Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Wie konsequent soll die nach der Selbstauflösung neu zu gründende Partei für die Trennung von Staat und Kirche eintreten? Soll die Kirchensteuer abgeschafft werden?

Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Uel » Fr 25. Sep 2015, 13:37

Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Problematik der (Miss-)Deutung der Glaubensfreiheit vom passiven Recht zum aktiven Handlungsanspruch
Vortrag von Prof. Schachtschneider
https://www.youtube.com/watch?v=ymuKOah3acs
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Fr 25. Sep 2015, 16:20

Hallo lieber Uel, :)
Ein Artikel von Bettina Röhl:
http://www.rolandtichy.de/kolumnen/bett ... nnerbauch/
...Realistische Prognosen der Markttauglichkeit und Willigkeit der Flüchtlinge, sehen nicht sehr rosig aus. Es bahnt sich eine Dauerbelastung an, die umso bedeutsamer wird, wenn Flüchtlinge, die jetzt an höchstes Anspruchdenken gewöhnt werden, unzufrieden werden, wenn sie spüren, dass sie für den attraktiven Teil des Arbeitsmarkts mehrheitlich untauglich sind.
..Auch die kulturelle Verwurzelung der Flüchtlinge würde nicht aufgebrochen, wenn sie in der Region blieben oder bald dorthin zurückkehrten. Eine Ankommenwollens-Kultur der Flüchtlinge hier ist bis jetzt nicht erkennbar.

Das Ankommen-Wollen in einem westlichen Verfassungsgemeinwesen ist bis jetzt auch deshalb kaum vorhanden, weil die Ankommenden gar nicht wissen, worauf sie sich einlassen. Die Erwartung von Sozialhilfe ist keine Ankommenwollens-Kultur. Wer immer die Flüchtlinge mit den berühmten Smartphones und den berühmten Top-Sportklamotten ausgerüstet und in Gang gesetzt hat, es bleibt ein hartes Faktum, dass die syrischen Flüchtlinge mit einer gänzlich anderen Kulturvorstellung im Kopf aus einem ölreichen Dritte-Welt-Land mit niedrigem Know how, niedrigem Produktivitätsniveau und niedrigem Bildungsstand kommen...
"Die größte Errungenschaft unserer freiheitlichen Kultur ist die Überwindung von Denkverboten." (Vince Ebert)
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Fr 25. Sep 2015, 18:08

Uel hat geschrieben:Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Problematik der (Miss-)Deutung der Glaubensfreiheit vom passiven Recht zum aktiven Handlungsanspruch
Vortrag von Prof. Schachtschneider
Link


In diesem speziellen Fall bin ich ganz der Ansicht von Prof. Schachtschneider (was nicht immer der Fall ist). Jedem Freiheitsrecht steht dessen negative Variante zur Seite, die meistens sogar eine höhere verfassungsrechtliche Gravität hat als das positive Freiheitsrecht. So ist es sicher ein schwerer Eingriff in die Berufswahlfreiheit nach Art. 12 GG, wenn vielen Menschen aus Gründen der Marktsteuerung eine bestimmte Berufswahl verboten oder trickreich unmöglich gemacht wird. Noch schwerwiegender ist der Eingriff aber, wenn eine bestimmte Berufswahl erzwungen und ALLE anderen unmöglich gemacht werden. So ist das auch mit der Religionsfreiheit, die ist dort am gewichtigsten, wo es um die Freiheit geht, sich NICHT in eine bestimmte religiöse Gruppe pressen zu lassen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Uel » So 27. Sep 2015, 09:50

Hallo Maxi,
Diese Worte aus Deiner Quelle
Es bahnt sich eine Dauerbelastung an, die umso bedeutsamer wird, wenn Flüchtlinge, die jetzt an höchstes Anspruchdenken gewöhnt werden, unzufrieden werden, wenn sie spüren, dass sie für den attraktiven Teil des Arbeitsmarkts mehrheitlich untauglich sind.
halte ich für das Topthema überhaupt bei der Flüchtlingsproblematik. Wieviel Enttäuschungen ist ein Mensch bereit in seinen Leben hinzunehmen, bevor er hasserfüllt wütend wird. Dies halte ich schon bei den Neo-Nazis für den hauptsächlichen Grund ihres Handels, was offenbar gesellschaftlich Relevante nicht erkennen wollen. Oder aber es ist bekannt, aber man braucht ihre Existenz politisch.

