Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Hier können Beiträge zu dem gesamten Themenkomplex von der Finanzierung des Gesundheitswesens bis zu speziellen Gesundheitsrisiken geschrieben werden.

Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon AlexRE » Fr 25. Jun 2010, 17:52

Heute ist ein wichtiges BGH - Urteil zur Abgrenzung zwischen verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe ergangen. Hoffentlich ist diese Frage jetzt endlich geklärt und Rechtssicherheit für alle Betroffenen hergestellt:

Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

(...)

Was ein Recht erlaube, dürfe das Strafrecht nicht verbieten, sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsbegründung. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sei daher straffrei, wenn sich Ärzte und Betreuer einig seien. Bei Uneinigkeit müsse ein Gericht entscheiden.

Ein passiver Behandlungsabbruch sei künftig zudem nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei möglich, sagte Rissing-van Saan. Dies könne nun auch durch aktive Handlungen geschehen wie das Durchschneiden eines Versorgungsschlauchs. Die Tötung auf Verlangen sei aber nach wie vor strafbar.


Quelle: de.reuters.com
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon AlexRE » Fr 25. Jun 2010, 17:58

Auf meinem privaten Forum gibt es schon seit einigen Wochen einen thread zu diesem Thema:

Sterbehilfe oder Lebenszwang?

Das ist einer der wenigen threads dort, die nicht hierher übertragen wurden, weil der Eröffner des Themas nur dort registriert ist und nicht hier auf dem Vereinsforum. Ich kopiere deshalb gelegentlich des heutigen Urteils alle Beiträge des threads "auf einen Rutsch" hierher:
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oje hat geschrieben:Kennen Sie den " Fall Dr. Bach " ?
Bach darf Partner nicht mehr betreuen
Vor mehreren Jahren erkrankte ihr Partner an Demenz. Wie Bekannte berichteten, soll sich Bach über Jahre um ihn gekümmert haben. ... Seit 2008 ist der Mann in einer Wohngemeinschaft für Demenzkranke in Langenhagen untergebracht. ... Wie Anwalt Waldraff berichtet, hätte dort dann ein Konsil aus Ärzten und Juristen am Krankenbett entschieden, bei dem Patienten keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr durchzuführen. Bach habe ihm gesagt, dass lediglich die Leiterin des Pflegeheims eine andere Auffassung vertreten habe.

Weil eine einfache "Altenpflegerin" behauptete, Frau Dr. Bach habe sich wie eine Ärztin und nicht wie eine Betreuerin verhalten als sie die Weiterverabreichung eines Beruhigungsmittel forderte, wurde ihr durch das Amtsgericht die Betreuungsvollmacht für ihren schwer erkrankten Lebensgefährten entzogen. Nun wird ein teurer "Berufsbetreuer" vom Gericht eingesetzt und damit werden auch alle Konten gesperrt.
Frau Dr. Bach ist Ärztin mit mehr Wissen und Erfahrung als eine einfache Pflegerin. Zwar steht sie seit 7 Jahren vor einem hilflosen Gericht, aber ohne erwiesene Schuld (in dubio pro reo). Doch sie wird auch von einfachsten Hilfskräften schon vorverurteilt. Da packt mich Entsetzen und unbändige Wut !

"Kritik an Beschluss gegen Bach
In dem privaten Pflegeheim, wo der Mann mittlerweile untergebracht ist, soll es zu einem Streit über die Gabe des Beruhigungsmittels Atosil gekommen sein. Der Pflegedienst, der entgegen der Betreuerin auf lebensverlängernde Maßnahmen bestand, soll dann das Amtsgericht eingeschaltet haben.
"

Also nicht einmal in einem privatem Pflegeheim ist man vor Schikanen sicher. Man wird zum "Weitersiechen" gezwungen, damit der Heimträger möglichst lange Geld kassieren kann. Wer dagegen beim Sterben hilft, wird noch nach Jahrzehnten angeklagt nach dem Motto: "Totschlag verjährt nie" und kommt in den Knast, wie man es bei Frau Dr. Bach nun seit 7 Jahren versucht.
Leben wir noch in einem Rechtsstaat ?


