Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » So 9. Mär 2014, 12:13

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.



Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2013 - 7 K 1549/13 E

Kosten eines Zivilverfahrens als außergewöhnliche Belastung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat durch Urteil entscheiden (Az. 7 K 1549/13 E), dass Kosten eines Zivilprozesses nach der geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung - unabhängig vom Gegenstand des Prozesses - aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen können.

Der Sachverhalt

Die Beteiligten stritten um den Abzug von Verfahrenskosten als außergewöhnliche Belastung. Die im Jahr 2011 - und damit vor Einführung der gesetzlichen Neuregelung zum 1. Januar 2013 - angefallenen Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und Sachverständigenkosten standen im Zusammenhang mit einer Schmerzensgeldklage des Klägers und seiner Kinder wegen ärztlicher Behandlungsfehler, die zum Versterben der Ehefrau des Klägers geführt haben sollen.

In dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren hatte das Landgericht ein Gutachten sowie ein Ergänzungsgutachten eingeholt. Das beklagte Finanzamt verweigerte mit Blick auf den Nichtanwendungserlass, mit dem sich die Finanzverwaltung gegen die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Zivilprozesskosten gestellt hatte, den Abzug der Kosten.

(...)


http://www.rechtsindex.de/steuerrecht/4097-fg-duesseldorf-7-k-1549-13-e-kosten-eines-zivilverfahrens-als-aussergewoehnliche-belastung

>> Das beklagte Finanzamt verweigerte mit Blick auf den Nichtanwendungserlass, mit dem sich die Finanzverwaltung gegen die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Abzug von Zivilprozesskosten gestellt hatte, den Abzug der Kosten. <<

Gibt es dafür eigentlich auch einen Nichtanwendungserlass oder nur informelle / mündliche Nichtbeachtungsabsprachen?

> (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. <

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html Das wäre doch mal ein interessantes Thema für eine journalistische Recherche. :)

Dabei ist zu beachten, dass der Artikel 20 sog. "ewiges Verfassungsrecht" ist, das noch nicht einmal mit einstimmigen Beschlüssen des Bundestages und Bundesrats geändert werden darf:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel

Aber aushöhlen kann man jedes Prinzip, auch nicht abänderbare Rechtsprinzipien. Wie ich hier auf dem Forum schon mehrfach geschrieben habe: Mit Rechtsordnungen und politischen Systemen verhält es sich ähnlich wie mit Fahrzeugen und Maschinen. Die sind immer nur so gut wie die Menschen, die damit umgehen. Wenn die Deutschen ihre freiheitlich demokratische Grundordnung nicht wirklich leben wollen, ist sie eben tot.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » So 9. Mär 2014, 12:25

Die rechtsstaatswidrige Praxis der Nichtanwendungserlasse wird von den Medien seit Jahrzehnten kritisiert:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14325048.html

Wenn es aber um sehr viel Geld geht, fällt das in Deutschland in die Rubrik "schön, dass wir mal darüber geredet haben".
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » Mo 20. Jun 2016, 18:01

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Bild

Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist das absolute Willkürverbot. Wer Akte politischer Machtausübung mit deren vorgeblicher Alternativlosigkeit begründet, hat das entweder nicht begriffen oder schädigt die Rechtsstaatlichkeit mit voller Absicht.
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » So 1. Apr 2018, 17:04

Auf LTO gesehen und kommentiert:

Streit um NPD-Auftrittsverbot in Wetzlar

Wenn die Politik die Gerichte igno­riert

Der Ton des BVerfG nach dem Streit um die Stadthalle in Wetzlar war auffällig scharf. Ganz neu ist es allerdings nicht, dass höchstrichterliche Entscheidungen ignoriert werden. Die Frage bleibt, welche Mittel der Rechtsstaat hat.

(...)


https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... erwaltung/

Die berüchtigten "Nichtanwendungserlasse" aller Finanzminister der letzten Jahrzehnte für Urteile des BFH sind vielleicht nicht so glasklar (verfassungs-) rechtswidrig wie die Nichtbefolgung eines BVerfG - Urteils in einem konkreten Fall, haben aber ganz sicher zu dem heutigen Selbstverständnis der politischen Klasse auf allen Ebenen beigetragen, das politisch vermeintlich Gebotene über das Gesetz zu stellen.

