Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Fr 23. Sep 2016, 16:20

Auf LTO und Facebook kommentiert:

Nach Justizskandal in 2014

Baye­ri­sche Regie­rung will Gesin­nungs­über­prü­fung für Richter

Der Fall eines Richters in Bayern, der nebenbei in einer antisemitischen Band spielte, machte 2014 Schlagzeilen. Nun plant die dortige Staatsregierung offenbar, Richter künftig vor ihrer Einstellung vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... ngsschutz/

>> Ich kenne den Spruch "Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind ", der Spruch "Die Justiz ist auf dem linken Auge blind" ist mir noch nie unter gekommen. <<

Der Spruch stammt noch aus der Weimarer Republik, an deren Untergang rechtsradikale Verfassungsfeinde im Richteramt maßgeblich beteiligt waren. Heute sind Verfassungsfeinde aller Art in der Justiz seltene Ausnahmefälle und keinesfalls eine existentielle Bedrohung für die Verfassungsordnung.

Dennoch würde ich die Überprüfung befürworten, weil jeder einzelne verfassungsfeindliche Richter das Ansehen der Rechtspflege beschädigen kann.

Dessen ungeachtet halte ich politisch moderat rechte ("rechtskonservativ") und moderat linke Richter, deren Verfassungstreue nicht in Frage steht, auch für ein ernstliches Problem. Wer juristische Sachverhalte durch IRGENDEINE politisch - ideologische Brille betrachtet, öffnet in seinem Kopf einer Vielzahl möglicher Rechtsfehler Tür und Tor.

Die Ernstlichkeit dieses Problems liegt darin, dass Bundesrichter von Politikern nach Parteibuchproporz ausgesucht werden. Diese Politiker tragen selbst oft ideologische Scheuklappen und bevorzugen deshalb "seelenverwandte" Richter - mit der Folge, dass die wandelnden Rechtsfehlerquellen überproportional bei den Gerichten vertreten sind, die letztinstanzliche Urteile sprechen.

Das darin liegende langfristige Schadenspotential für die Gewaltentrennung und für die freiheitlich demokratische Grundordnung halte ich für größer als das verspätet erkannter einzelner Verfassungsfeinde im Richteramt.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Do 3. Nov 2016, 19:28

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

2. Strafsenat legt erneut Frage zur Wahlfeststellung vor
Großer Senat soll zur Zuläs­sig­keit der Wahl­fest­stel­lung ent­scheiden

(...)

Es ist schon das zweite Mal, dass der Senat unter dem Vorsitz von Thomas Fischer diese Frage vorlegt. Zugrunde liegt ein Fall, in dem das Landgericht, weil der Sachverhalt insoweit unaufklärbar war, die Angeklagten "wegen (gewerbsmäßigen) Diebstahls oder (gewerbsmäßiger) Hehlerei" verurteilt hatte. Eine solche wahldeutige Verurteilung ist nach seit langer Zeit bestehendem Richterrecht zulässig, wenn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme einer von zwei sich ausschließenden Tatbeständen sicher gegeben ist, jedoch offen bleibt, welcher Sachverhalt vorliegt. Die Rechtsprechung lässt in diesen Fällen eine Wahlfeststellung zu, wenn eine dritte Möglichkeit ausgeschlossen ist und die beiden möglichen Taten "rechtsethisch und psychologisch vergleichbar" sind. Die Strafe wird in diesem Fall aus dem milderen Strafrahmen festgesetzt. Das Verhältnis zwischen Diebstahl und Hehlerei ist der häufigste Fall der Wahlfeststellung. Die Rechtsprechung hat sie aber auch für zahlreiche andere Konstellationen zugelassen.

Nach Meinung des 2. Strafsenats müsste aber in solchen Fällen jeder Tatbestand gesondert geprüft und in Anwendung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" der Angeklagte freigesprochen werden, weil keine der beiden Taten zweifelsfrei bewiesen ist.

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... o-pro-reo/

Die bisherige Praxis der Wahlfeststellung kann unter keinem denkbaren Gesichtspunkt auch nur theoretisch ein Verfassungsproblem sein, die Leitung eines BGH - Senats durch einen narzisstischen Psychopathen allerdings sehr wohl.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Do 14. Jun 2018, 03:01

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu sachgrundlosen Befristungen kassiert, weil das BAG damit praktisch die eigenen rechtspolitischen Vorstellungen an die Stelle des erkennbaren Willens des Gesetzgebers gesetzt hatte. Das steht Richtern nicht zu, weil sie damit die Rechte des Parlaments verletzen.

Mehrfache sachgrundlose Befristung unzulässig

Jeder nur ein Mal

Sachgrundlose Befristungen sind erlaubt - und zwar genau einmal. Alles andere widerspricht dem Grundgesetz, entschied das BVerfG. Und setzte damit der bisherigen Rechtsprechung des BAG kurzerhand ein Ende.