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AlexRE hat geschrieben:
oje hat geschrieben:nicht einmal in einem privatem Pflegeheim ist man vor Schikanen sicher. Man wird zum "Weitersiechen" gezwungen, damit der Heimträger möglichst lange Geld kassieren kann. Wer dagegen beim Sterben hilft, wird noch nach Jahrzehnten angeklagt nach dem Motto: "Totschlag verjährt nie" und kommt in den Knast, wie man es bei Frau Dr. Bach nun seit 7 Jahren versucht.
Leben wir noch in einem Rechtsstaat ?


Ich habe heute einen Betreuungsrichter mit der gegenteiligen Berufsauffassung kennengerlernt, der hat das schmutzige Kesseltreiben gegen Frau Sall - May mit einem dicken Strich durch die Mobber - Rechnung beendet:

http://www.buergermeinungen.de/index.php?option=com_kunena&Itemid=55&func=view&catid=12&id=572&limit=5&limitstart=20#1432

Gerade dieser Kontrast macht deutlich, dass wir ein echtes Problem mit der personellen Besetzung derjenigen Berufsfelder haben, die die grösste Verantwortung für andere Menschen oder wichtige öffentliche Interessen mit sich bringen.

Jedem ethischen Selbstverständnis ferne Zyniker in Juristenberufen sind eines der übelsten Beispiele für "Böcke im Gärtnerjob". Krankenschwesterliche Todesengel und Rettungssanitäter, die krumme Geschäfte mit Beerdigungsinstituten machen, lassen mir allerdings auch die Haare zu Berge stehen.

@oje

Ich habe mir erlaubt, Deinen Text auf das Querdenkerforum zu kopieren:

Querdenkerforum / Projekte / Vertrauens- und Kompetenznetzwerke / Projekt Alter / Tod / Lebensabend / 1. Diskussion / Information / Analyse / Projekt Alter / Tod / Lebensabend
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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon AlexRE » Fr 25. Jun 2010, 17:59

Santo hat geschrieben:Vom Vorstand des Pro-Pflege Selbsthilfenetzwerks Herrn Werner Schell erhielt ich gestern folgende mail:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell - Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Telefon 02131 – 150779 02131 – 150779 - E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de


Neuss, den 02.06.2010

Sterbehilfe-Verfahren gegen RA Wolfgang Putz
Freispruch durch den Bundesgerichtshof steht außer Zweifel – Patientenautonomie gestärkt


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Sozietät Putz & Steldinger, München, hat am 02.06.2010 mitgeteilt:

In der heutigen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurden die offenen Fragen zur strafrechtlichen Zulässigkeit der passiven Sterbehilfe und die Abgrenzung zur verbotenen Patiententötung erörtert.

Der Verteidiger des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hielten ihre Plädoyers. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft beantragten einen Freispruch. Beide Seiten erläuterten dem Gericht ausführlich ihre Gründe, warum das Urteil des Landgerichts Fulda und die Verurteilung von RA Wolfgang Putz nicht haltbar ist.

RA Wolfgang Putz bat in seinem „Letzten Wort“ um eine klare Entscheidung bzw. um klare Entscheidungsgründe, um damit den Ärzten die belastende strafrechtliche Unsicherheit zu nehmen. Bis heute werden nicht indizierte oder vom Patienten eindeutig nicht gewünschte Behandlungen zur Verlängerung des Lebens durchgeführt, weil sich Ärzte unter Verweis auf eine widersprüchliche Rechtsprechung vor strafrechtlicher Verfolgung fürchten.