Wer so tickt, wird u. a. von den in Polen herrschenden Rechtspopulisten natürlich als erbärmlicher Heuchler angesehen, wenn er die Entmachtung des dortigen Verfassungsgerichts als Zerstörung der Gewaltenteilung anprangert.
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » So 20. Jan 2019, 08:02

Diesen Text von Markus Gelau auf Facebook gesehen und kommentiert:

na. schon mal von ihm hier gehört? das ist stephan habarth. also oben: als bundestagsabgeordneter der cdu. und unten: das ist AUCH stephan harbath. als vizepräsident des bundesverfassungsgerichts.

stephan harbath saß bis vor wenigen wochen als cdu'ler im bundestag, kommt aus schriesheim (also heidelberg), ist honorarprofessor an der uni heidelberg und: stephan harbath demonstriert uns allen ganz wunderbar, was in diesem land faulig riecht.

harbath verdiente - während er den cdu-volksvertreter im bundestag spielte - neben seiner horrenden diät nebeneinkünfte in der stufe 10. wozu auch immer ein bundestagsabgeordneter mit bezügen in höhe von 10.000€ monatlich plus spesen nebeneinkünfte benötigt... und vielmehr: wann auch immer er diese erwirtschaftet. den in meiner bescheidenen gedankenwelt ist bundestagsabgeordneter ja eigentlich ein fulltime-job. und deswegen wird dieser auch bestens bezahlt: um in der gänze seiner arbeitszeit als volksvertreter genau jenes zu vertreten. wer also 8, 9, 10 stunden am tag gut bezahler parlamentarier ist - der macht was genau, um noch millionen nebenher zu verdienen? nachtschichten?

es soll ja leute geben, die genau deswegen diese "nebeneinkünfte" eher als schmiergeld und korruption betiteln würden. ich lasse das im interesse der fortlaufenden existenz meines facebook-profils mal offen.

nun werden besagte nebeneinkünfte von "volksvertretern" in stufen eingeteilt. ihr ratet richtig, erwähnte "stufe 10" ist die höchste nebenverdienststufe von abgeordneten, die alle nebeneinkünfte über 250.000 € beinhaltet. die aussage von stufe 10 ist quasi: alles, was astronomisch und nicht mehr zählbar ist.

stephan habarth hat also während dieser zeit durchaus millionen nebenher erwirtschaftet. womit? nun, ein beispiel:

seit 2000 ist harbarth als wirtschaftsrechtlich beratender anwalt in mannheim tätig. von 2006 bis 2008 war er partner der internationalen anwaltssozietät shearman & sterling. ab mai 2008 wurde er vorstandsmitglied der schilling, zutt & anschütz rechtsanwalts ag, kurz sza.

harbarth war in seiner funktion als mitglied des ausschusses für recht und verbraucherschutz an der offenen aufarbeitung des vw-dieselabgas-skandals beteiligt. gleichzeitig beauftragte die volkswagen ag seine firma (genannte sza), den vw-konzern im abgasskandal zu unterstützen.

das kam aber erst später raus: da hatte harbarth im bundestag schon für die ABSETZUNG des tagesordnungspunkts "vw" gestimmt. übrigens OHNE den ausschuss darüber zu informieren, dass seine eigene firma von vw bezahlt wird. das hat er sicher schlicht vergessen.

als cdu-bundestagsabgeordneter und multimillionär beschloss harbarth die unsozialen hartz4-gesetze mit und war einer ihrer glühendsten verfechter. noch im sommer 2018 stimmte er für härteste sanktionen gegen hartz4-empfänger, die ärmsten der armen, im bundestag.

im november 2018 wurde harbarth dann - ohne jegliche erfahrung als richter - zum allerhöchsten deutschen gericht berufen: cdu'ler stephan harbarth wurde von der deutschen cdu-regierung zum richter des bundesverfassungsgerichts gemacht. und nicht nur das: der gute mann ist nun niemand geringeres als der vizepräsident des höchsten deutschen gerichts.

in diesen tagen entscheidet stephan harbarth dort darüber, ob die (von ihm mit verabschiedeten!) hartz4-sanktionen mit dem deutschen grundgesetz vereinbar sind.

demokratie im endstadium, teil drölf².


