Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe
Verfasst: Fr 25. Jun 2010, 17:52
Heute ist ein wichtiges BGH - Urteil zur Abgrenzung zwischen verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe ergangen. Hoffentlich ist diese Frage jetzt endlich geklärt und Rechtssicherheit für alle Betroffenen hergestellt:
Quelle: de.reuters.com
Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe
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Was ein Recht erlaube, dürfe das Strafrecht nicht verbieten, sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsbegründung. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sei daher straffrei, wenn sich Ärzte und Betreuer einig seien. Bei Uneinigkeit müsse ein Gericht entscheiden.
Ein passiver Behandlungsabbruch sei künftig zudem nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei möglich, sagte Rissing-van Saan. Dies könne nun auch durch aktive Handlungen geschehen wie das Durchschneiden eines Versorgungsschlauchs. Die Tötung auf Verlangen sei aber nach wie vor strafbar.
Quelle: de.reuters.com