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Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Di 24. Okt 2017, 15:54
von Livia
maxikatze hat geschrieben:Der Gastautor hält die Deutschen für zu blöd und deshalb alles mit sich machen lässt. So ganz widersprechen kann ich ihm nicht.

http://www.achgut.com/artikel/spitze_au ... n_zu_bloed


Ich glaube nicht dass die Deutschen zu blöd sind um selber abstimmen zu können, es ist einfach ein Fremdwort das sie nicht kennen. Es stimmt aber dass wir Schweizer unsere Politiker in der Hand haben, sie müssen sich nach unserem Nein oder Ja richten. Das kostet manchmal auch bei Politiker viel Entgegenkommen und Toleranz, danach müssen sie sich richten. Linke Seiten versuchen schon lange unser Abstimmungsrecht zu kappen, weil ihnen sauer aufstösst wenn gegen ihre Vorlagen ein starkes Nein eingelegt wird. Zur Zeit ist wieder gross Feuer im Dach, die Verliererseite (die Linken) haben bei der Abstimmung des Rentensystems 2020 verloren. SVP und FDP nehmen nun das Heft in die Hand, mal sehen ob sie bessere Lösungen haben, als das Volk abzuzocken.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Di 21. Nov 2017, 14:36
von AlexRE
Auf dem Facebook - Profil von Hubert Aiwanger gesehen und kommentiert:

LASST DAS VOLK ENTSCHEIDEN, wenn die derzeitigen Bundestagsparteien nicht willens oder nicht fähig sind, Entscheidungen zu organisieren! Wir #FREIEWÄHLER sind für mehr #Volksabstimmungen!Die strittigen Punkte bei „Jamaika“ waren vor allem #Soli #Kohleausstieg bis 2030 #Mütterrrente und #Familiennachzug für begrenzt Schutzbedürftige. Bei jedem dieser Themen waren einige Parteien dafür, andere dagegen. Man sage also nicht, bei einer Volksabstimmung bestehe die Gefahr, dass das Volk in seiner Gesamtheit „mangels Einsicht“ größere Fehlentscheidungen träfe als eine handvoll Parteivertreter in Koalitionsverhandlungen. Demokratie erneuern, Bürgerwille umsetzen anstatt den Staat lahmzulegen! #FREIEWÄHLER


>> Man sage also nicht, bei einer Volksabstimmung bestehe die Gefahr, dass das Volk in seiner Gesamtheit „mangels Einsicht“ größere Fehlentscheidungen träfe als eine handvoll Parteivertreter in Koalitionsverhandlungen. <<

Vollkommen richtig und aus mehreren Gründen evident. Der m. E. wichtigste: Bei einer schlechten Entscheidung des Volkes müssen die Urheber für die Folgen aufkommen und werden deshalb im Laufe der Zeit lernen, mit der kollektiven Eigenverantwortung eines echten Volkssouveräns umzugehen.

Dass es so etwas wie kollektive politische Intelligenz gibt, haben auch die Schweizer Stimmbürger in vielen Initiativen bewiesen.

Die von Lobbyisten umlagerten Parlamentarier in der rein repräsentativen deutschen Demokratie dagegen haften für nichts und haben persönlich niemals auch nur einen Cent durch falsche Entscheidungen verloren.

Lernfähigkeit ist ihnen deshalb auch nicht ansatzweise anzumerken.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: So 3. Dez 2017, 23:03
von AlexRE
Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Vorwürfe gegen Security-Firma WEKO Die Billig-Masche mit der Sicherheit

(...)

Schon damals sei es ständig zu Problemen bei der Bezahlung gekommen. Mit seinen Gehaltsproblemen sei er nicht alleine gewesen, sagt der 27-Jährige. „Die meisten haben aber nichts dagegen unternommen, wenn auf dem Konto das Gehalt für zehn, zwanzig Stunden fehlten. Daran haben sich viele schon gewöhnt. Und sie haben sich einfach nicht getraut, weil sie Angst hatten, gekündigt zu werden.“

(...)


