Urteile

Für Bekanntmachungen u.ä.

Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Sa 9. Mai 2015, 16:11

Da bin ich gespannt wie das entschieden wird:

http://www.focus.de/regional/bayern/er- ... 1505091513

Plötzlich geht ein Schuss daneben, der Ball fliegt aus 15 Metern erst gegen die Latte, dann gegen das Dach der Ersatzbank. Denn genau dort stehen zwei Spielermütter. Der Ball trifft eine von ihnen ins Gesicht, die Brille fällt herunter – Totalschaden.

Frau schaltet Anwalt ein
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 9. Mai 2015, 16:17

Ohne Verschulden gibt es keinen Schadensersatz. Da muss also mindestens Fahrlässigkeit vorliegen, wozu die Vorhersehbarkeit des Abprallers gehört. Da habe ich große Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage. Es kann höchstens ein Organisationsverschulden des Veranstalters bzw. Platzeigentümers vorliegen, z. B. mangelhafte Schutzvorrichtungen wie Gitter oder Netze.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Sa 9. Mai 2015, 17:31

AlexRE hat geschrieben:Ohne Verschulden gibt es keinen Schadensersatz. Da muss also mindestens Fahrlässigkeit vorliegen, wozu die Vorhersehbarkeit des Abprallers gehört. Da habe ich große Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage. Es kann höchstens ein Organisationsverschulden des Veranstalters bzw. Platzeigentümers vorliegen, z. B. mangelhafte Schutzvorrichtungen wie Gitter oder Netze.


Ich sehe das auch so:

Doch für die Versicherung ist klar: „Wer sich an der Auslinie eines Fußballplatzes aufhält, noch dazu auf einer Auswechselbank für Spieler direkt neben dem Tor, der muss auch damit rechnen, von einem Fußball getroffen zu werden. Das ist das normale Lebensrisiko.“
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Do 14. Mai 2015, 18:39

Ich nehme mal an, dass nach Auffassung des LG Oldenburg auch Richtern kein Schmerzensgeld zusteht, wenn sie im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Aufgaben beleidigt werden ... oder vielleicht doch? :roll:

Landgericht Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 07.02.2013 - 5 S 595/12

LG Oldenburg: Vulgäre Beleidigung eines Polizisten - Kein Schmerzensgeld!

(...)

Der Sachverhalt

Ein Polizeibeamter nahm einen alkoholisierten Mann zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle, nachdem er ihn Rad fahrend angetroffen und in seiner Atemluft Alkoholgeruch festgestellt hatte. Hierbei beleidigte der Mann den Polizist mit Äußerungen wie "Wichser", "Scheiß Bullenschwein", "Arschwichser" und "dummes Arschloch".

(...)

LG Oldenburg sieht keinen schwerwiegenden Eingriff

[...] Bei Beleidigungen wie „Scheiß Bullenschwein“ oder „dummes Arschloch“ handelt es sich um Beschimpfungen, die sich im Wesentlichen nicht gegen den Kläger als Person, sondern in seiner Eigenschaft als Polizist gerichtet haben. Solche Beschimpfungen, die nicht an die individuellen Eigenschaften des Verletzten anknüpfen und bei denen keine weiteren Elemente hinzutreten - wie etwa Anspucken - reichen für eine eine Geldentschädigung rechtfertigende schwerwiegende Beeinträchtigung grundsätzlich nicht aus (vgl. LG Münster, Urteil vom 29.08.2002, 8 S 210/02),

(...)

Wie entscheiden andere Gerichte?

Der Kammer ist bei dieser Entscheidung klar, dass es Gerichte gibt, die bei Beleidigungen auch ein Schmerzgeld zusprechen. So hat das AG Böblingen einer Polizeibeamtin ein Schmerzensgeld von 300 € zugesprochen, die von einem angetrunkenen Randalierer auf das Übelste sexuell beschimpft worden war (Urt. vom 16.11.2006 - 3 C 1899/06 - zitiert bei Juris).

(...)


http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/3812-lg-oldenburg-vulgaere-beleidigung-eines-polizisten-kein-schmerzensgeld
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mo 25. Mai 2015, 10:19

Ja klar, Tausende von deutschen Patienten sterben jedes Jahr an multiresistenten Keimen und in den Niederlanden werden Deutsche deshalb in Krankenhäusern schon in Quarantäne genommen, aber beweisen lässt sich im Einzelfall natürlich gar nichts:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.04.2015 - 26 U 125/13

Urteil OLG Hamm: Krank im Krankenhaus durch Krankenhaus-Bakterien

(...)