>> Als CDU-Bundestagsabgeordneter und Multimillionär beschloss Harbarth die unsozialen Hartz4-Gesetze mit und war einer ihrer glühendsten Verfechter. <<

Nach den §§ 18 und 19 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes müsste Herr Harbarth von Entscheidungen zu den Hartz IV - Sanktionen ausgeschlossen werden:

https://www.juwiss.de/45-2018/

Wenn die anderen Verfassungsrichter da irgendwie drumherum lavieren sollten, ist das Rechtsstaatsprinzip und damit die gesamte grundgesetzliche Ordnung nicht in guten Händen ...
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon Uel » So 20. Jan 2019, 13:41

Wenn die anderen Verfassungsrichter da irgendwie drumherum lavieren sollten, ist das Rechtsstaatsprinzip und damit die gesamte grundgesetzliche Ordnung nicht in guten Händen ...


das nehme ich auch nicht mehr an. Wenn man die derzeitige Politik mit ihren unverständlichen Dingen verstehen will, dann muss man einen Perspektiv-Wechsel vornehmen: der jetzigen Politik liegt nicht die vermutete Mehrung des Wohls der Bevölkerung am Herzen, sondern durch Tarnung und Täuschung die Mehrung des Reichtums und die Absicherung des selben für die Wirtschaft und die Gesellschaft beherrschende Cliquen. Formal rechtstaatliches Gehabe ist dabei nur der Tarnmantel für den grenzenlosen Egoismus, was die eigene Brut und eigene Seilschaften angeht. Sind das also nicht nur Weiterentwicklungen von Clan- oder Stammesstrukturen, weil sie besser getarnt, effektiver und damit weniger brutal vorgehen müssen? Im alten Clan waren das genetisch Verwandte, die neuen Clans sind geistig und wirtschaftlich Verwandte, und die kann man sich im Gegensatz zu Verwandten genauestens aussuchen. Die nicht dazu gehören, kann der altmodische Clan schwer aussortieren, den der Verwandte bleibt ja verwandt. Der neue Clan muss ihn nur "entlassen" und die Entlassung den Insidern nur bekannt machen und man ist ihn für immer los, denn er ist ja nicht mehr geistig und insbesondere wirtschaftlich verwandt.
Liebe Grüße
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon Staber » So 20. Jan 2019, 14:54

@ Uel
der jetzigen Politik liegt nicht die vermutete Mehrung des Wohls der Bevölkerung am Herzen


Der Staat als Beute der Parteien geehrter Uel! ;) . Verfassungsrichter, der Öffentliche Rundfunk, Lottogesellschaften, überall kann man seinesgleichen gut versorgt unterbringen. Der Bürger soll die frommen Märchen glauben, es gehe streng nach Leistung bei der Besetzung von Ämtern.So wird die Gewaltenteilung subtil untergraben. Die Gewaltenteilung Legislative/Exekutive ist es mit dem Parteienstaat, dem Fraktionszwang usw. schon lange. Jetzt ist das BVerfG dran. Am Ende ist die Parteiendiktatur mit Wahlen für das Stimmvieh. Mit klassischer, parlamentarischer Demokratie hat dies nichts mehr zu tun.
Stephan Habarth ist Lobbyist der Automobil-Industrie in Deutschland. Da muss man sich nur mal die Lobeshymnen in der Zeitung WELT durchlesen: https://www.welt.de/wirts...
Der Artikel in der WELT ist meiner Einschätzung nach ein klarer Verstoß gegen Regel Nr. 6 (Trennung von Tätigkeiten) und 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) des Pressekodex.
Dass jetzt ein Lobbyist der Automobil-Industrie Richter am Bundesverfassungsgericht wird, ist eine unverschämte Frechheit - so will die Bundesregierung nämlich verhindern, dass nach dem Abgasskandal die Automobil-Konzerne in Deutschland gerecht bestraft werden. So gesehen also eine Fortsetzung des Abgasskandals.
Gruß ins Münsterland

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Lord George Gordon Noel Byron
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » Mi 31. Jul 2019, 06:21

Verfassungsrichter Müller sorgt sich um das Rechtsstaatsprinzip:

Gastbeitrag für FOCUS Online

Verfassungsrichter Peter Müller: Wir müssen die Aushöhlung des Rechtsstaats verhindern

Montag, 29.07.2019, 15:12

Der Bundesverfassungsrichter und frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) lobt das deutsche Justizsystem. Zugleich warnt er vor gefährlichen Entwicklungen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat „nachhaltig erschüttern“ könnten. Es würden zu viele Verfahren eingestellt, die Richter zu schlecht bezahlt, zu viele Wirtschaftskriminelle erhielten Strafrabatt. Müller schlägt außerdem vor, die EU solle Staaten, die das Recht ignorieren, das Geld kürzen.