https://www.mopo.de/hamburg/vorwuerfe-g ... t-28987918

>> „Die meisten haben aber nichts dagegen unternommen, wenn auf dem Konto das Gehalt für zehn, zwanzig Stunden fehlten. Daran haben sich viele schon gewöhnt. Und sie haben sich einfach nicht getraut, weil sie Angst hatten, gekündigt zu werden.“ <<

Zu solchen Methoden wird doch von der zuständigen Gewerkschaft geradezu eingeladen. Die unterschreibt Tarifverträge mit Verwirkungsklauseln, die die gesetzliche Verjährungsfrist de facto von 3 Jahren auf 3 Monate verkürzen und verschaffen so Lohnbetrügern und Erpressern (insbesondere in der 6 - monatigen Probezeit kann sich der AN kaum,wehren) auch noch "Rechts"sicherheit für kriminell - rechtswidrige Strategien.

Im Anschluss an solche Gewerkschafterkarrieren beziehen die Hauptverantwortlichen dann gut dotierte Stellen auf der Arbeitgeberseite.

Solange die Geschädigten sich das gefallen lassen (und keine alternativen Gewerkschaften auf die Beine stellen), wird sich da auch nichts ändern. Rechte, die man nicht einfordert und durchsetzt, sind praktisch nicht existent.

Das ist immer und überall so, auch und gerade in den Angelegenheiten des "Volkssouveräns" an sich. Wenn die (noch -) Mehrheit der Deutschen sich nicht entblödet, trotz der dezidiert arbeiterfeindlichen Agenda 2010 total degenerierte "Sozial"demokraten und trotz nachgerade antikonservativer Chaospolitik der CDU Merkel und ihre Pappnasen wiederzuwählen (anstatt echte sozialdemokratische und konservative Parteien neu zu gründen), setzen sie eben in der Wahlkabine das grundgesetzliche Demokratieprinzip in Leerlauf und ihre eigenen Souveränitätsrechte auf Null.

In einer echten Demokratie (wir haben immer noch freie, geheime und gleiche Wahlen!) stinkt der Fisch niemals nur vom Kopf her, das ist ein kollektives Versagen.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Mo 4. Dez 2017, 01:44
von Uel
In einer echten Demokratie (wir haben immer noch freie, geheime und gleiche Wahlen!) stinkt der Fisch niemals nur vom Kopf her, das ist ein kollektives Versagen.


Fragt sich nur, ob es sich nicht auch um aufschaukelndes Versagen von Reglungskreisen handelt.

Der Wähler kann nicht viel ausrichten, weil ca. 1/3 der Polit-Nasen durch die Vorauswahl über Listenplätze der Parteien vor Beginn der Wahl fast wiedergewählt sind. Wegen der Einflusslosigkeit geht der Wähler dann nicht mehr zur Wahl. Es bestimmen dann immer weniger von den enttäuschten resignativen Wählern die Politik und immer mehr die, die von der Politik verwöhnt wurden.

Des weiteren ist die sogenannte 4.Gewalt immer weniger an objektiver politischer Kontrolle interessiert als an manipulativen und propagandistischen Durchsetzen von eigenen Polit-Vorstellungen und -Vorlieben.

Auch ist das Mehrparteien-System durch den Koalitionszwang nach den Wahlen immer in Gefahr, sinnvolle Lösungen durch faule Kompromisse zu ersetzen, in denen der Wähler seinen Wahlwillen nicht mehr wiedererkennt, zumal er fast nie im Gegensatz zu den Politikern wirkliche Lösungen zu bestimmen hat, sondern nur eine Melange, die sich von der Sauce der Konkurrenten gering unterscheidet.

Der glücklicher und stetige Wähler muss schon ein Sisyphos nach dem Prinzip von Albert Camus sein, wenn er das Spiel immer wieder mitmacht.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Mo 4. Dez 2017, 03:40
von AlexRE
Uel hat geschrieben:
In einer echten Demokratie (wir haben immer noch freie, geheime und gleiche Wahlen!) stinkt der Fisch niemals nur vom Kopf her, das ist ein kollektives Versagen.


Fragt sich nur, ob es sich nicht auch um aufschaukelndes Versagen von Reglungskreisen handelt.

