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Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Do 8. Aug 2013, 20:37
von AlexRE
Der Publizist und ehemalige Leiter des Kulturressorts des Spiegel Matthias Matussek hat eine Einladung in die Kurt-Krömer-Show angenommen und will jetzt die Ausstrahlung gerichtlich untersagen lassen:

Late Night Show

Matussek unterliegt vor Landesgericht gegen Krömer

Bild

Die ARD darf die umstrittene Krömer-Show senden, das Landesgericht Hamburg sieht den "Spiegel"-Journalisten Matthias Matussek nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Doch so schnell will dieser nicht aufgeben.

(...)

Der „Spiegel“-Journalist ist zu Gast in der Sendung, die Anfang Juli im Berliner Ensemble aufgezeichnet wurde. Krömer nennt Matussek darin ein „hinterfotziges Arschloch“ und einen „Puffgänger“. Für Matussek eine Beleidigung, die er nicht hinnehmen möchte.

(...)

Matthias Matussek ist übrigens nicht der einzige Gast in der Sendung. Auch Schlagersängerin Mary Roos saß auf Krömers Sofa – und lachte Tränen über die dessen Provokationen. Sie konnte auch verfolgen, dass sich Matussek dem Komiker offensichtlich nicht komplett ausgeliefert fühlte. Er schoss zurück und nannte Krömer eine „blöde Sau“.


http://www.tagesspiegel.de/medien/late-night-show-matussek-unterliegt-vor-landesgericht-gegen-kroemer/8614408.html

Die Entscheidung des Landgerichts hätte jeder juristische Laie nach einem kurzen Blick in den Wikipedia - Eintrag zum Beleidigungs - § vorhersagen können:

Nach herrschender Auffassung kann in eine Beleidigung ausdrücklich, aber auch konkludent, das heißt durch entsprechendes Verhalten, eingewilligt werden. Begibt man sich beispielsweise in einer Diskussion auf ein unsachliches Niveau und beleidigt andere, so kann ein Gericht dies unter bestimmten Umständen als konkludente Einwilligung dafür werten, daß in der weiteren Erörterung die Beiträge nicht auf die Höflichkeitsgoldwaage gelegt werden, so daß entsprechende Äußerungen nicht strafbar sind. So versuchte beispielsweise ein Gast einer Talkshow die Ausstrahlung zu verhindern, indem er vor Gericht geltend machte, er sei während der Sendung von anderen Talkgästen beleidigt worden, und mit der Ausstrahlung der Sendung mache sich der Sender seinerseits strafbar wegen Beleidigung. Das Gericht erlaubte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung, der Kläger habe in der Sendung seinerseits auf niedrigem Niveau provoziert (Landgericht Nürnberg-Fürth 6. Oktober 2000, Az. 16 S 2865/00). Auch sei ihm wegen eines früheren Talkshow-Besuches bekannt gewesen, worauf er sich mit dem Besuch einer Talkshow einlasse. Dies sei als Einwilligung durch schlüssiges Verhalten zu bewerten, und daher seien die fraglichen Äußerungen nicht strafbar.


http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigun ... schland%29

Um so bemerkenswerter finde ich, dass Herr Matussek und sein Anwalt auch noch das Oberlandesgericht bemühen wollen. Da könnte man schon fast argwöhnen, dass die Justiz benutzt werden soll, um Auflagen und Einschaltquoten zu schinden ...

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Do 8. Aug 2013, 21:39
von Staber
Immer das Gleiche. Sich erst nicht informieren und dann gleich zum Anwalt rennen. Wer die letzten Shows gesehen hat, weiss wie es da abgeht. Und wer kein Kontra geben kann, ist selber Schuld. Auf jeden Fall ist die Show mal ein wohltuender Kontrast zu dem sonstigen Wohlfühl-Kuschel-Programm und dafür zahl ich mal ausnahmsweise gerne GEZ-Gebühren. Im übrigen ging auch der selige Schlingensief nicht freundlicher mit seinen Gästen um. Aber es hat halt nicht jeder das Format eines Harald Schmidt, der selbst diesen sprachlos machte. Gell, Herr Matussek?

gruß staber

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Fr 9. Aug 2013, 14:12
von AlexRE
Staber hat geschrieben:Sich erst nicht informieren und dann gleich zum Anwalt rennen.


In solchen Fällen ist auch die Rolle des jeweiligen Anwalts sehr fragwürdig. Hoffentlich hat der seinem Mandanten in der gebotenen Deutlichkeit gesagt, dass die Klage bzw. der Antrag auf einstweilige Verfügung exakt = Null Chancen auf Erfolg hat und das Ganze ein relativ teurer Spaß ist, um den Gegner zu ärgern. Wenn nicht, wäre das unseriöse Beutelschneiderei auf Kosten des eigenen Mandanten.

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Fr 9. Aug 2013, 23:07
von AlexRE
Na sowas, das hätte ich nicht erwartet:

Meinungsfreiheit

Kritik am Rechtsstaat darf auch mal ausfällig sein

"Winkeladvokat" oder "Rassist": Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auch Beamte und Richter gewisse Beschimpfungen ertragen müssen. Damit stärkt Karlsruhe die Meinungsfreiheit.

(...)

