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Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 29. Jun 2018, 15:31
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_15-W-8618_Facebook-darf-als-Hassrede-eingestuften-Kommentar-loeschen-und-Nutzer-zeitweilig-sperren.news26105.htm

Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!" ist nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt

Der Satz ist nach Auffassung des OLG Karlsruhe nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie wurde als Hassrede eingestuft.


Es ist etwas komplizierter. Im Verhältnis zwischen Staat und Bürger ist diese Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt, so dass z. B. eine Anzeige wegen Volksverhetzung juristischer Unfug wäre und auch Flüchtlinge vertretende Organisationen nicht mit zivilrechtlichen Unterlassungsklagen durchkämen.

Im Verhältnis zwischen Privaten sieht das etwas anders aus, da gelten Grundrechte nur mittelbar, weil Verfassungsrecht im Zivilrecht nicht direkt anwendbar ist. Mittelbare Wirkung heißt, dass schwammige zivilrechtliche Begriffe wie "Treu und Glauben" oder "gute Sitten" im Sinne des GG auszufüllen sind ("Einbruchstellen" des Verfassungsrechts ins Zivilrecht). Deshalb könnte es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn eine so wichtige große Plattform wie Facebook rein willkürlich User aussperren und die Meinungsfreiheit total mißachten würde. Das war hier aber nach Auffassung des OLG Karlsruhe nicht der Fall, weil Facebook nicht willkürlich handelt, wenn es Hasspostings vertraglich ausschlleßt und die wiederholte Forderung nach Internierung von Flüchtlingen darunter einordnet.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mo 2. Jul 2018, 13:24
von maxikatze
1. Abschiebung nicht möglich, weil sich das Heimatland eines Sexualstraftäters weigert, ihn wieder aufzunehmen, mit der Begründung, da es sich um einen abgelehnten Asylbewerber handelt? Die Logik soll noch einer verstehen.
2. Man setzt den Bewohnern also mutwillig einem Straftäter aus, der als psychisch krank eingestuft wurde?

https://www.rheinpfalz.de/artikel/hassl ... erbringen/

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 4. Jul 2018, 14:46
von maxikatze
Fälle von Tierquälereien machen mich besonders wütend. Wer nicht in der Lage ist, aus Empathielosigkeit einem Haustier Liebe entgegenzubringen und es sogar schwer misshandelt, dem sollte wenigstens ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden und kein Freispruch.

https://web.de/magazine/panorama/schoss ... n-33044390

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 4. Jul 2018, 16:41
von Livia
maxikatze hat geschrieben:Fälle von Tierquälereien machen mich besonders wütend. Wer nicht in der Lage ist, aus Empathielosigkeit einem Haustier Liebe entgegenzubringen und es sogar schwer misshandelt, dem sollte wenigstens ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden und kein Freispruch.

https://web.de/magazine/panorama/schoss ... n-33044390


Ich kann so etwas nicht mehr lesen, also muss ich wegzappen. :evil:

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2018, 05:47
von AlexRE
Künftig bedarf es für die Fixierung von Patienten in der Psychiatrie eines richterlichen Beschlusses:

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

(...)

Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen genügen. Bei einer nicht nur kurzfristigen Fixierung handelt es sich um eine Freiheitsentziehung, für die Art. 104 Abs. 2 GG den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung vorsieht. Aufgrund ihrer besonderen Eingriffsintensität ist die nicht nur kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bereits bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren, die den Richtervorbehalt abermals auslöst, von einer richterlichen Unterbringungsanordnung also nicht gedeckt ist. Aus Art. 104 Abs. 2 Satz 4 GG folgt ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber, verfahrensrechtliche Bestimmungen für die richterliche Anordnung freiheitsentziehender Fixierungen zu treffen.

(...)


https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 8-062.html

Wenn Fixierungen ohne richterlichen Beschluss gar nicht mehr möglich sind, müssen sie eine 24 Std. Richterbereitschaft einrichten, andernfalls würde das BVerfG mit diesem Urteil Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft zu Lasten suizidaler Psychiatrie - Patienten anordnen.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 25. Jul 2018, 08:18
von maxikatze
Alex schrieb:
Wenn Fixierungen ohne richterlichen Beschluss gar nicht mehr möglich sind, müssen sie eine 24 Std. Richterbereitschaft einrichten


Das Urteil ist doch in der Praxis untauglich. Wie stellt man sich das vor? Soll im ungünstigen Fall ein Richter nachts aus dem Bett geklingelt werden? :lol:

Wieder ein Fehlurteil

BeitragVerfasst: Mo 13. Aug 2018, 11:55
von maxikatze
Wenn das kein Migrantenbonus ist, was ist es sonst?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 51914.html

Rashid D. kam nie wirklich in Deutschland an. Er beherrschte die Sprache nicht, war sozial nicht integriert und habe sein Leben "wie in Tschetschenien weitergelebt", sagt Merker.

