Artikel 102 GG / Todesstrafe

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon AlexRE » Sa 30. Mär 2013, 20:43

Das Thema wurde bislang auf unseren Foren nicht angesprochen, weil alle Teilnehmer unserer Foren einschließlich meiner Wenigkeit ganz selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass diese grundsätzliche Entscheidung der Väter und Mütter des Grundgesetzes zeitlos richtig und nicht diskussionsbedürftig sei:

Artikel 102

Die Todesstrafe ist abgeschafft.


http://dejure.org/gesetze/GG/102.html

Auf dem schlauen Forum gibt es aber einen thread zu dem Thema:

http://globaltalk.userboard.org/post10835.html#p10835

Dort wurden Gesichtspunkte angesprochen, derentwegen ich nun doch ein paar Takte zu dem Thema schreiben möchte. Ich finde nämlich bedenklich, dass die wegen schlechter Erfahrungen mit Fehlurteilen und Missbräuchen der staatlichen Macht legal zu töten in den meisten Staaten erfolgte Abschaffung der Todesstrafe heutzutage regelmäßig als zwingende Konsequenz der universellen Geltung der Menschenrechte angesehen wird, die den Mördern selbst ein ureigenes unantastbares Menschenrecht auf Leben verschafft hat. Das war nämlich rechtsgeschichtlich betrachtet nicht so. Es ging ursprünglich immer nur um das Risiko von Fehlurteilen und die Erfahrungen mit braunen und roten Staatsverbrechern.

Außerdem kann es m. M. n. nicht gut für die freie Welt sein, wenn der stärkste ihr zugehörige Staat, die seit ihrer Gründung kontinuierlich demokratisch und rechtsstaatlich verfassten USA (was man nicht von allen heutigen europäischen Gutmenschen - Hochburgen behaupten kann) von der veröffentlichten Meinung anderer Demokratien als minderwertiger, weil dem eigenen Menschenrechtsverständnis nicht entsprechender, Rechtsstaat angesehen und behandelt wird.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon AlexRE » Sa 30. Mär 2013, 20:48

Das habe ich heute auf dem schlauen Forum geschrieben:

Es ist von vornherein menschenverachtend, ein Menschenleben in 'Kosten' aufzurechnen.

http://www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de/argumente.html


Könnte nicht in Wahrheit menschenverachtend sein, wer die Befürworter der Todesstrafe so diffamiert, um sich selbst als Bessermensch der moralischen Art aufzuspielen, und dabei in Kauf nimmt, dass milde Strafen für Mörder die Opfer und deren Hinterbliebene entwürdigen?

Im Zweifel gibt mir dieser Autor hier immer noch mehr zu denken als alle zeitgenössischen Verkünder absoluter "Wahrheiten":

Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es giebt hier kein Surrogat zur Befriedigung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung, als durch den am Thäter gerichtlich vollzogenen, doch von aller Misshandlung, welche die Menschheit in der leidenden Person zum Scheusal machen könnte, befreieten Tod. — Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflösete (z. B. das eine Insel bewohnende Volk beschlösse, auseinander zu gehen und sich in alle Welt zu zerstreuen), müsste der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit Jedermann das widerfahre, was seine Thaten werth sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat; weil es als Theilnehmer an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.


http://koriath.jura.uni-saarland.de/textsammlung/pmwiki.php?n=KantDieMetaphysikDerSitten.0175

Wer weiß, vielleicht würde Immanul Kant heute feststellen, dass die sog. "Gutmenschen" in der Blutschuld tausender sinnlos ermordeter Menschen stehen, weil sie mit ihren milden Strafen solchen Typen hier:

Er hat sich unter vier Augen mit dem getretenen Opfer ausgesprochen und ihm erklärt, warum. „Ich dachte, Du wärst Deutscher, hat er gesagt“, erzählt das Opfer.


http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Garbsen/Nachrichten/Mehrfachtaeter-ist-wieder-auf-freiem-Fuss

... den Eindruck vermittelt haben, dass ungeschützes Leben nicht schutzwürdig und damit nichts wert ist.

