Seite 5 von 62

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: So 18. Sep 2016, 11:59
von maxikatze
Bild

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: So 18. Sep 2016, 13:23
von maxikatze
Bild

Passiert nicht alle Tage, dass ich der Bild-Zeitung zustimme.

Die Begründung von Oberstaatsanwalt Axel Bieler:
„Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.“

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: So 18. Sep 2016, 15:43
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:„Eine Vergewaltigung wird nur bestraft, wenn sie mit Gewalt oder der Drohung von Gewalt durchgesetzt wurde. Davon gehen wir in diesem Fall nicht aus. Bei Kindern reicht es oft nur aus, wenn man ihnen die bloße Anweisung – wie ‚Nimm ihn in den Mund‘ – gibt. Deswegen wurde der Haupttäter auch ‚nur‘ wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.“


Wenn nur eine Mindesstrafe im Gesetz steht und keine Höchststrafe erwähnt wird, gilt die generell höchste Zeitstrafe von 15 Jahren als Höchststrafe:

https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html

Hier beträgt der Strafrahmen also 2 bis 15 Jahre und der Kerl kriegt weniger als 2 1/2 Jahre, weil er besoffen war ... :evil:

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: So 18. Sep 2016, 18:37
von Staber
auto0.jpg

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: Fr 31. Mär 2017, 21:35
von Staber
funpot0000117001_x400_y400.jpg

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: Do 6. Apr 2017, 16:52
von maxikatze
Bild

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: Do 6. Apr 2017, 22:21
von Staber
0b988da4f0f524a067b7f3d7906f92fe.jpg

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: Fr 7. Apr 2017, 09:54
von icke
Bild

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: Fr 7. Apr 2017, 17:15
von Staber
assad_rote linie_syrien.jpg

Re: Bild des Tages

BeitragVerfasst: Fr 21. Apr 2017, 17:34
von Staber
Tuerkischer_Doppelpass.jpg