Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2013 - 7 K 1549/13 E
Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung
Das Finanzgericht Düsseldorf hat durch Urteil entscheiden (Az. 7 K 1549/13 E), dass Kosten eines Zivilprozesses nach der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung - unabhängig vom Gegenstand des Prozesses - aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen können.
Der Sachverhalt
Die Beteiligten stritten um den Abzug von Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung. Die im Jahr 2011 - und damit vor Einführung der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2013 - angefallenen Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und Sachverständigenkosten standen im Zusammenhang mit einer Schmerzensgeldklage des Klägers und seiner Kinder wegen ärztlicher Behandlungsfehler, die zum Versterben der Ehefrau des Klägers geführt haben sollen.
In dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren hatte das Landgericht ein Gutachten sowie ein Ergänzungsgutachten eingeholt. Das beklagte Finanzamt verweigerte mit Blick auf den Nichtanwendungserlass, mit dem sich die Finanzverwaltung gegen die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Zivilprozesskosten gestellt hatte, den Abzug der Kosten.
(...)
http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/4097-fg-duesseldorf-7-k-1549-13-e-kosten-eines-zivilverfahrens-als-aussergewoehnliche-belastung
>> Das beklagte Finanzamt verweigerte mit Blick auf den Nichtanwendungserlass, mit dem sich die Finanzverwaltung gegen die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Zivilprozesskosten gestellt hatte, den Abzug der Kosten. <<
Gibt es dafür eigentlich auch einen Nichtanwendungserlass oder nur informelle / mündliche Nichtbeachtungsabsprachen?
> (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. <
http://dejure.org/gesetze/GG/20.html Das wäre doch mal ein interessantes Thema für eine journalistische Recherche.
Dabei ist zu beachten, dass der Artikel 20 sog. "ewiges Verfassungsrecht" ist, das noch nicht einmal mit einstimmigen Beschlüssen des Bundestages und Bundesrats geändert werden darf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
Aber aushöhlen kann man jedes Prinzip, auch nicht abänderbare Rechtsprinzipien. Wie ich hier auf dem Forum schon mehrfach geschrieben habe: Mit Rechtsordnungen und politischen Systemen verhält es sich ähnlich wie mit Fahrzeugen und Maschinen. Die sind immer nur so gut wie die Menschen, die damit umgehen. Wenn die Deutschen ihre freiheitlich demokratische Grundordnung nicht wirklich leben wollen, ist sie eben tot.