maxikatze hat geschrieben:Mit dem Kauf des Grundstücks war er Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft geworden. Und auf dem Grund und Boden von Mitgliedern darf gejagt werden – selbst wenn der Eigentümer das nicht will.
https://www.geo.de/natur/tierwelt/so-we ... 3%25B6nnenSeit 2013 kann sich der Eigentümer gerichtlich dagegen wehren.
Das ist auch nicht das erste Mal, dass Menschenrechte erst auf europäischer Ebene durchgesetzt werden können:
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Erst im Jahr 2012 änderte sich die Lage. Genauer: die Rechtslage. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, es sei Eigentümern nicht zuzumuten, die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden, wenn sie das Töten von Wildtieren aus ethischen Gründen ablehnen. Die Mitgliedsländer der EU mussten nun ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen.
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Das Grundgesetz in seiner Paperform schützt die Menschenwürde zwar formell maximal (Art. 1 GG = "ewiges Verfassungsrecht" nach Art. 79 III GG), aber zur Durchsetzung der Ideen der Väter und Mütter des Grundgesetzes müssen des öfteren internationale Gerichte bemüht werden. Mit politischen Prinzipien und Rechtssystemen verhält es sich nun einmal wie mit Maschinen und Fahrzeugen: Die sind alle nur so gut, wie die Menschen, die damit umgehen. Die Deutschen waren noch nie gute Demokraten und mit der Rechtsstaatlichkeit ist es bei weitem nicht soweit her, wie sich die eifrigen deutschen Kritiker polnischer und ungarischen Verhältnisse berühmen.