Bundesgerichtliche Urteile

Für Bekanntmachungen u.ä.

BVerfG billigt billige deals

Beitragvon GasGerd » Di 19. Mär 2013, 14:20

... natürlich nicht ohne eine Aufhübschung zu verlangen und damit Rechtsstaatlichkeit glaubhafter zu simulieren, diesmal in Sachen Transparenz:

"Solche "Deals" sind für die Verfassungsrichter nur dann gültig, wenn die Transparenz gewährleistet ist und die Entscheidung dokumentiert wird."

Diese Begründung liegt schlichtweg neben der Sache und ist ein trauriges Dokument der Zugehörigkeit der meisten Verfassungsrichter zur politischen Klasse Deutschlands. Derartig am Thema vorbei argumentieren nämlich insbesondere Leute, die wie Politiker gestrickt sind.

Das Problem bei den "Deals" heißt nicht Intransparenz, sondern AUSSAGEERPRESSUNG!

Wenn ein Unschuldiger in U-Haft sitzt und gerade seine berufliche Existenz den Bach runter geht, dann wirkt sich das Angebot der sofortigen Aufhebung der U-Haft und einer Bewährungsstrafe als Gegenleistung für ein Geständnis auf den Wert des Geständnisses ganz genauso aus wie im Mittelalter das Vorzeigen der Folterwerkzeuge.

Der Unschuldige kann dann seine Existenz retten, die Justiz kann die Akten zuklappen und hat sich gerade die Arbeit gespart, die zu tun ihr Daseinszweck ist. Der eigentliche Täter ist dann natürlich fein raus.


http://meinungen.web.de/forum-webde/post/18044594?sp=7#jump
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Re: BVerfG billigt billige deals

Beitragvon AlexRE » Di 19. Mär 2013, 19:39

Wenn ein Unschuldiger in U-Haft sitzt und gerade seine berufliche Existenz den Bach runter geht


In dieser speziellen Konstellation ist ein Geständnis tatsächlich völlig wertlos. Wenn die U-Haft und die ohne Geständnis zu erwartende nachfolgende Gefängnisstrafe ohne Bewährung den völligen Ruin des Beschuldigten - etwa die Insolvenz seines Gewerbebetriebs und den Zusammenbruch seiner privaten Hausfinanzierung - bedeuten würde, kann er das Angebot der sofortigen Freilassung als Gegenleistung für ein Geständnis ebensowenig ausschlagen man der Folter widerstehen kann.

Dass die Verfassungsrichter sich da auf Kompromisse eingelassen haben, finde ich erschreckend.
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Re: BVerfG billigt billige deals

Beitragvon Staber » Di 19. Mär 2013, 21:43

Eigentlich ist diese Entscheidung für die Bürger sehr schade, denn wer "reich" ist, kann sich jetzt gesichert über einen gerichtlichen Deal freikaufen und er ist noch nicht einmal vorbestraft. Wer eine Straftat plant, der kann schon im Vorwege über einen Deal seine Straffreiheit absichern. Einfach köstlich, diese Möglichkeit.

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BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten

Beitragvon Staber » Di 21. Okt 2014, 19:53

Die Bundesregierung muss den Bundestag nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
http://www.tagesschau.de/inland/ruestun ... k-103.html


Nach Meinung dieser von der Politkaste ernannten Richter darf eine Regierung den Vertretern des Souveräns vorenthalten, welche Rüstungsverkäufe sie plant. Dabei kann die gar kein Rüstungsverkäufe selbst tätigen. Die Verkäufer sind immer noch die Unternehmen, die Waffen herstellen und dafür eine Genehmigung beantragen. Erschreckend, das Richter hier nicht das nötige Differenzierungsvermögen haben, die Realität zu erkennen.
Grundsätzlich ist Vertraulichkeit in Ordnung. Es kann übergeordnete Interessen geben und nicht alles muss sofort auf dem offenen Markt ausgetragen werden. Da bin ich ganz pragmatisch. Aber die Grundsätze sind den Regierungssprechern auf der Richterbank wohl abhanden gekommen. Zur Demokratie gehört Transparenz. Transparenz, Gewaltenteilung und U n a b h ä n g i g k e i t der Justiz. Mir scheint in diesem Fall alle drei Essentials der Demokratie verletzt.
Wie schade, dass es immer weniger Demokraten gibt, je höher die Positionen sind. Macht, die übertragen wurde, wird zu häufig für persönliche Vorteile und Vorurteile missbraucht.
2014%2010%2021%20bverfg_zu_ruestungsexport_2333685.jpg
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Re: BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten

