Artikel 3 GG

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Artikel 3 GG

Beitragvon AlexRE » Mo 28. Jun 2021, 08:48

Vereinzelt gibt es auch Fragen hinsichtlich möglicher Verletzungen des Prinzips der Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz zu Lasten von Männern:

Nur mit einer Kugel Eis bekleidet

Junge Frau spaziert nackt durch Düsseldorf

(...)

Aber vorsichtig, so eine (N)Aktion kann Ärger geben. „Es kann als Belästigung der Allgemeinheit gewertet werden und eine Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro nach sich ziehen“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens (52), „egal, ob Mann oder Frau, hübsch oder hässlich. Sobald es als anstößig empfunden wird, kann es teuer werden.


https://www.bild.de/regional/duesseldor ... .bild.html

Auf Facebook dazu geschrieben:

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Der Kommentar der Bildzeitung glänzt nicht gerade mit Sachkenntnis. "Mann oder Frau, egal" stimmt nicht. Eine Frau kann so nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, ein Mann aber eine Straftat (Exhibitionismus).

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Siehe auch:

https://www.nordbayern.de/region/ungere ... -1.9273481
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Artikel 3 GG

Beitragvon maxikatze » Mo 28. Jun 2021, 19:25

>>Rechtsanwalt Arndt Kempgens (52), „egal, ob Mann oder Frau, hübsch oder hässlich. Sobald es als anstößig empfunden wird, kann es teuer werden.“<<
Vielleicht gibt es dafür sogar Beispiele.


"Selbst wenn Männer sich seltener von Frauen belästigt fühlen als umgekehrt, finde ich es problematisch, dass ein Mann sich von einer Frau nicht belästigt fühlen darf."

https://www.nordbayern.de/region/ungere ... Ca1uIbd8xA
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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