Das Urteil wird am 25.06.2010 verkündet werden und wird hoffentlich endlich die notwendige strafrechtliche Rückendeckung für die Palliativmedizin bringen und klarstellen, dass die Selbstbestimmung des Patienten bis zum Ende des Lebens zu achten ist.

Quelle: PUTZ & STELDINGER - Medizinrechtliche Sozietät
Quagliostr. 7 81543 München Tel. 089/ 65 20 07 Fax. 089/ 65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de


Der Verfahrensablauf zeigt, dass es am 25.06.2010 zu einem Freispruch kommen wird. Wir fühlen uns damit sehr bestätigt, weil wir die angegriffene Fuldaer Verurteilung von Anfang an als Fehlurteil bezeichnet und auf eine Aufhebung gesetzt haben. Damit wird die Rechtslage zu Gunsten der Patienten gestärkt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Santo » Fr 25. Jun 2010, 20:57

AlexRE hat geschrieben:Heute ist ein wichtiges BGH - Urteil zu diesem Thema ergangen, die Abgrenzung zwischen verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe ist - hoffentlich - jetzt endlich geklärt und Rechtssicherheit für alle Betroffenen hergestellt:

Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

(...)

Was ein Recht erlaube, dürfe das Strafrecht nicht verbieten, sagte die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsbegründung. Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen sei daher straffrei, wenn sich Ärzte und Betreuer einig seien. Bei Uneinigkeit müsse ein Gericht entscheiden.

Ein passiver Behandlungsabbruch sei künftig zudem nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei möglich, sagte Rissing-van Saan. Dies könne nun auch durch aktive Handlungen geschehen wie das Durchschneiden eines Versorgungsschlauchs. Die Tötung auf Verlangen sei aber nach wie vor strafbar.


Quelle: de.reuters.com



Und was ist mit direkt betroffenen Angehörigen in der Entscheidungsfrage? Betreuer dürfen zwar, müssen aber nicht immer Angehörige sein. Immer öfter werden aufgrund misslicher Erbschaftskonstellationen sog. Berufsbetreuer beauftragt, was auch nicht immer besser sein muss, wie einige Fälle zeigen.
Das Urteil scheint wieder einmal nicht zuende gedacht...
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Livia » Mi 17. Aug 2011, 16:24

http://www.dignitas.ch/index.php?option ... 44&lang=de

Bei uns ist das seit 1998 erlaubt. Das wird sehr oft in Anspruch genommen. Die Dignitas hat aber in der Vergangenheit sehr viele Probleme gehabt, vor allem wenn die Sterbehilfe in der Nähe von einem Wohnviertel tätig war. Jetzt scheint das Problem gelöst zu sein, sie konnten ein Haus kaufen wo auch die Gemeinde mit der Sterbehilfe einverstanden war.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Staber » Mi 17. Aug 2011, 20:46

Wer das Urteil des BGHs feiert, sollte daran denken, was vor 70 Jahren geschehen ist. Auch heute läuft schon wieder die Propaganda gegen Alte, Kranke und Behinderte, weil sie zu teuer sind. Wird der Damm einmal gebrochen, gibt es kein Halten mehr.


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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Livia » Do 18. Aug 2011, 09:24

Staber hat geschrieben:Wer das Urteil des BGHs feiert, sollte daran denken, was vor 70 Jahren geschehen ist. Auch heute läuft schon wieder die Propaganda gegen Alte, Kranke und Behinderte, weil sie zu teuer sind. Wird der Damm einmal gebrochen, gibt es kein Halten mehr.


Gruß Staber


Ich verstehe deine Bedenken, das darf aber nur in Uebereinstimmung mit dem kranken Menschen geschehen, andere Möglichkeiten sind gesetzlich nicht erlaubt und wurden bis heute auch nie festgestellt. Menschen die schwer krank sind, mit Schmerzen Tag für Tag leben müssen und keine Hilfe mehr möglich ist, finde ich dass sie das entscheiden dürfen, zu sterben um diesem Êlend, das oft kein Leben mehr ist, zu entfliehen.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon maxikatze » Do 18. Aug 2011, 09:39

Livia hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Wer das Urteil des BGHs feiert, sollte daran denken, was vor 70 Jahren geschehen ist. Auch heute läuft schon wieder die Propaganda gegen Alte, Kranke und Behinderte, weil sie zu teuer sind. Wird der Damm einmal gebrochen, gibt es kein Halten mehr.


