Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Wie konsequent soll die nach der Selbstauflösung neu zu gründende Partei für die Trennung von Staat und Kirche eintreten? Soll die Kirchensteuer abgeschafft werden?

Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Livia » Fr 6. Jul 2018, 15:56

maxikatze hat geschrieben:Livia schrieb:
Sehen wir uns mal diese Sprösslinge genauer an, gepierst bis zum kotzen, tätowiert am ganzen Körper, respektlos in jeder Hinsicht gegen alle und alles, diese Individuen kennen nicht mal mehr Respekt vor dem eigenen Körper,


Piercings und Tätowierungen sind Modeerscheinungen. Ich glaube nicht, dass das an der elterlichen Erziehung liegt. Auch in anderen Kulturen sind Tätowierungen üblich.

Bild

https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4to ... este_Funde


Das hat aber auch mit der Erziehung zu tun. Es gibt wohl Eltern die ihren Kinder diese in Mode gekommene Unsitte nicht erlauben. Dabei gehen sie Gefahr, Vergiftungen zu erleiden, wenn ihnen nicht verträgliche Farbe in der Körper gespritzt wird, ist leider schon oft passiert. Dann kommt noch dazu, dass gerade bei Frauen diese Unsitte einfach abscheulich aussieht. Müssen wir immer alles nachäffen was andere gut finden? Ich würde mein Körper nie so verunstalten, da habe ich zu grossen Respekt davor. ;)
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Fr 6. Jul 2018, 16:01

Livia hat geschrieben:Dass viele Gewaltverbrechen auf das Konto von Einwanderern gehen ist mir schon bekannt. Dass aber die frühere Generation Kriegsverbrecher als Helden ansahen, ist doch sehr übertrieben. Das machten hohe Militärs und Politiker nie aber das Volk, das den Krieg an Leib und Leben ertragen und miterleben musste.


In der Zeit des Nationalismus wurden alle erfolgreichen Soldaten als Helden bejubelt, auch vom Volk. Und noch etwas: Die USA sind einer der wenigen Industriestaaten, in denen die Prügelstrafe sowohl im Elternhaus als (in einigen Bundesstaaten) in der Schule noch legal ist. Dass die amerikanische Gesellschaft brutaler ist als die der meisten anderen zivilisierten Länder, dürfte Dir bekannt sein.

Diese in den USA verfilmte wahre Geschichte solltest Du Dir mal ansehen, wenn das bei Euch im Fernsehen läuft:

https://de.wikipedia.org/wiki/An_American_Crime

Solche Exzesse werden dadurch begünstigt, dass alle Nachbarn wegschauen, weil die Prügelei ja "normal" ist.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Livia » Fr 6. Jul 2018, 16:11

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Dass viele Gewaltverbrechen auf das Konto von Einwanderern gehen ist mir schon bekannt. Dass aber die frühere Generation Kriegsverbrecher als Helden ansahen, ist doch sehr übertrieben. Das machten hohe Militärs und Politiker nie aber das Volk, das den Krieg an Leib und Leben ertragen und miterleben musste.


In der Zeit des Nationalismus wurden alle erfolgreichen Soldaten als Helden bejubelt, auch vom Volk. Und noch etwas: Die USA sind einer der wenigen Industriestaaten, in denen die Prügelstrafe sowohl im Elternhaus als (in einigen Bundesstaaten) in der Schule noch legal ist. Dass die amerikanische Gesellschaft brutaler ist als die der meisten anderen zivilisierten Länder, dürfte Dir bekannt sein.

Diese in den USA verfilmte wahre Geschichte solltest Du Dir mal ansehen, wenn das bei Euch im Fernsehen läuft:

https://de.wikipedia.org/wiki/An_American_Crime

Solche Exzesse werden dadurch begünstigt, dass alle Nachbarn wegschauen, weil die Prügelei ja "normal" ist.


Das habe ich nicht gewusst, wir haben den Krieg am Rande erlebt mit viel Hunger und vielen Entbehrungen. Niemand meines Wissens hier in der Schweiz hat die Kriegshelden bejubelt eher das Gegenteil. Prügeleien sind nicht nur bei den Amis üblich, auch in vielen südlichen Länder ist das heute immer noch üblich. Das befürworte ich jedoch nicht, denn diese Prügeleien in diesen erwähnten Länder dienen nicht zur Erziehung sondern sind Ausdruck von Macht und Boshaftigkeit, vor allem bei Männer, also Brüder Cousins und Väter. Das kenne ich zur Genüge. Wenn dieser Film hier gesendet wird, werde ich ihn sicher nicht verpassen. ;)
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Fr 6. Jul 2018, 16:27

Niemand meines Wissens hier in der Schweiz hat die Kriegshelden bejubelt eher das Gegenteil.