Nach Urteil (Az. 26 U 125/13) des OLG Hamm blieb die Klage ohne Erfolg. Nach dem Einholen eines medizinischen Sachverständigengutachtens konnte der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm keine von dem beklagten Krankenhaus zu verantwortenden Behandlungsfehler feststellen. In Bezug auf die beanstandete Hygiene habe die Klägerin keinen Mangel nachgewiesen.

nsoweit komme auch keine Umkehr der Beweislast unter dem Gesichtspunkt eines vom Krankenhaus voll beherrschbaren Geschehens in Betracht. Nach den Angaben des Sachverständigen gebe es in Deutschland keinen medizinischen Standard, der jegliche Art von Infektionen ausschließe. Ein solcher Standard sei allenfalls theoretisch vorstellbar, im Klinikalltag aber praktisch nicht zu erreichen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5000-urteil-olg-hamm-krank-im-krankenhaus-durch-krankenhaus-bakterien

Die Justiz ist schließlich nicht dafür da, monströse Missstände so anzugreifen, dass weitreichende Reformen notwendig werden, jedenfalls nicht in Deutschland. Das könnte ja die politische Klasse insgesamt und damit die Parteifreunde / Verwandten / Studienkollegen der Richter ins Schwitzen bringen ... :roll:
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mi 3. Jun 2015, 16:30

Gelegentlich leisten sich Richter humoristische Urteilsbegründungen ... ;)

Wie man es auch dreht und windet, die Klage, sie ist nicht begründet – Urteil in Reimform

Der PKW des Klägers wurde beschädigt, als er die Kuh des Beklagten einfing. Diesen Schaden möchte er nach den §§ 677, 680 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) vom Beklagten ersetzt haben.

Aus den Gründen:

“Wie man es auch dreht und windet,
die Klage, sie ist nicht begründet.
Zwar hat der Kl., wie man sieht,
sich redlich um die Kuh bemüht.
Nun ist jedoch in dem Geschehen
nicht zu erkennen und zu sehen,
was der Jurist Geschäfte nennt,
die ohne Auftrag man auch kennt,
wenn sie geführt von fremder Hand,
Gefahr zu bannen, die bekannt (§§ 677, 680 BGB).
Der Tatbestand lässt deutlich werden,
man macht sich selber oft Beschwerden.
Eine Kuh am Wegesrand,
wiederkäuend sich vergnügend,
sonntäglichen Frieden liebend,
wird vom Kl. hier verkannt.
Wo ist die Gefahr ersichtlich,
die der Kl. hier gerichtlich
festzustellen sich bemüht?
Ach, es ist ein altes Lied!
Die Polizei war informiert,
nur kurzfristig nicht orientiert,
sie hätte aber unumwunden
die Kuh am Wegesrand gefunden,
und Rat gewusst, wie man das Tier
befrieden kann im Felde hier.
Warum nun PKW und Kette,
warum des Schiebens große Müh?
Dabei gibt es doch ganz nette
Transportgeräte für das Vieh.
Die Kuh, vielleicht mit Namen Liese,
träumte noch von jener Wiese,
wo sie der Kl. aufgespürt,
nun fremdem Hofe zugeführt.
“So geht mein Herr nicht mit mir um”
macht deutlich sie dem Publikum,
das nun auf Landwirt K’ses Hofe
versammelt ist mit Knecht und Zofe.
Sie ist verschreckt, geschockt, verstört
und reagiert, sie ist empört.
Nur deshalb regt sich Kopf und Klaue,
die Kuh hat Angst, dass man sie haue.
Denn alles, was bisher geschehen,
es war nicht gut, es war nicht schön.
Wer kennt die Psyche einer Kuh,
wenn sie aus sonntäglicher Ruh’
auf einen fremden Hof gebracht,
ja, wer kennt da des Rindviehs Macht.
Sie spürte, wie die fremden Stimmen
in ihr Kuhgemüt eindringen,
sie fürchtete nur um ihr Leben,
dies muss man doch der Kuh vergeben!
Deshalb die Tritte und das Weh
am frischpolierten PeKaWe.
Der Kl. hätte nichts verbockt,
hätt’ er die Kuh dort angepflockt,
am Wegesrand, am Wiesenrain,
des Nachmittags im Sonnenschein.
Sein PKW in altem Glanz
wär’ nicht verbeult, er wäre ganz.
Der Kläger hat, wie’s oft passiert,
ein wenig überreagiert.
Er hat sich sicher gut bedacht,
als er die Kuh ins Dorf gebracht.
Doch tat ihm dieses gar nichts nützen,
er bleibt jetzt auf dem Schaden sitzen
und muss, das bleibt auch ohne Fragen,
für diesen Fall die Kosten tragen (§ 91 ZPO).
Der Kosten wegen, wie sich’s frommt,
vorläufig die Vollstreckung kommt,
wenn der Bekl. seine Kosten
zusammenstellt als off’ne Posten.
Auch wenn’s den Kl. nicht ergötzt,
geschrieben steht dies im Gesetz (§ 708 Nr. 11 ZPO).”


http://justillon.de/2015/05/wie-man-es- ... -reimform/
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Fr 12. Jun 2015, 22:17

Was für eine schmierige Masche, zu Ermittlungserfolgen zu kommen ... :evil:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.06.2015 - 2 StR 97/14

BGH ändert Rechtsprechung: Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei

(...)

Über einen Zeitraum von mehreren Monaten versuchten die verdeckten Ermittler, die Beschuldigten dazu zu bringen, ihnen große Mengen "Ecstacy"-Tabletten aus den Niederlanden zu besorgen. Die Beschuldigten weigerten sich, dies zu tun. Erst als einer der verdeckten Ermittler drohend auftrat und ein anderer wahrheitswidrig behauptete, wenn er seinen Hinterleuten das Rauschgift nicht besorge, werde seine Familie mit dem Tod bedroht, halfen die Beschuldigten in zwei Fällen ohne jedes Entgelt bei der Beschaffung und Einfuhr von Extacy aus den Niederlanden.