Wie lange ist die Mehrzahl der Flüchtlinge bereit, hinzunehmen, dass sich für sie Nichts entwickeln wird, Nichts entwickeln kann? Der Hass und Zorn wird stetig anschwellen. Der Rückfall auf die dann verklärte alte Heimat mit ihren Werten wird Raum greifen, man wird Selbsthilfestrukturen bilden müssen mit dann zwangsläufiger Ghettoisierung. Und man wird die Willkommenswinkenden, -zu Recht-, der Täuschung, der unhaltbaren Versprechungen und der Lüge bezichtigen. Wir werden einen Nährboden für Untergrundkämpfer schaffen. Denn eine Gesellschaft, die es nicht einmal schafft, ihren eigenen Verlierern eine Perspektive und begründete Hoffnungen zu verschaffen, die wird das im Gegensatz zum Schwadronieren unserer Kanzlerin mit "Wir schaffen das" simpel und einfach AUCH nicht für die Mehrzahl Fremder schaffen (können)! Denn die Mehrzahl zählt, wie wir beim Überrennen von Grenzkontrollen feststellen konnten, nicht das Einzelschicksal des grandios erfolgreich und integrierten Menschen.
Liebe Grüße
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Mo 4. Jan 2016, 14:28

Wer hätte das gedacht? :geek:

Nächstenliebe

Religion macht Kinder unsozial und intolerant

An über 1.000 Kindern aus verschiedenen Kulturkreisen haben Forscher nun nachgewiesen, dass religiös erzogene Kinder unsozialer sind als atheistisch erzogene Kinder. So teilen christlich und muslimisch erzogene Kinder seltener mit Altersgenossen, wollen im Gegenzug aber unsoziales Verhalten härter bestrafen. Je religiöser die Familien waren, desto ausgeprägter war dieses Verhalten zu beobachten.

(...)


http://www.forschung-und-wissen.de/nach ... t-13372250
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Mi 8. Jun 2016, 15:36

Was sind christliche und abendländische Werte?

https://www.fischundfleisch.com/macbena ... erte-21681
-Freiheit,

-Gleichheit,

-Brüderlichkeit,

-Menschenwürde,

-Menschenrechte

-Rechtsstaatlichkeit,

-Sozialstaatlichkeit,

-Religionsfreiheit,

-Recht auf Leben und

-körperliche Unversehrtheit usw.,

All diese Werte wurden im Wesentlichen – unter großen Opfern – gegen das Christentum ringend durchgesetzt (und das in Deutschland auch nur unvollkommen, wie die mangelhafte Laizität unseres Landes bestens belegt).
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Do 9. Jun 2016, 11:56

http://www.islaminstitut.de/Artikelanze ... d54.0.html

http://www.islaminstitut.de/uploads/med ... es_ZMD.pdf

http://www.humanrights.ch/upload/pdf/14 ... er_OIC.pdf

Aus wiki:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kairoer_E ... e_im_Islam

Artikel 19 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz für alle Menschen und Rechtssicherheit. Die Scharia wird als einzige Grundlage der Entscheidung über Verbrechen oder Strafen festgelegt.

