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Nato verurteilt erzwungene Landung in Minsk

BeitragVerfasst: So 23. Mai 2021, 21:34
von Staber
Die Nato hat die erzwungene Landung eines Passagierflugzeugs in Minsk als "ernsten und gefährlichen Vorfall" verurteilt.

https://www.zeit.de/politik/ausland/202 ... tasewitsch

Moin!
Lukaschenko hat von den Europäern gelernt. Als Evo Morales gezwungen wurde ,in Wien* zu landen, um sein Flugzeug durchsuchen zu lassen, gab es meiner Erinnerung nach keine Proteste aus westlichen Hauptstädten. Das hielt man wohl als normale Aktion, die nicht zu kritisieren ist. Lukaschenko hat sich das sicher zum Vorbild genommen. Aber es gibt hier genügend in Plüsch Aufgewachsene, die glauben, dass Demokratie ein Konsumgut ist. Wie man sieht, ist das nicht so.
Die Westalliierten haben Osteuropa den Sowjets zum Fraß vorgeworfen in Potsdam. Dann kam der Zusammenbruch der UdSSR. Einige Staaten konnten sich in den Westen retten. Ansonsten hat Europa wieder verpennt, eine Strategie für den Osten zu entwickeln.
Das rächt sich jetzt.
Ach ja ,wie war das noch mit Flug MH 17.....
Wie doof muss man denn sein schon wieder über ein Krisengebiet zu fliegen....

* https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 69401.html

Re: Nato verurteilt erzwungene Landung in Minsk

BeitragVerfasst: So 23. Mai 2021, 21:42
von AlexRE
Da kann die Nato lange protestieren, Lukaschenko juckt das nicht. Ist der Ruf erst ruiniert ...

Re: Nato verurteilt erzwungene Landung in Minsk

BeitragVerfasst: Fr 28. Mai 2021, 15:20
von maxikatze
Bei der erzwungenen Zwischenlandung in Wien 2013, die Evo Morales über sich ergehen lassen musste, weil Edward Snowden im Flugzeug vermutet wurde, waren alle auffallend still. Heute überschlägt sich der Moralweltmeister und droht mit >>"einer großen und langen Spirale von Sanktionen"<< Wir fragen am besten die Völkerrechtlerin A. Baerbock, wie sie die Rechtslage beurteilt.

https://web.de/magazine/panorama/erzwun ... e-35853786
"Wenn man der engen Auslegung folgt, dass eine Landung eines Zivilflugzeuges nur bei einem illegalen Einflug erzwungen werden darf, dann wäre auch im Fall Morales gegen Gesetze verstoßen worden", erklärt Matthias Hartwig, Jurist am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
- Anzumerken sei: Morales flog nicht mit der Präsidentenmaschine, sondern mit einem privat gecharterten Flieger.