(...)


https://www.focus.de/politik/gerichte-i ... 72378.html


Durch die Schuldenunion wird aber nix ausgehöhlt ... :roll:

BVerfG zu Europäischer Bankenunion

Ver­fas­sungs­be­schwerden gegen EZB-Ban­ken­auf­sicht erfolglos

(...)

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Übertragung der Aufsicht über bedeutende Banken auf die Europäische Zentralbank (EZB) gebilligt. Die Karlsruher Richter halten die europäische Bankenaufsicht für kompetenzgemäß und ausreichend demokratisch legitimiert, wie sie am Dienstag verkündeten (Urt. v. 30.07.2019, Az. 2 BvR 1685/14 und 2 BvR 2631/14). Damit widersprechen sie den Beschwerdeführern, die die deutsche Souveränität und Verfassungsidentität berührt sahen.

(...)


https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... zulaessig/
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » Do 2. Apr 2020, 14:33

Der ehemalige Richter und Staatsanwalt Prof. Heribert Prantl äußert sich bei Gabor Steingart (Podcast # 13) zum Thema "Verhältnismäßigkeit":

(...)

Angst achtet nicht auf Verhältnismäßigkeit, nicht auf das, was den Rechtsstaat auszeichnet.“

Man muss nicht nur entschlossen gegen das Virus kämpfen, sondern auch gegen eine Stimmung, die die Grund- und Bürgerrechte in Krisenzeiten als Ballast, Bürde oder als Luxus betrachtet.“

Die einschneidenden Maßnahmen, die jetzt erlassen worden sind, stützen sich auf eine Rechtsgrundlage, die mickrig ist, das Infektionsschutzgesetz. Bis vor wenigen Wochen hat dieses Gesetz kaum ein Mensch gekannt.“

Es darf nicht so weit kommen, dass jeder, der die Worte Freiheitsrechte und Bürgerrechte in den Mund nimmt, schief angeschaut wird.“

(...)


https://mediapioneer.com/der-achte-tag/

Tut mir wirklich leid, aber bei solchen geistigen Aussetzern kann ich nicht mehr an mich halten. Dieser Herr Prof. Prantl fällt selbst unter das Infektionsschutzgesetz. In Deutschland ist Hirnerweichung erfahrungsgemäß ansteckend.

Mich entsetzt dabei vor allem dieser Satz:

"Die einschneidenden Maßnahmen, die jetzt erlassen worden sind, stützen sich auf eine Rechtsgrundlage, die mickrig ist, das Infektionsschutzgesetz. Bis vor wenigen Wochen hat dieses Gesetz kaum ein Mensch gekannt.“

Im schlimmsten Fall könnten Millionen Menschen einen qualvollen Erstickungstod sterben und der feine Herr nennt das Gesetz, auf dessen Grundlage das verhindert werden könnte, "mickrig". Das auch noch mit der aberwitzigen Begründung, dass es kaum jemand kenne - logisch, wir hatten ja auch noch keine Pandemie!
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Re: Artikel 20 Abs. 3 / Rechtsstaatsprinzip

Beitragvon AlexRE » Mo 6. Apr 2020, 11:19

Eine Anwältin meint, dass der drohende Tod von 5 % der Bevölkerung kein hinreichender Grund für Notstandsverordnungen sei und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen:

"Corona-Maßnahmen sind verfassungswidrig!": Anwältin will klagen!

(...)

Ein großer Knackpunkt: Laut Barner zeigen die vorliegenden Zahlen und Statistiken, dass eine Infektion mit dem Coronavirus bei mehr als 95 % der deutschen Bevölkerung harmlos verlaufe - womit "keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit" gegeben sei.

(...)


https://www.tag24.de/thema/coronavirus/ ... ht-1478077

So eine Pandemie kann Millionen Tote kosten. Was wissen denn Rechtsanwältinnen und Verfassungsrichter, um beurteilen zu können, ob der Shutdown schlimmer ist als die schlimmstmöglichen Folgen einer nicht bekämpften Pandemie? Die Juristen können nicht alles entscheiden, irgendwo muss auch noch Raum für eigenverantwortliche Getaltungen souveräner Völker und ihrer parlamentarischen Vertreter bleiben. Verfassungsrichter sind keine Betreuer und die erwachsenen Bürger sind nicht ihre Betreuten. Ich glaube nicht, dass sich das BVerfG auf diesen Blödsinn einlässt.
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