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Re: EuGH: Sprachtests beim Ehegattennachzug rechtswidrig

BeitragVerfasst: Fr 11. Jul 2014, 21:54
von Livia
maxikatze schrieb
Ich bezweifle, dass sich Europa mit diesem Urteil einen Gefallen getan hat. Es ist für alle Zugewanderten nahezu ein Freibrief dafür, nicht die Sprache des Landes erlernen zu müssen, in der sie eingewandert sind. So funktioniert aber keine Eingliederung. Sie werden immer Fremde bleiben und sich fremd fühlen in einem Land, welches nicht ihre Heimat ist.


Liebe maxikatze, das werden sie immer, Fremde bleiben, auch wenn sie in DE oder CH geboren sind. Daran wird auch die Sprache nichts ändern, nur wäre die Verständigung viel Einfacher wer Sprachkenntnisse hat, das ist ja auch bei uns so. In meiner Familie gibt es sehr viele Ausländer die auch hier geboren sind, sie bürgern sich nicht ein, weil wir ein Dorn in ihren Augen sind, weil wir anders sind als sie, weil wir ihnen oft auch überlegen sind, das ist auch ein Grund, dass das so ist. ;)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Rechtssicherhei

BeitragVerfasst: Di 11. Nov 2014, 14:34
von Staber
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Rechtssicherheit: Bürger aus anderen EU-Staaten können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Sind damit Befürchtungen hinfällig, wonach Deutschland zu einer Oase beim Missbrauch von Sozialleistungen werden könnte?
http://web.de/magazine/politik/eu-geric ... r-30202528

Alles andere als dieses Urteil, wäre ein Witz gewesen. Dabei geht es nicht darum , die Ungleichheit der EU Laender zu negieren. Es geht auch nicht darum bei Armut wegzusehen. Es geht darum , die zu honorieren, die in Rumaenien und Bulgarien oder sonstwo mit harter Arbeit versuchen das Land aufzubauen und dabei viel zu oft von der EU und ihren Mitgliedsstaaten im Stich gelassen werden. Und es geht darum zu stimulieren zu Hause zu bleiben und das eigene Land zu entwickeln, anstelle woanders umsonst zu leben.
Übrigens... es gibt in Deutschland derzeit (je nach Quelle) zwischen 300.000 und 1.000.000 deutsche Staatsangehörige, denen das ALG II aus verschiedenen Gründen verweigert wird - ohne dass ihnen mangelndes Engagement vorgeworfen werden kann.
Eine Anmerkung noch zum Schluss! Wer hier hin kommt, bekommt erst mal Kindergeld und andere Zuwendungen. Und wenn er sich arbeitssuchend meldet (was diese Frau versäumt hat) auch noch ALG II. Und wir wundern uns, warum (manche) Leute mit 45 Berufsjahren von 800€ Rente (über)leben müssen.
plemplem.gif


Ist das sozial?

Re: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Rechtssicherhei

BeitragVerfasst: Di 11. Nov 2014, 15:38
von AlexRE
Alles andere als dieses Urteil, wäre ein Witz gewesen.


Zu solchen Scherzen sind die ganz hohen Herrschaften in Luxemburg, Straßburg und Karlsruhe grundsätzlich durchaus imstande. In diesem Fall wäre aber die politische Sprengkraft so groß gewesen, dass die EU insgesamt und damit auch die Richterstühle hätten gefährdet werden können. In solchen Fällen verkneifen sie sich die Witze lieber.

Re: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Rechtssicherhei

BeitragVerfasst: Di 11. Nov 2014, 18:11
von Staber
AlexRE hat geschrieben:
Alles andere als dieses Urteil, wäre ein Witz gewesen.


Zu solchen Scherzen sind die ganz hohen Herrschaften in Luxemburg, Straßburg und Karlsruhe grundsätzlich durchaus imstande. In diesem Fall wäre aber die politische Sprengkraft so groß gewesen, dass die EU insgesamt und damit auch die Richterstühle hätten gefährdet werden können. In solchen Fällen verkneifen sie sich die Witze lieber.


Tja ..Frage..was kann den Richtern denn schon passieren?

Re: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt für Rechtssicherhei

BeitragVerfasst: Di 11. Nov 2014, 18:15
von AlexRE
Staber hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Alles andere als dieses Urteil, wäre ein Witz gewesen.


Zu solchen Scherzen sind die ganz hohen Herrschaften in Luxemburg, Straßburg und Karlsruhe grundsätzlich durchaus imstande. In diesem Fall wäre aber die politische Sprengkraft so groß gewesen, dass die EU insgesamt und damit auch die Richterstühle hätten gefährdet werden können. In solchen Fällen verkneifen sie sich die Witze lieber.


Tja ..Frage..was kann den Richtern denn schon passieren?