Gruß Staber


Ich verstehe deine Bedenken, das darf aber nur in Uebereinstimmung mit dem kranken Menschen geschehen, andere Möglichkeiten sind gesetzlich nicht erlaubt und wurden bis heute auch nie festgestellt. Menschen die schwer krank sind, mit Schmerzen Tag für Tag leben müssen und keine Hilfe mehr möglich ist, finde ich dass sie das entscheiden dürfen, zu sterben um diesem Êlend, das oft kein Leben mehr ist, zu entfliehen.


Der Meinung bin ich allerdings auch.
Es hat mir niemand zu verbieten mein Leben selbstbestimmt zu beenden.
Dass das Leben wiederum von anderen nicht beendet werden darf, weil es einfach nur zu teuer wäre, weiterzuleben, versteht sich von selbst und darf als Grund nicht herhalten. Sondern nur die betreffende Person selbst hat darüber zu entscheiden und sonst niemand. - Eigentlich ganz einfach.
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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Staber » Do 18. Aug 2011, 11:14

Livia hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Wer das Urteil des BGHs feiert, sollte daran denken, was vor 70 Jahren geschehen ist. Auch heute läuft schon wieder die Propaganda gegen Alte, Kranke und Behinderte, weil sie zu teuer sind. Wird der Damm einmal gebrochen, gibt es kein Halten mehr.


Gruß Staber


Ich verstehe deine Bedenken, das darf aber nur in Uebereinstimmung mit dem kranken Menschen geschehen, andere Möglichkeiten sind gesetzlich nicht erlaubt und wurden bis heute auch nie festgestellt.


Für mich stellt sich die Frage, ob ein Mensch in einer solchen Situation überhaupt selbstbestimmt handeln kann und nicht gerade deswegen unseres Schutzes bedarf.

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Re: Bundesgerichtshof erlaubt passive Sterbehilfe

Beitragvon Staber » Do 18. Aug 2011, 11:22

maxikatze hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:
Staber hat geschrieben:Wer das Urteil des BGHs feiert, sollte daran denken, was vor 70 Jahren geschehen ist. Auch heute läuft schon wieder die Propaganda gegen Alte, Kranke und Behinderte, weil sie zu teuer sind. Wird der Damm einmal gebrochen, gibt es kein Halten mehr.


Gruß Staber


Ich verstehe deine Bedenken, das darf aber nur in Uebereinstimmung mit dem kranken Menschen geschehen, andere Möglichkeiten sind gesetzlich nicht erlaubt und wurden bis heute auch nie festgestellt. Menschen die schwer krank sind, mit Schmerzen Tag für Tag leben müssen und keine Hilfe mehr möglich ist, finde ich dass sie das entscheiden dürfen, zu sterben um diesem Êlend, das oft kein Leben mehr ist, zu entfliehen.


Der Meinung bin ich allerdings auch.
Es hat mir niemand zu verbieten mein Leben selbstbestimmt zu beenden.
Dass das Leben wiederum von anderen nicht beendet werden darf, weil es einfach nur zu teuer wäre, weiterzuleben, versteht sich von selbst und darf als Grund nicht herhalten. Sondern nur die betreffende Person selbst hat darüber zu entscheiden und sonst niemand. - Eigentlich ganz einfach.


Ja, wenn alles ganz einfach ist, dann brauchen wir uns ja auch keine Gedanken mehr machen.
Nur wenn die betreffende Person nicht mehr Entscheiden kann, dann ist alles nicht mehr so einfach!


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