Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Wie konsequent soll die nach der Selbstauflösung neu zu gründende Partei für die Trennung von Staat und Kirche eintreten? Soll die Kirchensteuer abgeschafft werden?

Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Sa 7. Jul 2018, 17:50

Staber hat geschrieben:@ Alex
Vielleicht hast Du ja nur deswegen keine Vorstrafe, weil Gewalt früher weitgehend akzeptiert war und Schlägereien selten angezeigt wurden ...


Nein, ich habe mich einfach vernünftig verhalten, so wie es vernünftige Bürger tun. Unrecht vermeiden hieß die Devise lieber Alex! ;)


Zu der Einsicht wärst Du auch gekommen, wenn Du für drei Tage Schulschwänzen drei Wochen Hausarrest gekriegt hättest statt sinnlose Prügel für drei Wochen Schulschwänzen, in denen die inkompetenten Erzieher nichts gemerkt hatten. Die haben Dich für ihre eigenen Fehler verprügelt, deshalb war das auch so heftig. Gegen Sündenböcke richtet sich immer die größte Wut der Versager.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wo das Verprügeln von Kindern legal und sozial akzeptiert ist, gibt es immer mehr Gewaltkriminalität als in Kulturen, die Gewalt gegen Schwächere im Allgemeinen und gegen Kinder im Besonderen ächten. Dazu muss man sich nur die USA und unsere islamischen Einwanderer ansehen und die ganze abwegige Diskussion abhaken.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Livia » Sa 7. Jul 2018, 22:40

Alex schrieb
Guisan wäre auch verehrt worden, wenn er erfolgreich Krieg geführt und situationsbedingt Kriegsverbrechen hätte begehen müssen. Das hätten ihm die Schweizer ebenso nachgesehen wie den sehr unangenehmen Aspekt des Redoute - Konzepts, den Großteil der eigenen Bevölkerung dem Feind überlassen zu müssen.


Guisan versuchte auch die Bevölkerung zu schützen. In der ganzen Schweiz waren Panzersperren über Felder und in Wälder Kilometer lang zur Verteidigung aufgestellt worden. Auch Bunker gab es zuhauf. In höheren Lagen auf schmalen Bergstrassen gab es versenkbare Panzersperren. Noch heute sind viele dieser Panzersperren sichtbar und mit Moos überzogen. Viele Bauern stören sich daran, weil die Sperren durch ihr Land gezogen wurde. Auf dem Bundeshausplatz wurde der ganze Platz umgepflügt und Kartoffeln angepflanzt für die Bevölkerung im Notfall. Ob Guisan mit seiner Strategie die Schweiz aus den Bergen, (Redoute - Konzept) zu verteidigen Erfolg gehabt hätte, weiss man nicht. Die Wehrmänner glaubten ihm Bedingungslos und glaubten auch an einen Erfolg, zumindest Teilweise. ;)

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Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges befahl der Oberbefehlshaber der Schweizer Armee, General Henri Guisan, bei einem Angriff von Norden her, die Linie Sargans-Walensee-Linth-Zürichsee-Limmat-Hauenstein-Gempenplateau "sans esprit des retour" zu verteidigen. Er sorgte persönlich für den Ausbau der Linthstellung mit den Brückenköpfen Grynau und Benkner Büchel und die Vorbereitung zur Überschwemmung der Linthebene.

Mit der Schlacht um Frankreich näherte sich der Krieg der Schweizer Westgrenze. Mit dem Kriegseintritt von Italien war die Schweiz von den Achsenmächten umschlossen. Deshalb befahl General Guisan das Gros der Armee mit dem Operationsbefehl Nr. 12 vom 17. Juli 1940 ins Reduit. Er nahm dabei seine Truppen aus dem Vorgelände zurück und setzte sie als geballte Kraft im Alpenraum ein. Die Nordfront dieser Zentralstellung zog sich dabei entlang der Nordgrenze des Kantons Schwyz und deckte eine der möglichen Angriffsachsen (Sihl-Schwyz-Gotthard). Mit diesem Befehl verstärkte der General überdies die Stellungen der 7. mit der 6. Division. Gleichzeitig verlieh er der gesamten Verteidigungsstellung mit der Errichtung von weiteren Sperren im Raum Wägital, Sihlsee, Etzel und Schindellegi sowie Biberbrugg, Altmatt und Oberarth die nötige Tiefe. Der Kampf der Infanterie wurde mit dem Feuer der Artillerie aus dem Raum Sihlsee (7. Division) und dem Raum Rothenthurm-Sattel-Arth (6. Division) unterstützt.


Wir hatten einfach grosses Glück, nicht mit einem brutalen Krieg konfrontiert zu werden. :|
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Do 27. Sep 2018, 07:51

Verstehe ich das richtig? Werden diese Verbrechen nicht von der Staatsanwaltschaft untersucht?
Wenn der Staat die Straftaten, die innerhalb der Kirche passieren, nicht verfolgt, kann er nur schwer erklären, warum andererseits die Scharia keine Gültigkeit hat.
Es kann und darf auch nicht sein, dass diese Täter in Amt und Würden bleiben.

...warum die Kirche nicht die Staatsanwaltschaft einlädt,... Noch immer will sie die Dinge unter sich regeln...

https://web.de/magazine/politik/politis ... l-33183978
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » So 24. Mär 2019, 10:54

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne ... -gemeinden

Kandidaten für die Gemeindevorstände sollen abgelehnt werden, wenn sie politisch zu weit rechts stehen. Das ist ein gefährlicher Weg, meint Gunnar Schupelius.