Das Hauptkriegsziel der Schweiz war es, sich aus dem Krieg herauszuhalten. Der General, der das erreicht hat, wurde nicht nur bejubelt, sondern von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung geradezu vergöttert, das Bild von Henri Guisan hing praktisch in jeder Schweizer Wohnung. Dass die Redoute - Strategie Guisans im Ernstfall die meisten Schweizer dem Feind preisgegeben hätte, hat bis auf ein paar Stänkerer wie z. B. Dürrenmatt niemanden interessiert.

So war das auch mit den Fragwürdigkeiten der Helden in den kriegführenden Staaten, nur der Erfolg zählt.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Staber » Fr 6. Jul 2018, 18:36

@Maxikatze
Auch in anderen Kulturen sind Tätowierungen üblich.


Diese Kulturen sind ja auch hunderte von Jahren alt. Das was bei uns in der " Neuzeit" abläuft ,hat mit Kultur nichts zu tun, das ist einfach Idiotisch.


artikelbild-03-die-zehn-heissesten-photoshop-tattoos.jpg
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Livia » Fr 6. Jul 2018, 22:08

AlexRE hat geschrieben:
Niemand meines Wissens hier in der Schweiz hat die Kriegshelden bejubelt eher das Gegenteil.


Das Hauptkriegsziel der Schweiz war es, sich aus dem Krieg herauszuhalten. Der General, der das erreicht hat, wurde nicht nur bejubelt, sondern von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung geradezu vergöttert, das Bild von Henri Guisan hing praktisch in jeder Schweizer Wohnung. Dass die Redoute - Strategie Guisans im Ernstfall die meisten Schweizer dem Feind preisgegeben hätte, hat bis auf ein paar Stänkerer wie z. B. Dürrenmatt niemanden interessiert.

So war das auch mit den Fragwürdigkeiten der Helden in den kriegführenden Staaten, nur der Erfolg zählt.


Schweiz im Krieg: Hitler, Guisan und der Rütli-Rapport

Anfang September 1939 eröffnete Adolf Hitler den Zweiten Weltkrieg mit dem Angriff auf Polen. England und Frankreich erklärten daraufhin Nazi-Deutschland den Krieg. Die Schweiz mobilisierte 450'000 Soldaten, um ihre Grenzen zu schützen. In der Folge entliess Henri Guisan, der Oberbefehlshaber der Schweizer Armee, zeitweise wieder über die Hälfte der Wehrmänner. Die Arbeitskräfte wurden in Industrie und Landwirtschaft dringend gebraucht. Eine zweite Mobilisierung fand im Mai 1940 anlässlich von Hitlers Westfeldzug gegen Belgien, Luxemburg, Niederlande und Frankreich statt. Am 22. Juni fiel die Grande Nation, was damals alle für undenkbar hielten. Die Schweiz war bis auf einen schmalen Streifen bei Genf umzingelt. In der Bevölkerung machte sich defätistische Stimmung breit. Bundespräsident Marcel Pilet-Golaz bestärkte dieses Gefühl mit einer missglückten Radioansprache. Das war der grosse Moment für General Guisan. Im legendären Rütli-Rapport vom 25. Juli gab der Waadtländer den Rückzug grosser Teile der Armee ins Alpen-Réduit bekannt. Der Plan sah vor, in den Bergen ein Widerstandsnest gegen die überlegenen deutschen Truppen zu errichten. Die Transitachsen sollten im Falle eines Angriffs gesprengt werden. Gleichzeitig rief der General zum bedingungslosen Widerstand auf, was in Berlin als Anstachelung gegen Deutschland interpretiert wurde. Die Rede war innenpolitisch motiviert und diente hauptsächlich dazu, die Moral der Truppe und der Bevölkerung zu verbessern. In der Folge verlagerte sich das Kriegsgeschehen weg von der Schweizer Grenze. Erst 1944 kam es an der Westgrenze nach der Landung der Alliierten in der Normandie wieder zu Kampfhandlungen. Am 8. Mai 1945 kapitulierte Deutschland. Im August wurde die Schweizer Armee definitiv demobilisiert. (ssm)


Als am 1. Juni ein Geschwader der Legion Condor die Schweiz überflog, schossen die Schweizer Flieger deutsche Maschinen ab. Am 4. Juni wurden bei einer deutschen Strafexpedition auch Flugzeuge der Schweiz abgeschossen.

