Artikel 9 GG

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Artikel 9 GG

Beitragvon AlexRE » Do 19. Mär 2009, 14:20

Zunächst der aktuelle Text, dann folgt ein Beitrag, den ich bei politikforen.de geschrieben habe und hier herüberkopiere. Der Absatz 3 des Artikel 9 ist meiner Meinung nach ergänzungsbedürftig. Die skandalösen Zwangsmitgliedschaften in Handels - und Handwerskammern, die nur kassieren und nichts leisten, belegen die Notwendigkeit einer besonderen Betonung der negativen Vereinigungsfreiheit. Das möchte ich auf diesem neuen thread diskutieren.
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Artikel 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.


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Bei der Vereinigungsfreiheit ist die negative Seite von besonderer praktischer Bedeutung, wie auch bei der Berufsfreiheit nach Artikel 12 und der Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG. Das Recht, nicht in eine Vereinigung eintreten zu müssen oder einen bestimmten Beruf nicht wählen und ausüben zu müssen, ist durch die Artikel 9 und 12 ebenso stark geschützt wie das positive Recht, sich zu vereinigen oder einen Beruf zu wählen bzw. auszuüben.

Zwangsmitgliedschaften in Kammern aller Art sind deshalb ein grosses Ärgernis für viele Menschen und eine ausgesprochene Provokation wirklich aufrechter Verfassungsdemokraten. Aber wenn es um viel Kohle geht, halten unsere Staatsmächtigen immer zusammen, sowas wie die Zwangsmitgliedschaft in Handels- und Handwerkskammern zum Abzocken kleiner und mittlerer Unternehmen ist immer drin, weil da ja angeblich ein ganz besonders wichtiges öffentliches Interesse besteht, nämlich Qualitätssicherung. Dass die nur kassieren und einen feuchten Kehrricht sichern, ist normalen Menschen bekannt, nicht aber den Machtmenschen in unserer "Verfassungsdemokratie".

Hier ein aktueller Beitrag von meinem Forum, da hat sich doch tatsächlich mal jemand erfolgreich gegen so eine Bande von Kammerdrohnen gewehrt. Ich bitte das möglichst weiträumig im Internet zu verbreiten, die Kammer hat die Beiträge mit Sicherheit nur zurückbezahlt, damit kein Urteil ergeht, das öffentliche Aufmerksamkeit erlangen könnte. Die meinen, das erscheint nur in der Lokalzeitung und dann wächst Gras über die Sache. Hier ist eine Gelegenheit für jeden Internetnutzer, dieser üblichen Methode, unangenehme Themen klein zu halten, einen Riegel vorzuschieben:
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Hier ein Beispiel für die Grenzen pseudolegaler Korruption. Die Abzocke der Zwangsmitglieder in den Kammern ist durchaus justiziabel, es braucht nur wirklich unabhängige und mutige Richter.

Eine Kosmetikerin aus Magdeburg klagte beim Verwaltungsgericht gegen die Handwerkskammer und setzte sich mit ihrer Forderung den Kammerbeitrag von 138,80 € zurück zu bekommen, durch. Es gab zwar kein Urteil, aber um einer gerichtlichen Niederlage zu entgehen, wurde der Beitragsbescheid vom jetzigen Vorsitzenden aufgehoben.

Mit Geldern aus Rücklagen hatte die Handwerkskammer unter ihrem damaligen Präsidenten und dessen Geschäftsführerin hohe Verluste aus Aktienspekulationen erlitten. Als die Kosmetikerin von diesen Geschäften hörte, klagte sie vor Gericht und forderte ihr eingezahltes Geld zurück mit der Begründung , dass aufgrund der Zwangsmitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, wofür es keine Gegenleistung gibt und sie nicht bereit ist , Mitgliedsbeiträge zu zahlen , die anschliessend verspekuliert werden.

Vielleicht rollt auf die Kammern und Verbände, die Zwangsbeiträge ohne jegliche Gegenleistung erheben, eine Klagewelle zu.


(Quelle: "Volksstimme"v. 28.02.09)

Bild

Die Meidung aufsehenerregender Urteile ist von Banken und Versicherungen leidlich bekannt. Um so wichtiger ist es, solche Fälle möglichst weiträumig zu publizieren.





Quelle: Grundgesetzaktivierer > legale Korruption
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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