Teil 10: Meinereiner am 22.06.2009
Verfasst:
Di 30. Jun 2009, 17:45
von DJ_rainbow
Kd.-Nr. XXX
Ihr Schreiben vom 19.06.2009: Elektronische Gesundheitskarte
Hier: Ablehnung meines Antrags auf Befreiung von der EGK-Pflicht
Sehr geehrter Herr [...],
gegen den mir heute unter o. g. Zeichen zugegangenen Bescheid lege ich fristgemäß und unter Einhaltung der Formvorschriften
Widerspruch
ein.
Begründung:
Die Rechtsgrundlage, nach der Sie die EGK ins System drücken wollen, ist verfassungswidrig: § 291a SGB V ist nicht vereinbar mit dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG: Volkszählungsurteil vom 15.12.1983, 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, sowie Urteil vom 27.02.2008, 1 BvR 370, 595/07).
Hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Fragwürdigkeit des Vorhabens, der ungenügenden Vorkehrungen gegen den Missbrauch der Sozialdaten, der verfassungswidrigen Intransparenz, der fehlenden Aufklärung, der fehlenden Beratung und der verfahrensrechtlichen Bedenklichkeit verweise ich auf den bisherigen Schriftverkehr, sämtliche dort genannten Gründe sind Bestandteil dieses Widerspruchs.
Ich fordere Sie daher auf,
1. den o. g. Bescheid aufzuheben,
2. auf die Ausgabe der EGK und das Sammeln der Daten zumindest vorläufig (bis zur höchstrichterlichen Klärung) zu verzichten,
3. endlich meine bisher in rechts- und verfassungswidriger Art und Weise ignorierten Fragen zu beantworten (Sie finden diese übrigens in meinem Schreiben vom 03.06.2009) und
4. endlich die bereits mehrfach angeforderten Auskünfte nach § 83 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 19 Abs. 1 BDSG vollumfänglich zu übermitteln.
Als Frist für die Bearbeitung dieses Widerspruchs habe ich den 15.07.2009 notiert, nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
X
Teil 11: Die BKK am 24.06.2009
Verfasst:
Di 30. Jun 2009, 17:46
von DJ_rainbow
Zwischennachricht
Ihr Widerspruch vom 22.06.2009
Sehr geehrter Herr X,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 22.062009.
Ihre Unterlagen werden zur weiteren Prüfung an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet.
Die nächste Sitzung des Widerspruchsausschuss ist noch nicht terminiert.
Wir bitten um etwas Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Freundliche Grüße
[Name und Unterschrift]
Re: Der Anstoß zu diesem Thread...
Verfasst:
Sa 4. Jul 2009, 16:46
von AlexRE
Zitat aus dem Bericht:
Erster Eindruck: für die digitale Kommunikation ist die Karte schon mal nicht tauglich. Die Mängelliste der Test-Ärzte hat es in sich: Eigentlich soll auf der Karte der Arztbrief elektronisch abgespeichert werden. Der Patient nimmt ihn dann mit der Karte zum nächsten Arzt. Das scheitert bisher an Softwareproblemen. Eigentlich sollen sämtliche Arzneimittel hier dokumentiert werden, damit es keine gefährlichen Doppelverordnungen gibt. Das funktioniert noch nicht online. Und eigentlich sollen im Notfall Daten wie Blutgruppe, Allergien, Unverträglichkeiten jederzeit abrufbar sein. Durch aufwändige PIN-Eingabe bisher viel zu kompliziert. Und das elektronische Rezept - wird noch immer getestet
Das erinnert mich doch sehr an das Gemurkse an der Software für die Mauterfassungseinrichtungen. Vermutlich sind wieder einmal vergleichsweise einfache Probleme nur schwer zu lösen, weil in diese Software später weitere Funktionen integriert werden sollen, die heute noch gar nicht politisch verhandel- und vertretbar sind.
Teil 12: Die BKK am 27.07.2009
Verfasst:
So 11. Okt 2009, 14:22
von DJ_rainbow
Widerspruch in Leistungsangelegenheiten: Fall [Nr.]