Gegen linksextreme Chaoten hat die evangelische Kirche nichts?
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon Uel » Fr 15. Nov 2019, 20:58

Hab einen Artikel über eine für mich sehr zweifelhafte Studie und ihren wissenschaftlichen Erkenntnissen gefunden. Die katholische Kirche habe der Kleinfamilie überall auf dem Globus zum Durchbruch verholfen, wo immer sie längeren Einfluss gehabt habe. https://www.tagesspiegel.de/wissen/einfluss-der-kirche-praegt-gesellschaft-noch-immer-in-der-kleinfamilie-wirkt-das-mittelalter-nach/25202896.html?utm_source=pocket-newtab
Es geht anscheinend darum, die Natürlichkeit der Kleinfamilie als etwas besonderes zu diffamieren, einen speziellen Weg, der nur der katholischen Kirche zu verdanken sei um dann den Nachkommen der Kleinfamilie besondere psychologische Charaktereigenschaften zu zu schreiben.


„Zu starke Vereinfachung“

Auch Pradeep Chakkarath, 2. Vorsitzender der deutschen Gesellschaft für Kulturpsychologie, weist darauf hin, dass die Untersuchung zwar durchaus interessante Korrelationen nachweise, solche Korrelationen womöglich aber auch mit anderen, unbeachtet gebliebenen historischen Faktoren bestehen. Die These von Schulz und seinem Team vereinfache durch die Betonung von nur einem Faktor zu stark.


Ich teile allerdings die Kritik,nehme aber weniger ein Blatt vor den Mund als der professionelle Antwortende.
Für mich ist das ein typischer Fall von vielen Auslösern, die ein in sein Thema Verliebter nur auf sein Thema reduziert.

Natürlich war die Kirche machtpolitisch, und im MA war sie wirklich machtgeil, verstärkt daran interessiert, Clans zu reduzieren, was ihr aber bei den Adelsclans nicht gelang oder interessierte, weil sie durch ihre Fürstbischöfe selbst eingebunden war.

Viel wesentlicher scheinen mir die wirtschaftlichen Strukturen in den wirtschaftlichen reich werdenden Metropolen und Hansestädte, und die waren geprägt durch Gilden und Zünfte. Und sie wiederum waren geprägt durch Familien, denn Meister wurde man hauptsächlich durch berufliche Ausbildung und Können um dann Ernährer einer kleinen Einheit werden zu können. Verstarb der Meister, so hatte sich die Witwe in zeitlicher Frist mit nachrückenden Kandidaten zu verheiraten, bevor diese Stelle in der Zunft wieder generell frei gegeben wurde, denn die Zahlen niedergelssenen Meister in einer Stadt waren festgeschrieben. In diesen wirtschaftlich erfolgreichsten Bereichen wurde auf Kleinfamilie und Konkurrenz in zugegeben eng definierten Grenzen gesetzt. Anders auf dem Lande, wo Bauern, wenn sie denn frei waren, auf vererbbaren Hofstellen eher auch wegen des Arbeitsanfalls auf Großfamilien setzten. Wichtig war auch das sich entwickelnde Versorgungsrecht und dann die Sozialversicherung, die die Beschwernisse, die ein Clan oder Großfamilie beinhalteten, langsam beseitigten. Zufällig fand der weltwirtschaftlich technische Aufschwung auf zunächst katholischem Gebiet statt. Dabei sind sogar Gebiete, die die Forscher mit einbeziehen wie Australien und Canada, Schweden, Schweiz etc. später eher vom Protestantismus geprägt, dann sollte man wenigsten von christlicher und nicht katholischer Ursache für die Kleinfamilie sprechen.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Fr 28. Mai 2021, 14:55

Da muss ich dem Grünen, Cem Özdemir, recht geben. Wie naiv sind eigentlich Deutschlands Politiker? Das ausgerechnet auch noch die FDP jubelt, verstehe ich nicht. Kann so ein Gremium nicht allein aus moderaten, freiheitlich denkenden Muslimen bestehen, wenn es schon einen Islamunterricht geben soll? Muss ausgerechnet die Ditib dabei eine Rolle spielen? Wohin führt das, wenn radikale Islamisten über den Inhalt der Lehrbücher mitbestimmen?
Özdemir: "Ich könnte vor Wut explodieren und verstehe die Naivität nicht"
Auch radikale Islamisten sollen im Umfeld der Ditib-Moscheen aktiv sein.

https://web.de/magazine/panorama/rueckk ... n-35851822
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon AlexRE » Fr 28. Mai 2021, 20:51

maxikatze hat geschrieben:Dass ausgerechnet auch noch die FDP jubelt, verstehe ich nicht.


Das wird wohl mit Geschäftsbeziehungen zu tun haben ... :roll:
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Di 17. Aug 2021, 16:03

Wer soll noch verstehen, dass dieser Islamist wieder auf freiem Fuß gesetzt wurde? Immerhin hat er alle Mitarbeiter eines Job-Centers mit dem Tode bedroht - wegen seiner Religion. Wenn schon kein Platz in der JVA ist, dann bleibt nur eins: Koffer packen und ab in den nächsten Flieger.
https://www.bz-berlin.de/berlin/lichten ... MOtk7c5qX4
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Re: Die Abgrenzung des Staatlichen vom Religiösen laut GG

Beitragvon maxikatze » Fr 9. Jun 2023, 07:26

"Wir werden unser Glück nicht mehr am Wachstum des materiellen Wohlstands festmachen, sondern am Wachstum des Beziehungswohlstands" ...

https://www.n-tv.de/politik/Bedford-Str ... 75777.html
So hat die Kirche im Mittelalter auch gepredigt um die Armut zu rechtfertigen und die armen Leute aufs Paradies vertröstet, dass sie für alles entschädigt, um nicht die Gedanken aufkommen zu lassen, wer ihre Unterdrücker sind.
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