Seite 38 von 43

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Sa 26. Sep 2020, 14:01
von Staber
Alex schrieb

Was sind denn aufrechte Christen?


Dann hat wenigstens Martin Luther wieder einiges gut gemacht.Sein Kleiner und Großer Katechismus sind ja lesenswerte Bekenntnisschriften. Der Ablasshandel, wonach man seine begangenen Sünden gegen Geld lossprechen konnte, missfiel ihm zutiefst.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Sa 26. Sep 2020, 20:19
von AlexRE
Staber hat geschrieben:Alex schrieb

Was sind denn aufrechte Christen?


Dann hat wenigstens Martin Luther wieder einiges gut gemacht.Sein Kleiner und Großer Katechismus sind ja lesenswerte Bekenntnisschriften. Der Ablasshandel, wonach man seine begangenen Sünden gegen Geld lossprechen konnte, missfiel ihm zutiefst.


Jeder Art von Verrat an JC hat er aber nicht entgegengewirkt, die Hexenverfolgung in ihrer Spätphase geht fast ausschließlich auf das Konto von Protestanten.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: So 27. Sep 2020, 09:53
von maxikatze
Staber schrieb:
Dann hat wenigstens Martin Luther wieder einiges gut gemacht.Sein Kleiner und Großer Katechismus sind ja lesenswerte Bekenntnisschriften. Der Ablasshandel, wonach man seine begangenen Sünden gegen Geld lossprechen konnte, missfiel ihm zutiefst.


Die andere Seite der Medaille, worüber die heutigen Christen eher selten debattieren, ist, dass M.Luther ein Antisemit war. Auch im Luther-Jahr 2017 war das kein Thema. Es gibt mehrere Zitate von ihm, die seinen Judenhass belegen.
Dem Weltbild von N.Kopernikus stand er ablehnend gegenüber, weil sie der Lehre des Christentums widersprach.
Luther stand eher den Fürsten nahe, als den Bauern. Er stachelte auf: "wider die mörderischen und räuberischen Rotten der Bauern ... Man soll sie zerschmeißen, würgen, stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund erschlagen muss." Ein Thomas Müntzer war er mit Sicherheit nicht.
Vielleicht wird ja 2024 ein Thomas-Müntzer-Jahr. Verdient hätte es der Anführer des Deutschen Bauernkrieges allemal.
Bauernkrieg

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2020, 11:46
von maxikatze
Kein Niqab am Steuer.
Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch trägt. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... de-DE#void

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2020, 13:30
von Staber
Absolut richtig.Gut das wenigstens das Organ der Rechtspflege noch klar sieht .Warum leben Menschen in einem Land, dessen Kultur und daraus resultierende Gesetze sie ablehnen und klagen dann auch noch ihre wirren Ideologien ein? Es gibt genug Länder auf der Welt, in denen man vermummt rumlaufen darf. Gut, vielleicht darf man dort als Frau kein Auto fahren, aber dann muss man halt Prioritäten setzen.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2020, 14:27
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Kein Niqab am Steuer.
Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen ein Kopf-Schulter-Tuch trägt. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... de-DE#void


Klar doch, die Beeinträchtigung der Knöllchen - Einnahmequelle kommt gar nicht in Frage:

Schließlich spielt auch der Gleichheitsgrundsatz eine wichtige Rolle in der Begründung des Verschleierungsverbots am Steuer: Nur das unverdeckte Gesicht ermöglicht den Bußgeld- und Strafverfolgungsbehörden, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden. Denn bei einem verhüllten Gesicht steigt nach Überzeugung der Kammer die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße nicht verfolgt werden könnten.


Wenn dagegen Schulkinder durch Kopftuch tragende Lehrerinnen das zu Hause und in der Moschee vermittelte Weltbild auf Staatskosten bestätigt bekommen, steht die notorisch missbrauchte Religionsfreiheit wieder im Vordergrund. Da geht es ja nicht um Geld, also um das einzige, was unsere Demokratie- und Rechtsstaatsversager noch interessiert.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2020, 14:36
von maxikatze
Staber hat geschrieben:Absolut richtig.Gut das wenigstens das Organ der Rechtspflege noch klar sieht .Warum leben Menschen in einem Land, dessen Kultur und daraus resultierende Gesetze sie ablehnen und klagen dann auch noch ihre wirren Ideologien ein? Es gibt genug Länder auf der Welt, in denen man vermummt rumlaufen darf. Gut, vielleicht darf man dort als Frau kein Auto fahren, aber dann muss man halt Prioritäten setzen.