Artikel 22 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Abschnitt b) gibt jedem Menschen in Einklang mit den Normen der Scharia das Recht auf Selbstjustiz. Abschnitt c) verbietet es, das Recht auf freie Meinungsäußerung dazu zu nutzen, „die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen“.
Die Artikel 24 und 25 unterstellen alle in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte genannten Rechte und Freiheiten, nochmals ausdrücklich der islamischen Scharia und benennen die Scharia als „einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung“.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Sa 2. Jul 2016, 16:51

Das hört sich mutig an, ist aber total unverbindlich und eine dreiste Verharmlosung der Verfassungsfeindlichkeit der Amtskirchen:

1. Juli 2016 | 14.23 Uhr

FDP-Vize

Kubicki hält katholische Kirche für verfassungsfeindlich

(...)

Unter Verweis auf die im Grundgesetz verbriefte Gleichberechtigung von Mann und Frau betonte Kubicki, er kenne keine katholische Priesterin. "Die katholische Kirche ist verfassungsfeindlich in ihrer Lehre", sagte er dem Magazin "Cicero". Das Grundgesetz gebe allerdings den Menschen die Möglichkeit zu glauben, "was immer sie wollen. Sie dürfen sogar verfassungsfeindlich glauben."

(...)

Weiter sagte der FDP-Vize: "Die katholische Kirche hält in Teilen Homosexualität für eine Krankheit. Solange daraus keine Taten folgen, die von unserem Rechtssystem verurteilt werden, müssen wir das akzeptieren." Das sei die große Freiheit des Grundgesetzes. Kubicki äußerte sich in einem Streitgespräch mit dem AfD-Politiker Alexander Gauland.

(...)


http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6089187

Der Staat leitet gewaltige Geldströme in Richtung Kirchen und überlässt ihnen einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge (Kindergärten, Schulen, Jugendarbeit, Krankenhäuser). Die Grundrechte der dort Beschäftigten dürfen sie dann mit Füßen treten, weil es sich um angeblich verfassungsrechtlich privilegierte "Tendenzbetriebe" handelt.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Mo 21. Nov 2016, 22:36

Das hat gerade noch gefehlt ... :evil:

Verfassungsgericht

Katholische Kirche darf Geschiedenen bei Wiederheirat kündigen

Ein katholisches Krankenhaus darf einen Chefarzt entlassen, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Rechtsstreit könnte aber weitergehen.


(...)

Der Arzt klagte gegen seine Kündigung und bekam in den Vorinstanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht recht. Die Bundesrichter erklärten 2011 die Kündigung nach einer Abwägung der Rechte der Kirche und denen des Arbeitnehmers für unwirksam. Das Krankenhaus legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

(...)


http://www.spiegel.de/karriere/katholis ... 04065.html

>> Das Urteil hoben die Verfassungsrichter jetzt auf. Es verletze die Kirche in ihren verfassungsrechtlich garantierten Sonderrechten, hieß es. <<

Mal abgesehen davon, dass dieses Ergebnis einer Abwägung des KERNSCHUTZBEREICHES individueller Grundrechte mit irgendwelchen obszönen Sonderrechten (Reichskonkordat 1933) kaum nachvollziehbar ist, muss auch noch jeder Atheist und Andersgläubige diesen Sektendreck mit seinen KK - Beiträgen und Steuern zwangsfinanzieren.

Dieses Urteil dokumentiert mal wieder, dass nach Parteibuchproporz ausgewählte Verfassungsrichter mit ideologischen Brettern vor dem Kopf außerstande sind, den Auflösungserscheinungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung effizient entgegenzuwirken.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Di 22. Nov 2016, 08:06

Alex schrieb:
Mal abgesehen davon, dass dieses Ergebnis einer Abwägung des KERNSCHUTZBEREICHES individueller Grundrechte mit irgendwelchen obszönen Sonderrechten (Reichskonkordat 1933) kaum nachvollziehbar ist, muss auch noch jeder Atheist und Andersgläubige diesen Sektendreck mit seinen KK - Beiträgen und Steuern zwangsfinanzieren.

Dieses Urteil dokumentiert mal wieder, dass nach Parteibuchproporz ausgewählte Verfassungsrichter mit ideologischen Brettern vor dem Kopf außerstande sind, den Auflösungserscheinungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung effizient entgegenzuwirken.


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