Dass der Typ darüber erschrocken war, versehentlich ein moslemisches Opfer zusammengetreten zu haben, lässt sich leicht erklären: Dessen Verwandte könnten ja herkunftsbedingt sog. "atavistische" (= altertümliche) Anschauungen haben und angesichts einer willkürlichen gewalttätigen Aggression gegen ein Familienmitglied eine Racheaktion für angezeigt halten.

Solange Menschen mit solchen Anschauungen die gesellschaftliche Realität mitgestalten, entwürdigen jedenfalls milde Strafen die Opfer und ermutigen die Täter. Die edlen Herrschaften mit den modernen (?) rechtspolitischen Ansichten zum Umgang mit schwerster Gewaltkriminalität sind also letztendlich mitschuldig - und zwar in jedem Sinne des Begriffes "Schuld" - an einem erheblichen Teil dieses ständigen Terrors in der Öffentlichkeit.
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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon DJ_rainbow » Mo 1. Apr 2013, 09:35

Man könnte ja mal überlegen, ob man dem Kulturkreis des Täters entsprechende unterschiedliche StGB einführt.

Wer also als muselmanischer Kopftreter auffällt, wird nach der Scharia behandelt...
In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten. Im Sozialismus hungern Demokraten in Zuchthäusern und Arbeitslagern.

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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon Staber » Mo 1. Apr 2013, 11:40

DJ_rainbow hat geschrieben:Man könnte ja mal überlegen, ob man dem Kulturkreis des Täters entsprechende unterschiedliche StGB einführt.

Wer also als muselmanischer Kopftreter auffällt, wird nach der Scharia behandelt...



Bingo!!!! ;)

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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon Staber » Mo 1. Apr 2013, 12:00

Grundsätzlich Nein zur Todesstrafe
Bei der Frage, ob Todesstrafe oder nicht, geht es im Grunde immer nur um die Frage, ob man gleiches mit gleichem vergelten darf.Die entscheidenste Frage schlechthin wird überhaupt nicht diskutiert:
Inwieweit ist der Tod denn überhaupt eine Strafe?
Jede/r, der/die sich einmal intensiv mit dem Tod - insbesondere auch mit dem eigenen - auseinandersetzt, wird feststellen, dass der Tod keine Strafe, sondern unser Freund ist, der unserem (irdischen) Leben die Vollendung gibt, unabhängig davon, inwieweit der Tod auch ein endgültiger ist (da ich hier nicht philosophisch werden will).
Damit relativiere ich natürlich keinesfalls Mörder oder Totschläger, die konsequent bestraft werden müssen.
Die Todesstrafe als Strafe kann man meiner Meinung nach allenfalls in Form des "darauf Wartens" oder der Art des Vollzugs der Todesstrafe sehen.

von DJ_rainbow » So 31. Mär 2013, 21:35
Man könnte ja mal überlegen, ob man dem Kulturkreis des Täters entsprechende unterschiedliche StGB einführt.
Wer also als muselmanischer Kopftreter auffällt, wird nach der Scharia behandelt...


Könnte man mal in Erwägung ziehen!

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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon AlexRE » Mo 1. Apr 2013, 14:55

Staber hat geschrieben:Grundsätzlich Nein zur Todesstrafe
Bei der Frage, ob Todesstrafe oder nicht, geht es im Grunde immer nur um die Frage, ob man gleiches mit gleichem vergelten darf.Die entscheidenste Frage schlechthin wird überhaupt nicht diskutiert:
Inwieweit ist der Tod denn überhaupt eine Strafe?


Das wäre nur dann die entscheidenste Frage, wenn es darauf ankäme, wie der Täter die Strafe aufnimmt, ob also auf seiner Seite die sog. "Sühne" wirkt. Das ist aber bei den schwersten Verbrechen - namentlich Mord - m. M. n. nicht der Fall. Der Mörder kann nicht mehr Teil der menschlichen Gesellschaft werden, das kann der Zeitgeist nur wahrheitswidrig behaupten und bei entsprechenden Machtverhältnissen in Gesetze gießen. In Gesetze gegossene politische Irrtümer werden durch ihre Rechtsgültigkeit aber nicht zu Rechtsvernunft.