(...)

Das BAG hatte bisher erneute sachgrundlose Befristungen für zulässig erachtet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren gelegen hat. Diese Auslegung überschreite die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung, konstatierten nun die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber habe sich erkennbar gegen eine solche Befristung entschieden. Das müssten auch die Fachgerichte respektieren und sich auch mit der Entstehung des Gesetzes befassen – also die Begründung, Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichten aus den Ausschüssen in Betracht ziehen.

(...)


https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... efristung/

Diese Klatsche hat sich das BAG schon seit Jahrzehnten verdient - aber besser spät als nie.

Ich fände es in der heutigen Zeit allerdings noch viel wichtiger, dass die Wattebäuschchen - Schmeißer unter den Strafrichtern sich endlich einen Tritt in den Hintern vom BVerfG einhandeln. Der Gesetzgeber hat nämlich durch einige Gesetzesänderungen (z. B. Verdoppelung der Strafandrohung für gefährliche Körperverletzung von 3 Monaten bis 5 Jahren auf 6 Monate bis 10 Jahre Gefängnis) seinen Willen bekundet, die Rechtsordnung gegenüber bestimmten Kriminellen künftig härter zu verteidigen.

Die notorischen Weichzeichner unter den Strafrichtern widersetzen sich ganz genau so dem Willen des Gesetzgebers wie die selbsternannten Sozial- und Wirtschaftspolitiker unter den Arbeitsrichtern. Dieser Wahnwitz muss endlich ein verfassungsrechtliches Thema werden.

Vor allem aber müssen so viele Normalbürger wie möglich das verfassungsrechtliche Problem verstehen. Wenn Richter die Rechte des Parlaments verletzen, verletzen sie nämlich auch die Rechte aller den Volkssouverän bildenden wahlberechtigten Staatsbürger.
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Fr 15. Jun 2018, 22:11

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Augsburg

Betrunkene Polizisten attackieren Flüchtling: Haftstrafe

(...)

Weil der Afrikaner für den Rest der Gruppe nicht Platz machte, kam es zum Streit. Ein 43-Jähriger aus der Gruppe drückte dem Flüchtling einen angebissenen „Hamburger“ ins Gesicht und rief „Black man, go home“. Wenig später wurde der 25-Jährige vor dem Lokal noch weiter attackiert.

(...)

Strafrichter Baptist Michale verurteilte den Haupttäter, 43, einen Polizeioberkommissar, wegen Beleidigung und mehrerer Körperverletzungsdelikte zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten - ohne Bewährung.


https://www.augsburger-allgemeine.de/au ... 16276.html


Wenn der Beamte nicht gerade vorbestraft ist, muss man dieses Urteil wohl als so unverhältnismäßig einstufen, dass die Grenze zur Rechtsbeugung überschritten ist.

Wenn der Richter es für erforderlich hält, im Kampf gegen rechts Beleidigung und einfache Körperverletzung zu Lasten von Minderheiten wie schwere Verbrechen zu bestrafen (in einem Land, in dem man für Körperverletzung mit Todesfolge schon mal eine Bewährungsstrafe erhält), muss er sich rechtspolitisch engagieren.

Richter - insbesondere Strafrichter - haben neues Recht nicht am Parlament vorbei zu schöpfen. Damit verletzen sie die Rechte des Volkssouveräns und das Grundgesetz.
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Di 28. Mai 2019, 16:18

Das wundert mich überhaupt nicht:

EuGH zu Europäischem Haftbefehl

Deut­sche Staats­an­wälte nicht unab­hängig genug

(...)

Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).

(...)


https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh- ... abhaengig/

Das erstaunt den Normalbürger, ist aber absolut selbstverständlich. Deutsche Staatsanwälte sind von Justizministern weisungsabhängig und deshalb nichts weiter als ein subalterner Teil der Exekutive.

Deshalb müssen deutsche Haftbefehle zwingend von Richtern unterschrieben werden, weil die alleine die unabhängige deutsche Justiz darstellen. Das ist nicht überall so, in Italien z. B. sind Staatsanwälte ebenso unabhänigig wie Richter.
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » So 22. Sep 2019, 13:45

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

17. September 2019 | 14:24 Uhr

Rechtsbeugungs-Prozess am Landgericht Zweibrücken

Gutachter attestiert Richter psychische Probleme

(...)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Richter am Kaiserslauterer Amtsgericht vor, willkürlich, bewusst und gesetzeswidrig mehreren Verurteilten Bewährungsauflagen erlassen zu haben, um den Arbeitsaufwand der Justizbehörden zu mindern.

(...)


https://www.pfaelzischer-merkur.de/regi ... d-45891747


Ach du meine Güte - Rechtsbeugungen zur Meidung von Arbeitsüberlastung sind heutzutage Justizalltag.

