Artikel 97 GG - Unabhängigkeit des Richters
Verfasst: Fr 23. Sep 2016, 16:20
Auf LTO und Facebook kommentiert:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... ngsschutz/
>> Ich kenne den Spruch "Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind ", der Spruch "Die Justiz ist auf dem linken Auge blind" ist mir noch nie unter gekommen. <<
Der Spruch stammt noch aus der Weimarer Republik, an deren Untergang rechtsradikale Verfassungsfeinde im Richteramt maßgeblich beteiligt waren. Heute sind Verfassungsfeinde aller Art in der Justiz seltene Ausnahmefälle und keinesfalls eine existentielle Bedrohung für die Verfassungsordnung.
Dennoch würde ich die Überprüfung befürworten, weil jeder einzelne verfassungsfeindliche Richter das Ansehen der Rechtspflege beschädigen kann.
Dessen ungeachtet halte ich politisch moderat rechte ("rechtskonservativ") und moderat linke Richter, deren Verfassungstreue nicht in Frage steht, auch für ein ernstliches Problem. Wer juristische Sachverhalte durch IRGENDEINE politisch - ideologische Brille betrachtet, öffnet in seinem Kopf einer Vielzahl möglicher Rechtsfehler Tür und Tor.
Die Ernstlichkeit dieses Problems liegt darin, dass Bundesrichter von Politikern nach Parteibuchproporz ausgesucht werden. Diese Politiker tragen selbst oft ideologische Scheuklappen und bevorzugen deshalb "seelenverwandte" Richter - mit der Folge, dass die wandelnden Rechtsfehlerquellen überproportional bei den Gerichten vertreten sind, die letztinstanzliche Urteile sprechen.
Das darin liegende langfristige Schadenspotential für die Gewaltentrennung und für die freiheitlich demokratische Grundordnung halte ich für größer als das verspätet erkannter einzelner Verfassungsfeinde im Richteramt.
Nach Justizskandal in 2014
Bayerische Regierung will Gesinnungsüberprüfung für Richter
Der Fall eines Richters in Bayern, der nebenbei in einer antisemitischen Band spielte, machte 2014 Schlagzeilen. Nun plant die dortige Staatsregierung offenbar, Richter künftig vor ihrer Einstellung vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.
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http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/b ... ngsschutz/
>> Ich kenne den Spruch "Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind ", der Spruch "Die Justiz ist auf dem linken Auge blind" ist mir noch nie unter gekommen. <<
Der Spruch stammt noch aus der Weimarer Republik, an deren Untergang rechtsradikale Verfassungsfeinde im Richteramt maßgeblich beteiligt waren. Heute sind Verfassungsfeinde aller Art in der Justiz seltene Ausnahmefälle und keinesfalls eine existentielle Bedrohung für die Verfassungsordnung.
Dennoch würde ich die Überprüfung befürworten, weil jeder einzelne verfassungsfeindliche Richter das Ansehen der Rechtspflege beschädigen kann.
Dessen ungeachtet halte ich politisch moderat rechte ("rechtskonservativ") und moderat linke Richter, deren Verfassungstreue nicht in Frage steht, auch für ein ernstliches Problem. Wer juristische Sachverhalte durch IRGENDEINE politisch - ideologische Brille betrachtet, öffnet in seinem Kopf einer Vielzahl möglicher Rechtsfehler Tür und Tor.
Die Ernstlichkeit dieses Problems liegt darin, dass Bundesrichter von Politikern nach Parteibuchproporz ausgesucht werden. Diese Politiker tragen selbst oft ideologische Scheuklappen und bevorzugen deshalb "seelenverwandte" Richter - mit der Folge, dass die wandelnden Rechtsfehlerquellen überproportional bei den Gerichten vertreten sind, die letztinstanzliche Urteile sprechen.
Das darin liegende langfristige Schadenspotential für die Gewaltentrennung und für die freiheitlich demokratische Grundordnung halte ich für größer als das verspätet erkannter einzelner Verfassungsfeinde im Richteramt.