Moin Staber,
die Frauen dürfen überall auf der Welt Auto fahren. Seit 2 Jahren sogar in Saudi-Arabien.
Was ich aber nicht verstehe, dass es bei dem Urteil nicht bleiben könnte, wenn diese Frau Beschwerde einlegen würde/wird. Der jetzige Richterspruch sollte das letzte Wort in der Angelegenheit sein.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 2. Dez 2020, 16:15
von Uel

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gerichtsbeschluss-muslima-darf-am-steuer-keinen-niqab-tragen-17072051.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Ein interessantes Urteil, was auf einige Dinge eingeht, zwar nur andeutungsweise, aber immerhin. 2 Überlegungen scheinen mir sehr wichtig.

1.
Ohnehin sei der Schutz, den der Niqab der Trägerin bieten solle, von einem geschlossenen Auto „bereits weitgehend gewährleistet“, da ein Fahrzeug als „eine Art privater Schutzraum in der Öffentlichkeit“ wirke. In einem Fahrzeug sei eine Insassin bereits weitgehend davor geschützt, dass Dritte sich in einer Weise näherten, die sie als unsittlich empfinden könnte.

Damit haben wir von einem Gericht mal begründet bekommen, dass die gesamte Bevölkerung, zumindest aber der männliche Teil, unter den Generalverdacht der unsittlichen Belästigung gerät, - eine logische Ungeheuerlichkeit, der man zwar verminderten, aber dennoch legitimen Anspruch einräumt.

Ich werde jedenfalls mit einer solcher Maßen verschleierten Person in keinerlei Kommunikation eintreten um der Beleidigung solcher generellen Unterstellung ausweichen zu können. Das tangiert auch den 2.Aspekt:

2.
Denn das verhüllende Kopf-Schultertuch ... ... beeinträchtige außerdem die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Lippenbewegungen, die im Straßenverkehr nötig sei.


Ich behaupte, die nonverbale Kommunikation ist generell im menschlichen Zusammenleben nötig, nicht nur im Straßenverkehr, wie das Gericht einräumt, insbesondere von Sprach- und Kulturunkundigen in neuem Umfeld. Seit Corona leide ich an der Situation, nur Teile der Mimik meiner Gegenüber zu erkennen, und wie ich erfuhr, ergeht das vielen so. Ich werde jedenfalls mit solchartig Verhüllten keinerlei Verbindung jedweder Art aufnehmen.

Das Gejammer, die Verhüllten bekämen keine Wohnung, kein Zuspruch, würden rassistisch behandelt muss man aushalten können. -Nein, ich lass mich nicht beleidigen als potentieller Wüstling und verhandle mit Verhüllten nur, z. B. mit Gangstern, wenn man mir eine Knarre an den Kopf hält.


Re: Urteile

BeitragVerfasst: So 20. Dez 2020, 18:50
von maxikatze
Die Rechtsprechung kann sich wieder einmal wegen Totrasens, Fahrerflucht und anderer Delikte nur zu zweieinhalb Jahre Haft durchringen. Mehr ist ihnen das Opfer nicht wert. Welche "mildernde Umstände für Familienvater" das sein sollen, ist mir schleierhaft.
"Es ist bewiesen, dass sie sich mehrere Straftaten schuldig gemacht haben"

https://www.volksstimme.de/lokal/wanzle ... -meyendorf

Re: Urteile

BeitragVerfasst: So 20. Dez 2020, 19:46
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Die Rechtsprechung kann sich wieder einmal wegen Totrasens, Fahrerflucht und anderer Delikte nur zu zweieinhalb Jahre Haft durchringen. Mehr ist ihnen das Opfer nicht wert. Welche "mildernde Umstände für Familienvater" das sein sollen, ist mir schleierhaft.
"Es ist bewiesen, dass sie sich mehrere Straftaten schuldig gemacht haben"

https://www.volksstimme.de/lokal/wanzle ... -meyendorf


Wenn jemand keine Vorstrafe hat, wird das immer mildernd gewichtet. Das ist hier aber nicht der Punkt. Interessanter wäre für mich die Begründung dafür, den Staatsanwalt hinsichtlich des versuchten Mordes durch Unterlassen abzuwimmeln. Jemanden schwer zu verletzen und dann Fahrerflucht zu begehen, ohne einen Rettungswagen zu rufen, müsste eigentlich so gewertet werden, wie der Staatsanwalt das sieht.