Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe
Verfasst: Do 18. Aug 2011, 11:45
Klingt zynisch, aber wer eine schwere Krankheit hat, ohne Aussicht auf Besserung, dem müsste nicht verwehrt bleiben, freiwillig aus dem Leben zu treten. Das muss auch mit Hilfe eines Arztes möglich sein.
Andere haben nicht das Recht, von sich aus Apparate abzuschalten, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, irgend etwas zu entscheiden. Auch nicht die Angehörigen.
Mich stört der Satz in der Begründung:
Andere haben nicht das Recht, von sich aus Apparate abzuschalten, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, irgend etwas zu entscheiden. Auch nicht die Angehörigen.
Mich stört der Satz in der Begründung:
...Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sei daher straffrei, wenn sich Ärzte und Betreuer einig seien. Bei Uneinigkeit müsse ein Gericht entscheiden.