Late Night Show
Matussek unterliegt vor Landesgericht gegen Krömer
Die ARD darf die umstrittene Krömer-Show senden, das Landesgericht Hamburg sieht den "Spiegel"-Journalisten Matthias Matussek nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Doch so schnell will dieser nicht aufgeben.
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Der „Spiegel“-Journalist ist zu Gast in der Sendung, die Anfang Juli im Berliner Ensemble aufgezeichnet wurde. Krömer nennt Matussek darin ein „hinterfotziges Arschloch“ und einen „Puffgänger“. Für Matussek eine Beleidigung, die er nicht hinnehmen möchte.
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Matthias Matussek ist übrigens nicht der einzige Gast in der Sendung. Auch Schlagersängerin Mary Roos saß auf Krömers Sofa – und lachte Tränen über die dessen Provokationen. Sie konnte auch verfolgen, dass sich Matussek dem Komiker offensichtlich nicht komplett ausgeliefert fühlte. Er schoss zurück und nannte Krömer eine „blöde Sau“.
http://www.tagesspiegel.de/medien/late-night-show-matussek-unterliegt-vor-landesgericht-gegen-kroemer/8614408.html
Die Entscheidung des Landgerichts hätte jeder juristische Laie nach einem kurzen Blick in den Wikipedia - Eintrag zum Beleidigungs - § vorhersagen können:
Nach herrschender Auffassung kann in eine Beleidigung ausdrücklich, aber auch konkludent, das heißt durch entsprechendes Verhalten, eingewilligt werden. Begibt man sich beispielsweise in einer Diskussion auf ein unsachliches Niveau und beleidigt andere, so kann ein Gericht dies unter bestimmten Umständen als konkludente Einwilligung dafür werten, daß in der weiteren Erörterung die Beiträge nicht auf die Höflichkeitsgoldwaage gelegt werden, so daß entsprechende Äußerungen nicht strafbar sind. So versuchte beispielsweise ein Gast einer Talkshow die Ausstrahlung zu verhindern, indem er vor Gericht geltend machte, er sei während der Sendung von anderen Talkgästen beleidigt worden, und mit der Ausstrahlung der Sendung mache sich der Sender seinerseits strafbar wegen Beleidigung. Das Gericht erlaubte die Ausstrahlung jedoch mit der Begründung, der Kläger habe in der Sendung seinerseits auf niedrigem Niveau provoziert (Landgericht Nürnberg-Fürth 6. Oktober 2000, Az. 16 S 2865/00). Auch sei ihm wegen eines früheren Talkshow-Besuches bekannt gewesen, worauf er sich mit dem Besuch einer Talkshow einlasse. Dies sei als Einwilligung durch schlüssiges Verhalten zu bewerten, und daher seien die fraglichen Äußerungen nicht strafbar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigun ... schland%29
Um so bemerkenswerter finde ich, dass Herr Matussek und sein Anwalt auch noch das Oberlandesgericht bemühen wollen. Da könnte man schon fast argwöhnen, dass die Justiz benutzt werden soll, um Auflagen und Einschaltquoten zu schinden ...