Die erste Rundfunkgebühren - Rebellin sitzt in Erzwingungshaft:
Thüringerin verweigert Zahlung
Rundfunkbeitrag: Frau muss ins Gefängnis
Viele Deutsche weigern sich, den Rundfunkbeitrag zu zahlen – so auch die Thüringerin Sieglinde Baumert. Seit Anfang Februar sitzt die 46-Jährige deswegen als erste Rundfunkbeitragsverweigerin im Gefängnis.
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Am 4. Februar wurde Baumert an ihrem Arbeitsplatz von zwei Polizisten im Beisein des Gerichtsvollziehers verhaftet. "Ohne Handschellen, trotzdem gab es perplexe und schockierte Gesichter", erzählte die 46-Jährige der " Welt am Sonntag". Nach der Festnahme erhielt sie die Kündigung.
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http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Fe ... GefaengnisAuf Facebook dazu geschrieben:
>> Der nächste Haftantritt wäre dann erst nach zwei Jahren möglich. <<
Aber auch nur, wenn der Gläubiger belegen kann, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners verbessert haben:
>> (3) Ein Schuldner, gegen den wegen Verweigerung der Abgabe der Vermögensauskunft eine Haft von sechs Monaten vollstreckt ist, kann innerhalb der folgenden zwei Jahre auch auf Antrag eines anderen Gläubigers nur unter den Voraussetzungen des § 802d von neuem zur Abgabe einer solchen Vermögensauskunft durch Haft angehalten werden. <<
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802j.html Wenn die Schuldnerin wie im vorliegenden Fall überhaupt kein Vermögensverzeichnis vorgelegt hat, sondern direkt in Beugehaft gegangen ist, dürften sich die Machtmittel der Beutelschneider mit den 6 Monaten Haft für immer erschöpft haben.