Widerspruchsbescheid
Sehr geehrter Herr X,
der Widerspruchsausschuss der BERGISCHEN Krankenkasse hat auf seiner Sitzung am 13. Juli 2009, an der teilgenommen haben
Herr [Name1] als Arbeitgebervertreter und Versitzender,
Herr [Name2] als Versichertenvertreter,
Herr [Name3] als Versichertenvertreter,
über den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 22. Juni 2009 gegen den Bescheid vom 19. Juni 2009 mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
Begründung:
I.
Sie sind seit dem 01. Dezember 2005 bei der BERGISCHEN Krankenkasse versichert.
Mit Schreiben vom 10. März 2009 wurden Sie um Übersendung eines Fragebogens sowie eines aktuellen Lichtbildes für die eGK (Elektronische Gesundheitskarte) gebeten.
In Ihrer Antwort vom 24. März 2009 gaben Sie an, dass Sie an der eGK nicht interessiert seien, da Sie unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken haben.
Am 01. April 2009 nahm die BERGISCIHE Krankenkasse zu Ihren geäußerten Bedenken bezüglich des Datenschutzes Stellung.
Mit Schreiben vom 22. Mai 2009 wurden Sie gemäß § 24 Abs. 1 SGB X zum Sachverhalt angehört.
In Ihrer Stellungnahme vom 03. Juni 2009 gaben Sie an, dass Sie weiterhin auf eine [sic!] Befreiung von der eGK-Pflicht bestehen.
Mit Bescheid vom 19. Juni 2009 wurde die Befreiung von der eGK-Pflicht abgelehnt.
Mit Schreiben vom 22. Juni 2009, am 24. Juni 2009 bei der BERGISCHEN Krankenkasse eingegangen, legten Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein.
II.
Der Widerspruch ist zulässig, jedoch inhaltlich nicht begründet.
Der Widerspruchsauschuss der BERGISCHEN Krankenkasse ist gemäß § 36a Absatz 1 Satz 1
Nr. 1 SGB IV in Verbindung mit § 4 der Satzung für den Erlass des Widerspruchsbescheides
zuständig.
Der Bescheid der BERGISCHEN Krankenkasse vom 19. Juni 2009 ist rechtmäßig.
Nach den §§ 291, 291a SGB V hat der Gesetzgeber allen Krankenkassen aufgegeben, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung.
Ihr Widerspruch gegen den Bescheid der BERGISCHEN Krankenkasse kann daher keinen Erfolg haben.
Rechtbehelfsbelehrung
Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich beim Sozialgericht einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Freundliche Grüße
Der Vorsitzende des Widerspruchsausschusses
[Name1 + Unterschrift]
Teil 13: Meinereiner am 21.08.2009
Verfasst:
So 11. Okt 2009, 14:22
von DJ_rainbow
Um diesen Thread nicht ausufern zu lassen, geht es
hier weiter mit der Klageschrift.
Re: Der Anstoß zu diesem Thread...
Verfasst:
Fr 12. Feb 2010, 14:59
von AlexRE
Aus dem Kontraste - Beitrag:
KONTRASTE
“Also, das heißt, wenn ich erwischt werde als Krankenhaus habe ich keinerlei Sanktion zu erwarten ich muss keine Geldbuße oder Strafe zahlen oder sonst irgend etwas?“
Prof. Ralf Kölbel, Kriminologe Universität Bielefeld
„Nein, dann wird die Rechnung lediglich auf das Maß gekürzt was sozusagen rechtens wäre.“
Das lädt zur Falschabrechnung nahezu ein. Werden Fehler aufgedeckt, müssen die Kliniken keine Strafe fürchten.
Es gibt somit auch keine abschreckende Wirkung.
Betrug ist ein komplexer Tatbestand und der Vorsatz sowie die Bereicherungsabsicht sind schwer nachzuweisen. Es wäre aber m. M. n. schon viel gewonnen, wenn den eingeschliffenen Falschabrechnungen mit hohen Bearbeitungsgebühren oder Vertragstrafen begegnet würde. Dass gegen die lobbystarke Interessengruppe der privaten Klinikgesellschaften aber absolut nichts in dieser Art unternommen wird, ist ganz sicher politisch gewollt und ein weiterer von vielen Belegen dafür, dass das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland viel zu geringe gesellschaftiche Widerstandskräfte hat. Das ist die unausweichliche Konsequenz eines bereits in den Fundamenten defekten Demokratieprinzips.