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Freispruch für Strauss-Kahn

BeitragVerfasst: Fr 12. Jun 2015, 14:27
von Staber
Sexpartys ja - aber kein Zuhälter.

Warum wird auf diese Weise ...
immer alternden Männern wie Berlusconi oder Assange nachgestellt - findet sich da sonst nichts?? Ist das wichtig, wenn unter lauter Prostituierten auch mal Minderjährige lauern, oder Bengels, oder Huren - wenn jeder jeden heiraten können soll, dann wird doch auch jeder jeden .... dürfen. Warum kümmern sich immer noch Gerichte um dergleichen.
Sollten wir in solchen Dingen nicht systematischer vorgehen und unsere potenten Senioren vor unseriösen Nachstellungen besser schützen?


Kopiert aus meta.tagesschau.de

Re: Freispruch für Strauss-Kahn

BeitragVerfasst: Fr 12. Jun 2015, 15:25
von AlexRE
Na ja, bei dieser Beweislage wäre auch jeder nicht prominente Angeklagte freigesprochen worden:

Trotz Freispruch für Strauss-Kahn: Schuldig im Namen des Volkes

(...)

Die Frauen waren anfangs als Nebenklägerinnen aufgetreten. Doch mit ihrem Rückzug aus dem Verfahren brach alles zusammen: Ihre Anwälte zogen die Klagen im Februar zurück, nachdem klar geworden war, dass die Beweislage gegen DSK nicht ausreichen würde.

Eine Rückkehr in die Politik? Undenkbar!

"Weder die Beweisaufnahme noch die Anhörungen" hätten es gestattet, den Vorwurf der schweren Zuhälterei zu stützen, gab der Staatsanwalt seinerzeit zu Protokoll. Und angesichts des prominenten Angeklagten stellte er fest: "Der Bekanntheitsgrad darf keinesfalls eine Schuldvermutung sein."

(...)


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/d ... 38558.html

Das politische Aus und der "moralische Schuldspruch" durch alle Medien sind aber wohl tatsächlich Strafe genug, da muss man nicht auch noch wichtige strafprozessuale Prinzipien wie "in dubio pro reo" aufweichen, nur weil es sich bei dem Angeklagten um einen sehr unsympathischen Promi handelt. Die Aufweichung würde nämlich allen zukünftigen Angeklagten schaden, auch wirklich unschuldigen.