Der Wähler kann nicht viel ausrichten, weil ca. 1/3 der Polit-Nasen durch die Vorauswahl über Listenplätze der Parteien vor Beginn der Wahl fast wiedergewählt sind. Wegen der Einflusslosigkeit geht der Wähler dann nicht mehr zur Wahl. Es bestimmen dann immer weniger von den enttäuschten resignativen Wählern die Politik und immer mehr die, die von der Politik verwöhnt wurden.

Des weiteren ist die sogenannte 4.Gewalt immer weniger an objektiver politischer Kontrolle interessiert als an manipulativen und propagandistischen Durchsetzen von eigenen Polit-Vorstellungen und -Vorlieben.

Auch ist das Mehrparteien-System durch den Koalitionszwang nach den Wahlen immer in Gefahr, sinnvolle Lösungen durch faule Kompromisse zu ersetzen, in denen der Wähler seinen Wahlwillen nicht mehr wiedererkennt, zumal er fast nie im Gegensatz zu den Politikern wirkliche Lösungen zu bestimmen hat, sondern nur eine Melange, die sich von der Sauce der Konkurrenten gering unterscheidet.

Der glücklicher und stetige Wähler muss schon ein Sisyphos nach dem Prinzip von Albert Camus sein, wenn er das Spiel immer wieder mitmacht.


Ich wiederhole:

Wenn die (noch -) Mehrheit der Deutschen sich nicht entblödet, trotz der dezidiert arbeiterfeindlichen Agenda 2010 total degenerierte "Sozial"demokraten und trotz nachgerade antikonservativer Chaospolitik der CDU Merkel und ihre Pappnasen wiederzuwählen (anstatt echte sozialdemokratische und konservative Parteien neu zu gründen), setzen sie eben in der Wahlkabine das grundgesetzliche Demokratieprinzip in Leerlauf und ihre eigenen Souveränitätsrechte auf Null.


Das allerletzte Wort und damit die letzte (Eigen-) Verantwortung hat der Wähler, das kannst Du drehen und wenden wie Du willst.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Fr 19. Jan 2018, 00:06
von AlexRE
Dass dieser Text heutzutage nachgerade tragikomisch anmutet, ist das eigentliche Hauptwerk von Schröder und Merkel.

Bild

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Mo 25. Jun 2018, 16:00
von AlexRE
Da hat die Frau Wagenknecht aber sowas von recht:

(...)

Wahlen sind nur noch eine Farce

Die einstigen Volksparteien, einschließlich ihrer liberalen und grünen Partner, sind mittlerweile so ununterscheidbar geworden, dass Wahlen zur Farce und demokratische Rechte substanzlos werden. Alle genannten Parteien stehen für eine Globalisierung nach dem Gusto transnationaler Großunternehmen – als wäre das die einzige Möglichkeit, internationalen Austausch im Zeitalter der Digitalisierung und moderner Transportwege zu organisieren.

(...)


https://www.welt.de/debatte/kommentare/ ... uchen.html

Hoffen wir mal, dass aus ihrer Sammlungsbewegung etwas wird, was die Bezeichnungen "links" und "demokratisch" gleichermaßen verdient und damit eine gewaltige Lücke in der deutschen politischen Landschaft schließt. Sowas gibt es derzeit nämlich nicht.

Einen demokratischen bürgerlichen Gegner bräuchten sie dann allerdings auch noch, um das leerlaufende Demokratieprinzip wieder mit Leben zu erfüllen. Den gibt es nämlich derzeit auch nicht, wenn man mal von den viel zu schwachen Freien Wählern absieht. Aber auch die sind wählbar und eine Option für bürgerliche Wähler, mal etwas anderes zu tun als ständig an dem Ast zu sägen, auf dem sie sitzen.

Vielleicht wird es ja doch noch spannend und die richtigen Leute finden noch während der Talfahrt der grundgesetzlichen Ordnung eine Bremse - bevor es richtig crasht und totalitäre Verbrecher als Erben des Irrsinns antreten können.

Re: Artikel 20 Abs. 2 / Demokratieprinzip

BeitragVerfasst: Di 14. Mär 2023, 01:02
von AlexRE
Grundsätzliches zum Thema Demokratie im Interview mit Professor Münkler:

https://www.zdf.de/phoenix/phoenix-pers ... r-100.html