Artikel 65 GG - Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

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Artikel 65 GG - Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers

Beitragvon AlexRE » Mi 19. Okt 2022, 13:46

Anlässlich der Aktualität dieses Themas im Zusammenhang mit dem Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke könnte man sich das tatsächliche staatsrechtliche Gewicht dieser Vorschrift einmal näher ansehen:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lz-gruene/

Die Entscheidung muss danach immer noch vom Bundestag abgesegnet werden. Das "Machtwort" des Kanzlers ist vor allem dazu geeignet, den Beteiligten eines Koalitionsstreits den Rückzug aus verfahrenen Situationen ohne Gewichtsverlust zu ermöglichen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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