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Artikel 65 GG - Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

BeitragVerfasst: Mi 19. Okt 2022, 13:46
von AlexRE
Anlässlich der Aktualität dieses Themas im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke könnte man sich das tatsächliche staatsrechtliche Gewicht dieser Vorschrift einmal näher ansehen:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lz-gruene/

Die Entscheidung muss danach immer noch vom Bundestag abgesegnet werden. Das "Machtwort" des Kanzlers ist vor allem dazu geeignet, den Beteiligten eines Koalitionsstreits den Rückzug aus verfahrenen Situationen ohne Gewichtsverlust zu ermöglichen.