Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.

Hier wird das wirtschaftspolitische Profil für die Zeit nach der 2. Parteigründung diskutiert.

Re: Das Recht auf Arbeit in der NRW-Verfassung.

Beitragvon AlexRE » Mi 4. Nov 2009, 15:38

vader hat geschrieben:Artikel 24

(1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
(2) Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.

(3) Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.

Wie weit sind die Parteien in NRW Verfassungskonform?
Und wieweit wird dieser Artikel 24 durchgesetzt?
Kennt jemand sein Recht auf Arbeit?

Um Anregungen wird gebeten.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB ... ng_NRW.jsp


Sieht fast so aus, als wären in NRW alle Politiker ausser denen von der Linkspartei Verfassungsfeinde... ;)

Im Ernst, diese beiden (fett markierten) Sätze in der NRW - Verfassung fallen in die in Deutschland immer bedeutendere Rubrik mit der Überschrift "Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Schuhe".
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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