In Wahrheit ist es völlig egal, was jemand denkt oder empfindet, der sich selbst aus der menschlichen Gesellschaft und letztendlich vom Menschsein ausgeschlossen hat. Es kommt nur darauf an, dass die Rechtsgemeinschaft und insbesondere die Hinterbliebenen des Opfers und alle mit dem Opfer sympathisierenden Menschen die gesetzlichen Folgen des Verbrechens und damit des Bruches des sozialen Friedens irgendwie als angemessen ansehen. Recht ist nämlich der Stoff, aus dem der Frieden ist. In einem Staat, in dem die (Un-) Rechtsverwalter sich ausgesprochen opferfeindlich und täterfreundlich verhalten, kann der diese Verhältnisse ermöglichende Zeitgeist jederzeit kippen. Dann wird es eben unfriedlich und die (Un-) Rechtsverwalter sind hundserbärmliche Totalversager.

Deine Argumentation dahingehend, dass die Todesstrafe gar nicht die schwerste Strafe sei, kann aber sehr wahrscheinlich einen Mehrheitskonsens gegen die Todesstrafe stützen und dabei hilfreich sein, irreparable Justizirrtümer auch künftig auszuschließen. Hauptsache, die Mörder werden durch lange Zeitstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung für immer unschädlich gemacht.

Übrigens: Dass die derzeitigen Justizirrtümer reparabel sind, würde nur dann einen rechtsstaatlichen Idealzustand ergeben, wenn die Justiz auch willens wäre, die eigenen Irrtümer zuzugeben und in Wiederaufnahmeverfahren zu bereinigen. Das ist aber in der Praxis hochproblematisch. Die Halbgötter in schwarz geben Fehler sehr ungern zu.
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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon AlexRE » Fr 5. Apr 2013, 17:25

Wer zum Tode veruteilt wurde oder werden könnte, darf nach deutschem Recht noch nicht einmal dann ausgeliefert werden, wenn der Betreffende (z. B. in den USA oder im heutigen Irak) ein rechtsstaatlichen Verfahren hatte oder bekommen würde:

Er plante einen Anschlag, saß 8 Jahre in Haft

Dieser Terrorist spaziert jetzt mit Fußfessel durch Neukölln

(...)

Nach BILD-Informationen sollte er nach seiner Haftstrafe eigentlich abgeschoben werden.

Doch daraus wurde nichts: In seiner Heimat wurde der Extremist in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Und für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sah die Staatsanwaltschaft keine rechtliche Grundlage.

(...)


http://www.bild.de/regional/berlin/berl ... .bild.html

Lieber verplempern sie das Geld der Steuerknechte für eine sauteure Dauerüberwachung von Gefährdern und riskieren überdies das Leben der eigenen Staatsbürger, als auf den Absolutheitsanspruch der europäischen Inhaber der einzigen Wahrheit zum Thema Todesstrafe zu verzichten.

Spätestens damit dürfte klar werden, dass es sich dabei eher um eine ideologische Glaubensfrage als um eine Menschenrechtsfrage handelt.
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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon maxikatze » Fr 5. Apr 2013, 22:50

Was hätten sie sonst tun sollen? Abschieben geht nicht und nachträgliche Sicherungsverwahrung darf es lt BVG nicht geben. Also bleibt nur Fussfessel und Beobachtung - oder die Insellösung. ;)
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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Sa 6. Apr 2013, 08:39

maxikatze hat geschrieben:Was hätten sie sonst tun sollen? Abschieben geht nicht und nachträgliche Sicherungsverwahrung darf es lt BVG nicht geben. Also bleibt nur Fussfessel und Beobachtung - oder die Insellösung. ;)


Insellösung oder heimlich Vergiften oder kidnapping ;) ach ich hätte so viele ideen dazu ;)
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Re: Artikel 102 GG / Todesstrafe

Beitragvon maxikatze » Sa 6. Apr 2013, 11:35

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Was hätten sie sonst tun sollen? Abschieben geht nicht und nachträgliche Sicherungsverwahrung darf es lt BVG nicht geben. Also bleibt nur Fussfessel und Beobachtung - oder die Insellösung. ;)


Insellösung oder heimlich Vergiften oder kidnapping ;) ach ich hätte so viele ideen dazu ;)


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