Wenn da alle Beteiligten angeklagt würden und mittels psychiatrischer Gutachten weißgewaschen werden müssten, brächen Justiz- und Medizinbetrieb gleichzeitig zusammen.
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Fr 27. Sep 2019, 19:52

Strafanzeige gegen die Richter im Fall Künast:

Umstrittene Entscheidung zu Verbalattacken gegen Künast

Anwälte zeigen LG-Richter wegen Rechts­beu­gung an

(...)

Vergangene Woche entschied das LG Berlin, dass sich die Grünen-Politikerin Renate Künast derbe Verbalattacken gefallen lassen müsse. Eine Kanzlei hat nun Strafanzeige gegen die Berliner Richter erstattet. Der Vorwurf: Rechtsbeugung.

(...)


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... tsbeugung/

Das habe ich zu einem anderen Artikel auf FB kommentiert:

STÄDTETAG-UMFRAGE UNTER VERWALTUNGSBEAMTEN

Gewalt ist Alltag in vielen Ämtern in Niedersachsen

(...)

Solche Auflagen brächten aber nur etwas, wenn die Justiz den Angreifern klare Grenzen aufzeigen würde. Das sehen viele nach dem Urteil des Berliner Landgericht im Fall der Schmähungen von Grünen-Politikerin Renate Künast nicht so.

(...)


https://www.noz.de/deutschland-welt/nie ... dersachsen


Das hier wird zwar erfahrungsgemäß nicht zu einer Verurteilung führen (beim Vorwurf der Rechtsbeugung heißt es praktisch immer, dass der Vorsatz nicht nachweisbar sei), aber bei gehöriger Pressebegleitung bringt so ei Rechtsbeugungsverfahren vielleicht den einen oder anderen Richter dazu, Grundsatzfragen zu seiner beruflichen Verantwortung neu zu überdenken:

https://www.ckb-anwaelte.de/strafanzeig ... ngereicht/

Dieser Vorwurf der Anwälte ist übrigens zutreffend:

>> Denn die dort vertretene Rechtsauffassung ist nach unserer Auffassung evident unvertretbar und missachtet die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes offenkundig – diese wurden zwar zitiert, aber nicht angewandt; <<

Die Berliner Richter haben tatsächlich Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zitiert, um diese dann total zu missachten.
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Mo 21. Okt 2019, 12:58

Oha - hoffentlich ist das kein zweiter Ronald Schill auf Koks. Einen ernstzunehmenden Nestbeschmutzer dieses Kalibers hätte sich die deutsche Richterkaste redlich verdient.

Abrechnung mit Kuschel-Justiz

"Machtgeil, bequem, entscheidungsfaul": Richter greift Kollegen scharf an

(...)

Unverhohlen rügt er die angeblichen „Skandalurteile“ seiner Mitstreiter, die vermeintliche Klüngelwirtschaft in der Justizverwaltung, die seiner Meinung nach völlig überforderten und ineffizienten Gerichte.

Berufungskammern brandmarkt er als „Rabattmarkenvereine“, den Deutschen Richterbund (fast 17.000 Mitglieder) als Sammelbecken für Karrieristen und Schlaffies.

(...)

Die deutsche Gerichtsverwaltung ist geprägt von einer lähmenden Angst vor Fehlern als dem typischen Karrierehindernis. Hieraus entsteht der Drang, Entscheidungen, wenn irgendwie möglich, zu vermeiden… Das sind klassische Antworten meiner Kollegen auf die Frage, weshalb sie erneut eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder einen Haftbefehl nicht erlassen haben.“

(...)


https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 50005.html
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon AlexRE » Di 22. Okt 2019, 08:48

Siehe auch:

(...)

„Es gibt viel mehr Skandalurteile als bekannt“, beklagt der Jurist. Ursache dafür sei auch die mangelhafte und viel zu realitätsferne Ausbildung an den Universitäten. „Es ist, als arbeite man nach einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein im Rettungsdienst“, so das vernichtende Urteil des Familienvaters.

(...)


https://www.derwesten.de/region/nrw-ric ... 57587.html

Der Wikipedia - Eintrag dieses Richters wurde übrigens gelöscht:

https://webcache.googleusercontent.com/ ... clnk&gl=de
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Re: Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters

Beitragvon maxikatze » Di 22. Okt 2019, 15:39

https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 50005.html

>>„In den vergangenen zwölf Jahren habe ich etwa 250 Richter … kennengelernt. Darunter großartige Kollegen, aber leider auch nicht wenige ‚Vollpfosten‘.“<<

Das Rechtsempfinden ist nicht selten erheblich gestört, wenn bei schweren Straftaten nur "Bewährung" verhängt wird. Vertrauen in die Justiz geht dadurch verloren. Und wer nimmt Justitia dann noch ernst?

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