Schweiz im Krieg: Hitler, Guisan und der Rütli-Rapport

Insgesamt aber holte die Luftwaffe 11 deutsche Flugzeuge vom Himmel. Selber verlor sie nur deren 3. «Die Schweizer Flieger verhielten sich unerschrocken, flugtechnisch exzellent und aggressiv», sagt der Zürcher Historiker Jakob Tanner.

Über 6000 Grenzverletzungen

Insgesamt kam es im Zweiten Weltkrieg zu 6501 Grenzverletzungen, 198 Flugzeuge landeten in der Schweiz und 56 stürzten ab.

Opfer gab es aber auch auf Schweizer Seite. Im Frühjahr 1944 bombardierten amerikanische Flugzeuge Schaffhausen und Stein am Rhein.

Man hielt die beiden Städte nördlich des Rheins für deutsche Ortschaften. Bei diesen Angriffen kamen über 40 Menschen ums Leben, mehr als 100 wurden verletzt.


https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/ ... -127867313

Guisan hat sein Möglichstes getan, er wird noch heute von vielen älteren Schweizern hochgelobt. Ich war 1944 gerade 7 Jahre alt, vieles habe ich in meinem Elternhaus mitbekommen, auch ein abgeschossener deutscher Bomber von damals haben viele gesehen, der Pilot hatte sich aus dem Staub gemacht, aber die zurückgelassenen Lederhandschuhe und die Lederkappe war für die Buben eine Sensation. Bis die Polizei eintraf hatten einige alles aus dem brennenden Bomber geklaut was möglich war. Und der Dürrenmatt hat über alles gemeckert, für den war nichts recht und gut, ein Linker halt. ;)
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Jul 2018, 13:35

Guisan hat sein Möglichstes getan, er wird noch heute von vielen älteren Schweizern hochgelobt.


Das weiß ich und ich halte das Lob auch für berechtigt. Für mich ist das ein ganz Großer der Kriegsgeschichte, gerade weil sein Heldentum nicht in Blutbädern entstanden ist.

Ich wollte mit dem Hinweis nur ausdrücken, dass auch für die Schweizer wie für alle anderen Normalbürger in anderen Staaten nur der Erfolg zählt. Guisan wäre auch verehrt worden, wenn er erfolgreich Krieg geführt und situationsbedingt Kriegsverbrechen hätte begehen müssen. Das hätten ihm die Schweizer ebenso nachgesehen wie den sehr unangenehmen Aspekt des Redoute - Konzepts, den Großteil der eigenen Bevölkerung dem Feind überlassen zu müssen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Jul 2018, 14:17

Staber hat geschrieben:Es muss nicht so sein , wie es bei mir war , aber ab einem gewissen Alter kam ich zur Ansicht, ohne meines Großvaters Maßnahme wäre ich wer weiß wo gelandet.

Das Wort zum Wochenende ist beendet. :P


Das muss in der Tat nicht so sein, man kann auch nach einem Tag rauskriegen, dass ein Schüler unentschuldigt fehlt. Genau genommen haben in dieser Zeit solche Opas / Väter und die unfähigen Lehrer die Ergebnisse ihrer eigene Nachlässigkeit gewalttätig an Kindern ausgelassen. Gehaltsabzüge für verbeamtete Penner sind ein viel besseres Mittel gegen Schulschwänzen als ekelige Gewaltexzesse gegen Kinder.

Übrigens kann mir keiner erzählen, dass dieses "wer schlägt, hat recht" - Prinzip keine vermeidbare Gewaltgeneigtheit bei Jugendlichen und Heranwachsenden erzeugt. Menschen sind soziale Wesen, die machen älteren Artgenossen alles nach, das ist ein Naturgesetz. Dass nicht alle Betroffenen kriminell werden, heißt noch lange nicht, dass sie das soziale Gift nicht irgendwie weitergeben.

Vielleicht hast Du ja nur deswegen keine Vorstrafe, weil Gewalt früher weitgehend akzeptiert war und Schlägereien selten angezeigt wurden ...
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Sa 7. Jul 2018, 14:49

Livia schrieb:
Ich würde mein Körper nie so verunstalten


Ich auch nicht. :)
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Staber » Sa 7. Jul 2018, 17:38

@ Alex
Vielleicht hast Du ja nur deswegen keine Vorstrafe, weil Gewalt früher weitgehend akzeptiert war und Schlägereien selten angezeigt wurden ...


Nein, ich habe mich einfach vernünftig verhalten, so wie es vernünftige Bürger tun. Unrecht vermeiden hieß die Devise lieber Alex! ;)
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