Problemlösungsvorschlag zur Bankenhaftung bei Fehlberatung

Hier wird das wirtschaftspolitische Profil für die Zeit nach der 2. Parteigründung diskutiert.

Problemlösungsvorschlag zur Bankenhaftung bei Fehlberatung

Beitragvon Santo » Mo 30. Mär 2009, 18:06

Viele Menschen haben das über zum Teil Jahrzehnte Angesparte und damit z.B. ihre private Alterssicherung durch Fehlberatung seitens Bankberatern verloren.
Mag sein, dass auch bei einigen, die sich allerdings in der Minderzahl befinden dürften, eine Form von "Profitgier", hohe Zinserträge erreichen zu können, dazu beigetragen hat, derartige Risikogeschäfte abzuschließen. Vielen jedoch war das Anlagerisiko weder wirklich bewusst, noch hätten sie es bei zumutbarer Anstrengung durchschauen können oder es wurde seitens Bankberatern zerstreut, die nach Ansicht eines anerkannten Börsenfachmanns gestern Abend bei "Anne Will" ihre eigenen Produkte nicht verstanden hatten und so eine falsche Sicherheit derselben betonten.

Bei den letztgenannten Geschädigten ist anzusetzen, um den Anlegerschutz dringend zu verbessern. Das Beratungsproblem ist sogar rechtlich relativ einfach in den Griff zu bekommen: Es wäre lediglich erforderlich das Bankenhaftungsrecht durch Vorschriften zu erweitern, die erstens die lückenlose Dokumentation von Anlageberatungen nach einem vorgegebenen Prüfraster seitens Bankberatern zwingend vorschreiben und eine konsequente Haftung letzterer bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, ähnlich der des Zivilrechts vorsehen. Damit wäre jeder Ausrede in Form von "wir haben doch alles richtig gemacht", der beliebtesten zur Zeit im Bankensektor, der Boden entzogen und die geschädigten Anleger hätten diesbezüglich keine Probleme mehr ihr Geld gerichtlich "verordnet" zurück zu bekommen. Und bei der Menge des zurück zu zahlenden Anlagegeldes dürfte als nicht ganz unwillkommener Nebeneffekt kaum noch allzuviel für ungerechtfertigte Boni übrigbleiben...
Eine Haftungseinschränkung käme insoweit nur noch in Betracht, wenn die lückenlose Beratungsdokumentation ergibt, dass der Beratene über das von ihm eingegangene Risiko umfassend informiert und er sich dessen vollkommen bewusst war...
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Problemlösungsvorschlag zur Bankenhaftung bei Fehlberatung

Beitragvon maxikatze » Mo 4. Mai 2009, 08:41

Niemand weiss mehr, wer die Hand in wessen Tasche hatte.

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Re: Problemlösungsvorschlag zur Bankenhaftung bei Fehlberatung

Beitragvon AlexRE » Mo 4. Mai 2009, 18:33

Dazu folgender Beitrag vom Forum der Forum der Schwesterseite:

Santo hat geschrieben:Viele Menschen haben das über zum Teil Jahrzehnte Angesparte und damit z.B. ihre private Alterssicherung durch Fehlberatung seitens Bankberatern verloren.
Mag sein, dass auch bei einigen, die sich allerdings in der Minderzahl befinden dürften, eine Form von "Profitgier", hohe Zinserträge erreichen zu können, dazu beigetragen hat, derartige Risikogeschäfte abzuschließen. Vielen jedoch war das Anlagerisiko weder wirklich bewusst, noch hätten sie es bei zumutbarer Anstrengung durchschauen können oder es wurde seitens Bankberatern zerstreut, die nach Ansicht eines anerkannten Börsenfachmanns gestern Abend bei "Anne Will" ihre eigenen Produkte nicht verstanden hatten und so eine falsche Sicherheit derselben betonten.

Bei den letztgenannten Geschädigten ist anzusetzen, um den Anlegerschutz dringend zu verbessern. Das Beratungsproblem ist sogar recht einfach in den Griff zu bekommen: Es wäre lediglich erforderlich das Bankenhaftungsrecht durch Vorschriften zu erweitern, die erstens die lückenlose Dokumentation von Anlageberatungen nach einem vorgegebenen Prüfraster seitens Bankberatern zwingend vorschreiben und eine konsequente Haftung letzterer bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, ähnlich der des Zivilrechts vorsehen. Damit wäre jeder Ausrede in Form von "wir haben doch alles richtig gemacht", der beliebtesten zur Zeit im Bankensektor, der Boden entzogen und die geschädigten Anleger hätten diesbezüglich keine Probleme mehr ihr Geld gerichtlich "verordnet" zurück zu bekommen. Und bei der Menge des zurück zu zahlenden Anlagegeldes dürfte als nicht ganz unwillkommener Nebeneffekt kaum noch allzuviel für ungerechtfertigte Boni übrigbleiben...
Eine Haftungseinschränkung käme insoweit nur noch in Betracht, wenn die lückenlose Beratungsdokumentation ergibt, dass der Beratene über das von ihm eingegangene Risiko umfassend informiert und er sich dessen vollkommen bewusst war...



Das Thema müssen wir bei Gelegenheit noch vertiefen. Grundsätzlich möchte ich hier feststellen, dass es für mich schwer nachvollziebar ist, wieso der Kaufvertrag über ein Grundstück im Wert von 50.000,-- Euro notariell beglaubigt werden muss, um wirksam zu sein, während der Kreditvertrag zur Bebauung des Grundstückts über 300.000 Euro nicht von einem unabhängigen Steuerberater, Anwalt oder Wirtschaftsprüfer dahingehend gegengecheckt werden muss, ob es sich nicht um wirtschaftlichen Selbstmord des Kreditnehmers handelt.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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