(...)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 23. Oktober 2014 entschieden, dass eine solche "Strafzumessungslösung" nicht ausreiche, um die Menschenrechtsverletzung zu kompensieren, die darin liegt, dass ein unschuldiger, unverdächtiger Mensch zum "Werkzeug" der Kriminalpolitik gemacht wird, indem staatliche Behörden selbst ihn anstiften, eine Straftat zu begehen, um diese anschließend - zur Abschreckung anderer - bestrafen zu können. Daher war die Bundesrepublik in einem anderen Fall vom EGMR verurteilt worden.

Der 2. Strafsenat hat vor diesem Hintergrund die Rechtsprechung geändert (Urteil, Az. 2 StR 97/14). Da der Begriff der so genannten "rechtsstaatwidrigen Tatprovokation", wie ihn der EGMR definiert, weiter ist als der des Bundesgerichtsgerichtshofs - also die Voraussetzungen bereits bei geringeren aktiven Einflussnahmen erfüllt sind -, gilt der Rechtssatz des EGMR, wonach eine bloße Strafmilderung nicht ausreicht, jedenfalls auch in allen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof eine rechtsstaatswidrige Provokation als gegeben ansieht.

(...)


http://www.rechtsindex.de/recht-urteile ... er-polizei

Dass so etwas erst von EGHMR abgestellt werden muss, kann man wohl kaum als "Happy End" ansehen. Die deutschen Richter, die diese Sauerei bis zum europäischen Ende mitgemacht haben, können sich jetzt anderen Sauereien widmen - obwohl sie bewiesen haben, dass sie für ihren Job nicht geeignet sind.
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Re: Urteile

Beitragvon maxikatze » Di 16. Jun 2015, 11:21

http://www.focus.de/regional/darmstadt/ ... 53359.html

Bild

Wegen des gewaltsamen Todes der Studentin Tugce muss der 18 Jahre alte Sanel M. für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt sprach ihn am Dienstag nach dem Jugendstrafrecht der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.


Ich hoffe, dass darüber noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Ein Urteil im Namen des Volkes ist das sicherlich nicht.
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Re: Urteile

Beitragvon Staber » Di 16. Jun 2015, 12:57

@Maxi
Ein Urteil im Namen des Volkes ist das sicherlich nicht.


Ich bin für Höchststrafe für den Angeklagten , weil er ein Schläger ist.Es handelt sich hier um einen hoch aggressiven Wiederholungstäter mit Bildungsferne. Der Vater gehört allerdings auch vor Gericht, dann die ganze Sippe ( pardon) nach absitzen der Strafe abschieben. Diese Leute sollten in Deutschland keinen Platz haben, man muss ein Zeichen setzen.
Was zum Nebenkläger-Anwalt, Karaahmetoglu, zu sagen ist , sollte er meiner Meinung nach für seine Behauptungen "es war eine abgesprochene Bestrafungsaktion" und " Sanel M. und der Zeuge Edin K. hätten sich abgesprochen, Tugce und ihre Freundin Alma A. dafür zu bestrafen" sowie "Dem Angeklagten war eine mögliche Todesfolge bewusst" Beweise vorlegen. Als Anwalt sollte er wissen, dass Vermutungen vor Gericht keinen Bestand haben. Ein Anwalt, der mit Vermutungen argumentiert, ist nicht glaubhaft .Was mich außerdem immer in Rage bringt ,müssen 3 Anwälte und manchmal mehr , anwesend sein bei solchen Prozessen . wer bezahlt diese Leute, der Steuerzahler etwa!
Ein freier Mensch bettelt nicht um Freiheit,
er nimmt sie sich!
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Di 16. Jun 2015, 15:02

Wenigstens hat der Kerl keine Bewährungsstrafe gekriegt. Das hatte ich nämlich befürchtet, nachdem Tugce in den Medien zunehmend als Provokateurin hingestellt wurde.

Was die Höchststrafe betrifft - wenn ein StGB - § wie im Falle der Körperverletzung mit Todesfolge keine Höchststrafe benennt, gilt die höchste im allgemeinen Teil des StGB genannte Zeitstrafe, also 15 Jahre:

http://dejure.org/gesetze/StGB/227.html

https://dejure.org/gesetze/StGB/38.html

Da hier nach Jugendstrafrecht geurteilt wurde, ist die absolute Höchststrafe 10 Jahre. Die Mindeststrafe des § 227 von 3 Jahren gilt im Jugendstrafrecht nicht. Verglichen mit anderen Fällen jugendlicher Totschläger und -treter ist das Urteil also relativ "normal". Ich würde mir zwar höhere Strafen für solche Verbrecher wünschen, das aber nur dann, wenn das für jeden Gewaltkriminellen gilt und nicht nur für die, deren Tat ein besonderes Interesse der Medien auf sich gezogen hat.
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