Wenn die europäische Einigung ihretwegen schweren Schaden nähme oder gar scheiterte, würden sie als Totalversager in die Geschichte eingehen. Das wird ihnen kaum gefallen, auch wenn sie persönlich nichts dabei riskieren.

Europäischer Gerichtshof

BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2016, 18:06
von Staber
Drei Monate keine Sozialhilfe für EU-Ausländer.
In Deutschland können arbeitslose EU-Ausländer erst nach drei Monaten Anspruch auf Sozialhilfeleistungen geltend machen. Das ist legal, hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/e ... 90061.html

Manchmal stellt sich mir die Frage, wie sich jemand fühlt, der hier 30 und mehr Jahre ( wenn man es noch schafft ) Jahre gearbeitet und Steuern gezahlt hat, krank wird und nach 1 Jahr in Hartz4 rutscht. Und dann wird darüber diskutiert ob , es rechtens ist , Migranten oder Flüchtlingen in den ersten 3 Monaten dieselbe Leistung zu zahlen.Was ist eigentlich mit den Sozialleistungen für in Deutschland wohnende Briten, falls der faule Kompromiss tatsächlich abgesegnet werden würde?
Unser Problem ist, dass in Teilen der öffentlichen Diskussion die Sozialleistungen als "Menschenrechte" angesehen werden und nicht als Solidarfonds, in die man einzahlen muss, um Leistungen zu erhalten. Man träumt von einer nie versiegenden Quelle des staatlichen Reichtums. Und die Utopie vom bedingungslosen Grundeinkommen tut das Ihre, um diese Illusionen zu nähren.

Re: Europäischer Gerichtshof

BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2016, 18:28
von Sonnenschein+8+
Unser Problem ist, dass in Teilen der öffentlichen Diskussion die Sozialleistungen als "Menschenrechte" angesehen werden und nicht als Solidarfonds, in die man einzahlen muss, um Leistungen zu erhalten.


wirklich?

Re: Europäischer Gerichtshof

BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2016, 22:17
von AlexRE
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
Unser Problem ist, dass in Teilen der öffentlichen Diskussion die Sozialleistungen als "Menschenrechte" angesehen werden und nicht als Solidarfonds, in die man einzahlen muss, um Leistungen zu erhalten.


wirklich?


Ja wirklich, das "soziokulturelle Existenzminimum" ist nach der Rechtsprechung Ausfluss des Art. 1 GG und damit ein Menschenrecht, also kein Bürgerrecht und keine Versicherungsleistung:

Soziokulturelles Existenzminimum

Die Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den Bedarf, der notwendig ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

(...)


https://de.wikipedia.org/wiki/Existenzminimum

Dieses Menschenrecht kann natürlich nur wahrnehmen, wer es bis nach Deutschland schafft.

Zum Unterschied zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten --> Wenn einer der ersten 19 Grundgesetzartikel mit "Alle Deutschen ..." beginnt, handelt es sich dabei um ein Bürgerrecht nur für Staatsbürger. Die anderen Grundrechte (= die meisten) stehen allen Menschen zu, die sich im Geltungsbereich des Grundgesetzes befinden:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJ ... G000100314

Re: Europäischer Gerichtshof

BeitragVerfasst: Do 25. Feb 2016, 22:47
von Sonnenschein+8+
Danke für die Antwort

EuGH-Rechtsprechung

BeitragVerfasst: Mi 22. Mai 2019, 19:04
von Excubitor
Die bislang in diesem Forum "verstreute", auch für Deutschland bedeutsame, EuGH-Rechtsprechung soll ab jetzt hier an einem Ort gebündelt werden.

Das aktuellste Urteil:


Tagesschau.de - "Europäischer Gerichtshof - Zeiterfassung ist Pflicht"
"Firmen in der EU müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Laut EuGH müssen Mitgliedsstaaten dafür entsprechende Gesetze schaffen. So sollen Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindert werden.
Arbeitgeber sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg. [...]"
Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu ... n-101.html


FAZ - "ARBEITSZEITERFASSUNG : Altmaier will EuGH-Urteil vorerst nicht umsetzen"
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 98903.html


Kommentar
Grundsätzlich keine schlechte Sache im Sinn der Arbeitszeit-Gerechtigkeit. Frage ist nur wie mies das wieder umgesetzt wird. Deutschland schießt beim Arbeitnehmerschutz natürlich sofort quer. Hier möchte man natürlich die vorherrschende Überstunden-Ausbeutung nicht missen. Klar wird das ein weiterer bürokratischer Aufwand, der allerdings bedingt ist von der durch die Politik tolerierte Raffgier vieler Arbeitgeber. An einer gerechten Arbeitszeiterfassung und Entlohnung geht daher kein Weg vorbei. Diejenigen, die jetzt mosern sind zum größten Teil selbst dafür verantwortlich, das das notwendig wurde.