Nicht so empfindlich sein, wer Freiheit will, muss Freiheit aushalten können – das ist der rote Faden, entlang dem die Richter den Freiraum verteidigen. Es gibt Auffassungen, die zu Recht in die Schranken gewiesen werden. Aber jeder Einzelfall ist anders, und in einem freien Land soll man nicht immer gleich beleidigt sein.


http://www.welt.de/debatte/kommentare/article118871963/Kritik-am-Rechtsstaat-darf-auch-mal-ausfaellig-sein.html

Insbesondere hinsichtlich der neuen Freiheit, mit Winkeladvokaten künftig deutsch und deutlich zu reden, fallen mir doch direkt so einige Kandidaten ein. :)

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Sa 10. Aug 2013, 13:11
von Sonnenschein+8+
hihi mir auch Bild

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Sa 10. Aug 2013, 14:32
von AlexRE
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:hihi mir auch Bild


Man darf natürlich nach wie vor niemanden "Winkeladvokat" nennen, nur um ihn zu ärgern. Das muss sich schon auf konkrete Meinungsverschiedenheiten zu Rechtsfragen beziehen. Im Zusammenhang mit gewissen sophistischen bis zynischen Argumentationsweisen, die bei manchen Anwälten eingerissen sind, finde ich es aber sehr gut, dass man nach diesem neuen BVerfG - Urteil Ross und Reiter nennen darf.

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Sa 10. Aug 2013, 23:43
von AlexRE
Gerade lief die "Krömer Late Night Show". Wer frühere Sendungen von Kurt Krömer gesehen hat, wird wegen der für ihn normalen Frechheiten von dieser 1. Sendung der neuen Staffel kaum überrascht gewesen sein. Die alten Sendungen hätte Herr Matussek sich auf youtube ansehen und dann entscheiden können, ob er die Einladung annehmen will oder nicht.

Wenn er wie angekündigt wirklich die Obergerichte bemüht, werden die das deshalb mit einiger Sicherheit so sehen wie Henryk M. Broder in diesem Artikel:

Wer zu Krömer geht, ist selber schuld

"Puffgänger": "Spiegel"-Autor Matthias Matussek beklagt, dass er in der TV-Show von Kurt Krömer beleidigt wurde. Selber schuld! Sich hinterher zu beschweren, dass man reingelegt wurde, ist uncool.

(...)

Bei aller Sympathie, die ein jüdischer Agnostiker für einen bekennenden und praktizierten Christen haben kann, in diesem Fall muss ich mich auf die Seite von Kurt Krömer stellen. Mein Freund Matthias hätte wissen müssen, worauf er sich einlässt. Sich hinterher zu beschweren, dass man reingelegt wurde, ist einfach uncool. Man geht auch nicht in eine Sendung mit Hella von Sinnen oder Cindy aus Marzahn, wenn man sich über Shakespeare unterhalten möchte, es sei denn, man meint, es handle sich um eine seltene Biersorte.

(...)


http://www.welt.de/vermischtes/article118246333/Wer-zu-Kroemer-geht-ist-selber-schuld.html

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: So 11. Aug 2013, 08:55
von Staber
@Alex
Die alten Sendungen hätte Herr Matussek sich auf youtube ansehen und dann entscheiden können, ob er die Einladung annehmen will oder nicht.


Auf den Punkt! ;) Dann bekommt man auch keinen hohen Blutdruck vom Ärger!

gruß staber

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: So 11. Aug 2013, 16:29
von AlexRE
Mit dem "Winkeladvokaten" - Urteil hat das BVerfG übrigens Urteile von Herrn Höckers Kölner Haus- und Hofgerichten kassiert:

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde


des Herrn Dr. R…

gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18. Juli 2012 - 16 U 184/11 -,
b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. November 2011 - 5 O 344/10 -

(...)

aa) Die von dem Landgericht vorgenommene Einordnung der streitgegenständlichen Äußerung als Schmähkritik begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Landgericht räumt selbst ein, dass die Äußerung anlässlich einer sachthemenbezogenen Auseinandersetzung getätigt worden sei. Die Äußerung stellt eine etwaige Diffamierung des Klägers nicht in den Vordergrund, sondern weist Sachbezug auf, indem der Beschwerdeführer den Außenauftritt des Klägers moniert. Dies wiederum steht in sachlichem Bezug zu dem Arzthaftungsprozess, in den der Beschwerdeführer die E-Mail eingeführt hat, denn er wollte auf die Parallelität der gesellschaftsrechtlichen Formen der Rechtsanwaltskanzlei des Klägers einerseits und der Arztpraxis von dessen Mandantschaft andererseits und auf einen möglichen Interessenkonflikt hinweisen.

(...)


http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130702_1bvr175112.html

Die juristischen Einpeitscher des Medienterrors gegen Anzeigeerstatterinnen in Vergewaltigungsverfahren haben demnach eine Bastion verloren und dürfen künftig als das bezeichnet werden, was sie sind:

Winkeladvokaten.

Re: Von Arschlöchern und blöden Säuen

BeitragVerfasst: Fr 16. Aug 2013, 15:45
von AlexRE
Heute auf unserem thread "Der Herr Sarrazin" geschrieben:

viewtopic.php?f=9&t=373&p=53179#p53179

Das hat dann wohl ungeachtet des aktuellen politischen Kontextes und der Provokationen Sarrazins die Grenzen der Meinungsfreiheit gesprengt:

LG Berlin zu Berichterstattung über Thilo Sarrazin

taz muss 20.000 Euro Entschädigung zahlen

(...)

Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten".

(...)


http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-urteil-27-o-183-13-thilo-sarrazin-taz-persoenlichkeitsrechtsverletzung-entschaedigung/?googlenews=1&cHash=f16a1462495e1bf7e4dbe8eca84c2315