Beitragvon AlexRE » Di 21. Okt 2014, 20:19

Staber hat geschrieben:Nach Meinung dieser von der Politkaste ernannten Richter darf eine Regierung den Vertretern des Souveräns vorenthalten, welche Rüstungsverkäufe sie plant.


Das ist allerdings ganz typisch für CDU - und SPD - Politiker. Da über 2/3 der Deutschen genau diese Parteien wählen, will der hiesige Volkssouverän offenbar keine andere politische Aufgabenteilung. Wenn sich daran etwas ändern soll, muss die Bewegung von unten kommen. Alles andere geht unseren Parteibuchfürsten am Allerwertesten vorbei.
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Re: BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten

Beitragvon AlexRE » Mi 22. Okt 2014, 13:58

Sehr fürsorglich ...

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Re: BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten

Beitragvon Livia » Mi 22. Okt 2014, 15:05

AlexRE hat geschrieben:Sehr fürsorglich ...

Bild


In Deutschland sagt man das noch sehr diplomatisch in der Schweiz sagt man zu dumm. ;)
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: BVerfG-Urteil zu Rüstungsexporten

Beitragvon AlexRE » Mi 22. Okt 2014, 15:14

Livia hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Sehr fürsorglich ...

Bild


In Deutschland sagt man das noch sehr diplomatisch in der Schweiz sagt man zu dumm. ;)


In der Schweiz hat das Volk auch zu entscheiden. Wer sich über eine solche Entscheidung ärgert, ist natürlich nicht dipolomatisch. Gegenüber einem unmündigen Volk dagegen äußern sich die Parteibuchfürsten milder, so wie man eben zu Kindern freundlich ist.
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Bundesgerichtliche Urteile

Beitragvon Excubitor » Mi 18. Jan 2017, 20:21

BVerfG: Das Nicht-NPD-Verbot

SPIEGEL ONLINE Politik - "NPD-Urteil - Eine Aufforderung an jeden"
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 30454.html

FAZ Politik - "Profitieren von der eigenen Schwäche"
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 80315.html

BverfG.de
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 7-004.html

Kommentar
Das Urteil ist in seinen Grundgedanken zwar nachvollziehbar und im wesentlichen Demokratieverständnis meiner Ansicht nach korrekt, hat aber einen entscheidenden Mangel Die Richter des entscheidenden Senats des BVerfG glauben anscheinend erkennen zu können wann eine Vereinigung in der Lage ist den Staat tatsächlich zu gefährden und erst dann wollen sie diese Vereinigung verbieten. Dem ist entgegen zu halten, dass, wenn eine Vereinigung, gleich welcher Art, tatsächlich so mächtig ist, den Staat in seinen Grundfesten zu erschüttern oder zu gefährden, dann brauchen und werden deren Mitglieder keine Gedanken mehr daran verschwenden, was ein BVerfG dazu meint. Dann ist das Thema realistisch durch, "der Drops gelutscht". Anscheinend haben die werten Herren nicht so wirklich viel aus der Vergangenheit gelernt wie schnell und vor allem zunächst unmerklich ein solcher Umschwung der allgemeinen Meinung stattfindet, noch dazu, wo das heute, im Zeitalter der Massen-Manipulation, noch risikoreicher ist als zur damaligen Zeit, in der Hetze "hinter den Kulissen" so gar nicht möglich war. Das Ganze ist ganz sicher keine Frage des Abzählens irgendwelcher Parteimitglieder, die allein sicher nicht entscheidend sein kann.
Zuletzt geändert von Excubitor am Di 14. Mär 2017, 19:44, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: BverfG-Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 18. Jan 2017, 20:25

Siehe auch:

viewtopic.php?f=30&t=2075&start=80#p87141

... und die darauf folgenden acht Beiträge.
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