Hier sah das Gericht den entscheidenden Punkt: Objektiv hätten niedrige Beweggründe vorgelegen, nach den Vorstellungen des Angeklagten jedoch nicht.

Re: Wieder ein Fehlurteil

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 07:32
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:Wenn das kein Migrantenbonus ist, was ist es sonst?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 51914.html

Rashid D. kam nie wirklich in Deutschland an. Er beherrschte die Sprache nicht, war sozial nicht integriert und habe sein Leben "wie in Tschetschenien weitergelebt", sagt Merker.

Hier sah das Gericht den entscheidenden Punkt: Objektiv hätten niedrige Beweggründe vorgelegen, nach den Vorstellungen des Angeklagten jedoch nicht.


So wie sie aus Wichtigtuerei bestialische Morde als Totschlag falsch etikettieren, hängen sie ihren Zwangsabgabenknechten schon mal eine Straftat an, wo juristisch beim besten Willen keine sein kann (hier zum Glück nur in der 1. Instanz):

LG Tübingen: Handschriftliche, offensichtliche Änderungen an Anwohnerparkausweis keine Urkundenfälschung

Der Angeklagte war Inhaber eines Anwohnerparkausweises. Als nach Erwerb eines neuen Pkw und Kennzeichens die Stadtverwaltung dem Angeklagten keinen neuen Ausweis zusenden wollte, änderte er den alten Ausweis ab, indem er das bisherige Kennzeichen mit einem Filzstift durchstrich und das neue Kennzeichen handschriftlich auf den Ausweis setzte. Das AG Tübingen sah darin eine Urkundenfälschung, das LG Tübingen hält das Verhalten für straflos. Der Parkausweis stelle zwar eine Urkunde im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB dar; die Veränderungen erweckten jedoch nicht den Eindruck, dass diese vom Aussteller stammen. Für die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes sei dies offensichtlich gewesen.

(...)


https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/08/l ... aelschung/

Re: Wieder ein Fehlurteil

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 09:06
von Livia
AlexRE hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Wenn das kein Migrantenbonus ist, was ist es sonst?

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 51914.html

Rashid D. kam nie wirklich in Deutschland an. Er beherrschte die Sprache nicht, war sozial nicht integriert und habe sein Leben "wie in Tschetschenien weitergelebt", sagt Merker.

Hier sah das Gericht den entscheidenden Punkt: Objektiv hätten niedrige Beweggründe vorgelegen, nach den Vorstellungen des Angeklagten jedoch nicht.


So wie sie aus Wichtigtuerei bestialische Morde als Totschlag falsch etikettieren, hängen sie ihren Zwangsabgabenknechten schon mal eine Straftat an, wo juristisch beim besten Willen keine sein kann (hier zum Glück nur in der 1. Instanz):

LG Tübingen: Handschriftliche, offensichtliche Änderungen an Anwohnerparkausweis keine Urkundenfälschung

Der Angeklagte war Inhaber eines Anwohnerparkausweises. Als nach Erwerb eines neuen Pkw und Kennzeichens die Stadtverwaltung dem Angeklagten keinen neuen Ausweis zusenden wollte, änderte er den alten Ausweis ab, indem er das bisherige Kennzeichen mit einem Filzstift durchstrich und das neue Kennzeichen handschriftlich auf den Ausweis setzte. Das AG Tübingen sah darin eine Urkundenfälschung, das LG Tübingen hält das Verhalten für straflos. Der Parkausweis stelle zwar eine Urkunde im Sinne von § 267 Abs. 1 StGB dar; die Veränderungen erweckten jedoch nicht den Eindruck, dass diese vom Aussteller stammen. Für die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes sei dies offensichtlich gewesen.

(...)


https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/08/l ... aelschung/


Wäre das Ganze nicht viel einfacher wenn man wie in der Schweiz immer die gleiche Autonummer behält, sofern man den Kanton nicht wechselt? Die Autonummer innerhalb eines Kantons bleibt jahrelang immer die gleiche, auch wenn man einen anderen PW kauft. ;)

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 10:43
von AlexRE
Die Autonummer innerhalb eines Kantons bleibt jahrelang immer die gleiche, auch wenn man einen anderen PW kauft


Das geht neuerdings in Deutschland auch, man kann seine Nummer behalten, wenn man in eine andere Stadt umzieht.