auch auf die Stümperei mit dem Photo und die damit verbundene Geldverschwendung. Das eigentliche Problem bei der eGK ist aber, dass das Gefahrenpotential für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten voraussichtlich nicht gewahrt werden kann, weil die Missbrauchsmöglichkeiten unbeherrschbar sind. Damit setzt sich das Gutachten gar nicht auseinander. Da geht es - wie immer in Deutschland - nur um Geld.

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mi 5. Feb 2014, 18:54
von Staber
Da geht es - wie immer in Deutschland - nur um Geld.

Im großen Ganzen hast Du Recht!

Ich bin absolut davon überzeugt, dass die informationelle Integration von Krankheitsdaten eine riesige Chance für Ausgabenersparnisse bietet, die man nicht liegen lassen sollte, vor dem Hintergrund der Kosten auf Grund der demographischen Entwicklung nicht liegen lassen kann. Auch der Forschung wird dieses Zusammenführen von Informationen dienen.

MfG

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Mo 17. Nov 2014, 18:31
von AlexRE
Morgen steht eine Entscheidung des Bundessozialgerichts an:

(...)

4) 11.50 Uhr - B 1 KR 35/13 R - J. T. ./. Siemens-Betriebskrankenkasse

Der bei der beklagten KK versicherte Kläger wendet sich dagegen, seine Berechtigung zur Inanspruchnahme von KK-Leistungen durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nachweisen zu müssen. Deswegen lehnte er es ab, der Beklagten auf deren Aufforderung hin ein Lichtbild für die eGK zur Verfügung zu stellen. Klage und Berufung sind erfolglos geblieben: Das Lichtbilderfordernis stehe in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Regelungen und verletzte nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Es verbessere den Schutz vor missbräuchlicher Verwendung des Berechtigungsnachweises. Die Speicherung persönlicher medizinischer Daten sei nicht obligatorisch. Die zukünftigen Online-Funktionalitäten seien datenschutzrechtlich unbedenklich, weil sie der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung und der Wirtschaftlichkeit dienten.

Der Kläger rügt mit seiner Revision die Verletzung von § 67 Abs 1 SGB X und § 291a SGB V.

SG Kassel - S 12 KR 271/12 -
Hessisches LSG - L 1 KR 50/13 -

(...)


http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13624

Das werden DJ und ich uns wahrscheinlich in Kassel live angucken. :)

Re: Neue E-Gesundheitskarte laut Gutachten rechtswidrig

BeitragVerfasst: Di 18. Nov 2014, 17:17
von AlexRE
Die Entscheidung des Bundessozialgerichts:

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über das Verfahren B 1 KR 35/13 R (Fall 4 der Terminvorschau Nr. 51/14).


4) Der Senat hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Zu Recht haben die beklagte KK und die Vorinstanzen einen Anspruch des Klägers verneint, ihm anstelle der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine Nachweisberechtigung entsprechend der bisher gültigen Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild und eGK-Chip zur Verfügung zu stellen. Die Gesetzesnormen sehen keine den Kläger erfassenden Ausnahmereglungen vor. Sie verletzen nicht sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die eGK ist in ihrer gegenwärtigen Gestalt und ihren gegenwärtigen und zukünftigen Pflichtangaben und Pflichtanwendungen durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt. Die eGK verbessert den Schutz vor missbräuchlicher Inanspruchnahme von KKn-Leistungen und fördert auch im Übrigen die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung. Die freiwilligen, vom Einverständnis des Betroffenen abhängigen Anwendungen der eGK begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Recht schützt bereits die betroffenen Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter und vor missbräuchlicher Nutzung. Dass die Datensicherheit faktisch unzulänglich ist, lässt sich zudem zur Zeit nicht feststellen: Die Telematikinfrastruktur ist noch im Teststadium.

SG Kassel - S 12 KR 271/12 -
Hessisches LSG - L 1 KR 50/13 -
Bundessozialgericht - B 1 KR 35/13 R -


http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13640

Die Urteilsgründe sind ziemlich dünn, wie hier noch auszuführen sein wird. Vielleicht sind die Ausführungen (u. a.) zur Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht in der endgültigen schriftlichen Fassung des Urteils ja etwas substantiierter als in der heutigen mündlichen Urteilsverkündung.

Vorerst ein Bild, das ich heute vor dem BSG gemacht habe:

Bild

Auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz des Bundes"sozial"gerichts muss man tatsächlich 5 Euro für mindestens einen Tag Parkdauer bezahlen, auch wenn man sich nur eine 20-minütige Urteilsverkündung anhören will. Wirklich genial, so schminken sich viele Kläger und Beschwerdeführer schon vor dem Eingang des Gerichts ihre Hoffnungen auf sehr soziale Richter ab und nehmen ihre Rechtsmittel kosten- und arbeitsaufwandsparend zurück. :idea: