einmalige Vermögensabgabe

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 12:35

hier der erste aus dem alten Forum herüberkopierte Text zu dem Thema:
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kopiert aus 12max am 13.6.08
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Mahlzeit @ all:

Alex und ich haben eines schönen lauen Winterabends mal etwas Brainstorming gemacht zum Thema „Sollzustand der gesetzlichen Rente“.

Bisher ergibt sich – erst mal nur zwischen uns beiden – folgender Zwischenstand:

1. Die gesetzliche Rente sollte Verfassungsrang bekommen, mit einer Position ähnlich der der alten Bundesbank.
2. Dies würde die Unabhängigkeit von Weisungen der Politik und eine weitestgehende bis absolute Haushaltsautonomie beinhalten.
3. Eine weitestgehende Transparenz sollte ebenfalls ausdrücklich in der Verfassung festgeschrieben werden.
4. Unbedingt aufzunehmen in die Verfassung ist die demokratische Verfasstheit des ganzen Systems und die Kontrolle durch die Eigentümer (Einzahler / Rentner). Das würde dann ähnlich ablaufen wie auf der HV einer großen AG – mit Stimmrechten, die a) an die Einzahlungsdauer und b) an Lebensalter und statistische Lebenserwartung gekoppelt sind. Das würde verhindern, dass die Alten die Zukunft der Jungen verbraten (ganz stark übertrieben gesagt!!!!)
5. § 1 SGB I sollte mit ausdrücklichem Bezug auf die Rente mindestens als Staatsziel in der neuen Verfassung zu finden sein. Er lautet:
"§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder
auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur Erfüllung
der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen."

Das war der Teil, der unserer Ansicht nach unbedingt in der Verfassung geregelt werden muss.

An Umsetzungsvorschlägen ist uns bisher eingefallen:
- Diese Renteninstitution führt die Kundenkonten und vergibt Aufträge zur Anlage der Gelder an private Banken / Versicherungen. Diese bekommen dafür Erstattung für nachgewiesene Kosten, evtl. einige Prozente Aufschlag dazu, stehen aber unter Kontrolle und bekommen die möglichen Anlageformen vorgeschrieben.
- Die Verpflichtung, diese Geschäfte durchzuführen, könnte ein Bestandteil der Banklizenz werden.
- Ein Grundstock hierfür könnte über eine zweckgebundene Einmalabgabe (Alex‘ Idee vom 2. Lastenausgleichsgesetz) aufgebaut werden.
- Das Wichtigste dabei ist, dass da keinerlei Spielraum für Zocker sein darf, die Renditen dürfen immer nur da erzielt werden, wo auch bei Wirtschaftskrisen keine schweren Verluste drohen. Ein großer Vorteil eines solchen Modells wäre übrigens auch, dass nationale oder europäische Flauten im Gegensatz zum rein umlagefinanzierten Rentensystem nicht automatisch zu einer Stagnation der Renten bei Stagnation oder Schwund der Arbeitseinkommen führen müssen. Man kann mit dem Kapital ja dahin ausweichen, wo gerade Aufschwung herrscht, weltweit.
Für die Übergangszeit kommt auch noch was – erst mal bitte dazu Äußerungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Verpflichtungen
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 12:36

hier der erste aus dem alten Forum herüberkopierte Text zu dem Thema:
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Alex und ich haben eines schönen lauen Winterabends mal etwas Brainstorming gemacht zum Thema „Sollzustand der gesetzlichen Rente“.

Bisher ergibt sich – erst mal nur zwischen uns beiden – folgender Zwischenstand:

1. Die gesetzliche Rente sollte Verfassungsrang bekommen, mit einer Position ähnlich der der alten Bundesbank.
2. Dies würde die Unabhängigkeit von Weisungen der Politik und eine weitestgehende bis absolute Haushaltsautonomie beinhalten.
3. Eine weitestgehende Transparenz sollte ebenfalls ausdrücklich in der Verfassung festgeschrieben werden.
4. Unbedingt aufzunehmen in die Verfassung ist die demokratische Verfasstheit des ganzen Systems und die Kontrolle durch die Eigentümer (Einzahler / Rentner). Das würde dann ähnlich ablaufen wie auf der HV einer großen AG – mit Stimmrechten, die a) an die Einzahlungsdauer und b) an Lebensalter und statistische Lebenserwartung gekoppelt sind. Das würde verhindern, dass die Alten die Zukunft der Jungen verbraten (ganz stark übertrieben gesagt!!!!)
5. § 1 SGB I sollte mit ausdrücklichem Bezug auf die Rente mindestens als Staatsziel in der neuen Verfassung zu finden sein. Er lautet:
"§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder
auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, dass die zur Erfüllung
der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen."

Das war der Teil, der unserer Ansicht nach unbedingt in der Verfassung geregelt werden muss.

An Umsetzungsvorschlägen ist uns bisher eingefallen:
- Diese Renteninstitution führt die Kundenkonten und vergibt Aufträge zur Anlage der Gelder an private Banken / Versicherungen. Diese bekommen dafür Erstattung für nachgewiesene Kosten, evtl. einige Prozente Aufschlag dazu, stehen aber unter Kontrolle und bekommen die möglichen Anlageformen vorgeschrieben.
- Die Verpflichtung, diese Geschäfte durchzuführen, könnte ein Bestandteil der Banklizenz werden.
- Ein Grundstock hierfür könnte über eine zweckgebundene Einmalabgabe (Alex‘ Idee vom 2. Lastenausgleichsgesetz) aufgebaut werden.
- Das Wichtigste dabei ist, dass da keinerlei Spielraum für Zocker sein darf, die Renditen dürfen immer nur da erzielt werden, wo auch bei Wirtschaftskrisen keine schweren Verluste drohen. Ein großer Vorteil eines solchen Modells wäre übrigens auch, dass nationale oder europäische Flauten im Gegensatz zum rein umlagefinanzierten Rentensystem nicht automatisch zu einer Stagnation der Renten bei Stagnation oder Schwund der Arbeitseinkommen führen müssen. Man kann mit dem Kapital ja dahin ausweichen, wo gerade Aufschwung herrscht, weltweit.
Für die Übergangszeit kommt auch noch was – erst mal bitte dazu Äußerungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge, Verpflichtungen



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...weiter gehts....
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studentjonas erstellt am 17.05.2008 15:15
Profil des Benutzers Homepage des Benutzers Antwort mit Zitat bis dato klingt das ganz gut. allerdings ist das bis jetzt nur (ist nicht bös gemeint) eine technische formulierung für die voraussetzungen einer gesetzlichen kapitalgedeckten rentensicherung, ide wir festlegen.

Sollen denn dahinter trotzdem verpfichtende abgaben in einer bestimmten höhe des einkommens stehen?
soll der auszahlbetrag gedeckelt werden, das war eine meiner ideen zur finanzierung, also eine effektive solidarsteuer, polemisch "reichensteuer"? oder habe ich das so zu verstehen, dass jeder einzahler eine garantierte persönliche rendite erzielen soll, die eine rente abhängig seines guthabens zur folge hat.

es ist ja auch denkbar, dass man eine allgemeine grundrente per kapitaldeckung einführt.

die lastenausgleichs-idee halte ich übrigens für gut, auch wenn ich mir nicht sicher bin, wie konsensfähig eine solche abgabe ist.


DJ_rainbow erstellt am 17.05.2008 22:44
Hallo Jonas,
um mal ganz kurz nach dem 5. Bier und 2 Wein deine Fragen zu beantworten:

Verpflichtende "Beitragszahlungen" - ja! Weniger (von meiner Seite aus) aus Überzeugung, dass der Staat schon das Richtige mit meinem Geld tun würde, mehr aus praktischen Erwägungen - eine freiwillige Rentenversicherung können wir eh knicken und gleich eine steuerfinanzierte Grundrente einführen!

Ich ganz subjektiv halte eine Rentendeckelung bei nach oben offenen Beiträgen für zumindest fragwürdig in Sachen Eigentumsgarantie! Das muss nicht wirklich so sein (vor Gericht und auf hoher See...., gell alex?) - aber würde im Moment einen Casus Knacktus künstlich herbeiführen, den wir nicht unbedingt brauchen......

Mit dem Schweizer Cappuccino-Modell (auf das du zumindest teilweise hinauszuwollen scheinst) muss ich mich im Detail noch beschäftigen - aber angesichts der deutschen Erfahrungen mit der bürokratischen Kleptokratie würde das auf "Cappuccino nur für Abgeordnete" hinauslaufen und der Rest müsste sich mit heißem Wasser zufriedengeben!

Und wenn ich ganz ehrlich bin: Einer steuerfinanzierten Grundrente könnte ich schon was abgewinnen - aber nicht bei knapp 20 % Beitrag fürs Renten-Nirvana! Und vor allem: Wir müssen auf jeden Fall vermeiden, die Rente (als System) noch mehr zum Spielball einer umfragesüchtigen Schlagzeilen- und damit Pseudopolitik zu machen!!!!! Denn ich möchte mir einRentensystem, das abhängig ist von Wahlinteressen und Kassenlage, gar nicht erst vorstellen!

DJ_rainbow

"Wahre Intelligenz zeichnet sich dadurch aus, dass sie aus den Fehlern anderer lernt, ohne diese selbst begehen zu müssen. Wahre Dummheit hingegen erkennt man daran, dass sie nicht einmal aus selbst begangenen Fehlern etwas lernt." (eigene Schöpfung DJ_rainbow)

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studentjonas erstellt am 18.05.2008 12:44
nagut, also ich habe die bedenken zu einer deckelung zur kenntnis genommen und mir ist klar, dass das ein streitpunkt ist.
dies war meine idee, ähnlich zum schweizer system, um bei niedrigeren beitragssätzen, ein dem jetzigen system ähnliches aufrechtzuerhalten, dass zumindest eine gewisse mindestrente, die das soziale lebensminimum (nicht existenzminimum!) sichern könnte.
das problem ist nämlich der mechanismus der umstellung.
ich persönlich hatte auch schon einmal die idee der vermögensabgabe von alex angedacht, aber verworfen, weil sie mir, ich weiß nicht mehr warum genau warum, nicht durchsetzbar oder zweckmäßig erschien. dazu hat sich meine meinung geändert.
ich halte eine vermögensabgabe für sinnvoll, wenn diese ähnlich einer kapitalerhöhung eines UNs zu zwecke der ausstattung einer neuen Rente dient.

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studentjonaserstellt am 18.05.2008 12:46

Quote:
Denn ich möchte mir einRentensystem, das abhängig ist von Wahlinteressen und Kassenlage, gar nicht erst vorstellen!

DJ



also ein rentensystem, das abhängig von wahlinteressen ist, möchte ich mir sicher auch nicht vorstellen.
aber ein rentensystem, das ständig leere kassen hat und zuschüsse benötigt, ist auch nicht richtig. von daher sollte, zumindest nach einer umstellungsphase, dieses neue rentensystem in der lage sein, ohne zuschüsse auszukommen.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 12:40

.... und die letzte Kopie zu dem Thema:
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AlexRE erstellt am 22.05.2008 16:10
Den Beitrag habe ich aus der Abteilung "Wirtschaft hier herüberkopiert. In Verbindung mit den hier festgehaltenen Aussagen zur Rentenversicherung ergibt das m. E. eine stimmige Argumentationslinie:
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Das hatten die Gründerväter der Bundesrepublik sogar vorhergesehen, dass eine Verteilung des Kapitals über alle Bevölkerungsschichten aus mehreren Gründen notwendig ist. Alle Parteien der frühen Bundesrepublik haben das in ihrem Programm gehabt, herausgekommen dabei sind ein paar Volksaktien - VW, Lufthansa - und die vermögenswirksamen Leistungen, die oft nur zum Ansparen für den Autokauf benutzt wurden, eine geringere Quote von Wohneigentum als in westeuropäischen Ländern und eine ständig weiter auseinanderklaffende Schere zwischen arm und reich in der Gegenwart. "Wohlstand für alle" adieu, die Parteiprogramme und guten Vorsätze waren eben nichts wert. Sowas muss man auf Linie halten, der Todfeind Nr. 1 von guten politischen Plänen ist die Willkür und Habgier von unzulänglich kontrollierten vermachteten Gruppen in der Gesellschaft. Eine verbesserte Gewaltenteilung, die jede Art von rechtswidrigem Machtmissbrauch - egal von wem - zum unkalkulierbaren Risiko macht, ist die einzige Lösung. Ergo sind wir die einzige Lösung.
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Die einmalige Vermögensabgabe - 2. Lastenausgleichsgesetz - in Verbindung mit einer zweckgebundenen Erbschaftssteuer zum Aufbau einer kapitalgedeckten Rente ist gleichzeitig die Behebung des schweren Fehler, die gleichmäßige Verteilung des Kapitals wirksam zu fördern. Wenn das nach dem ursprünglichen Plan der Gründerväter der Republik gelaufen wäre, dann würden die hohen Kapitalerträge unserer Zeit kein soziales Problem, sondern ein Segen für das ganze Volk sein. Jeder könnte sich aussuchen, ob er zusätzlich zu den Dividenden noch viel arbeitet und viel konsumiert, oder bescheiden aber frei und bequem lebt. Von seinen eigenen Zinserträgen.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 12:42

Und jetzt noch einige Beiträge von meinem privaten Forum, die obigen sind vom alten 1blu - Forum
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PHOENICKS | 64 Beiträge @spider
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Es ist nicht so einfach, adhoc die Umverteilung von oben nach unten der letzten 20-30 Jahre zurückzudrehen - Die Politik muss mit verfassungskonformen Mitteln arbeiten, enteignen geht nun mal nicht.
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Laut Verfassungsgericht darf die Vermögenssteuer mit der Einkommenssteuer zusammen gerechnet nicht mehr als 50 % des Einkommens ausmachen, sonst liegt eine verfassungswidrige Enteignung ohne Rechtsgrund vor....

Diese Rechtsprechung ist mittlerweile durch ein neueres Urteil etwas aufgeweicht, die Gewerbesteuer zählt danach nicht mit bei den 50 % (hat auch was mit Kosten der kommunalen Infrastruktur zu tun).

Grundsätzlich ist die Vermögenssteuer also schon zulässig, sie muss immer nur mit den anderen Steuern zusammen betrachtet werden.

Ich meine, dass man mit einer einmaligen Vermögensabgabe aus der verfahrenen Situation herauskommen könnte. Das hat nach dem 2. WK als "Lastenausgleich" zwischen den davongekommenen Vermögensinhabern und den total enteigneten Flüchtlingen schon einmal geklappt und war überhaupt nicht verfassungswidrig.

In der gegenwärtigen Situation hat das Rentenproblem wegen der demographischen Entwicklung zusammen mit den Kosten der Wiedervereinigung (= die letzten hohen Folgekosten des 2. Weltkrieges) eine finanzielle Gesamtproblematik aufgeworfen, die ebensoviel Anlass für ein 2. Lastenausgleichsgesetz darstellt wie die Flüchtlinge nach dem Krieg für das erste Lastenausgleichsgesetz waren.

Übrigens hat unmittelbar nach der Wiedervereinigung eine ganze Reihe von Politikern (u. a. R. v. Weizsäcker) eine einmalige Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Kosten der Wiedervereinigung vorgeschlagen. Das ist nur irgendwie untergegangen. Stattdessen hat die Kohl - Regierung die Normalverdiener maßlos belastet und den Vermögensbesitzern Steuergeschenke für die Befruchtung der "blühenden Landschaften" ohne Ende hinterhergeschmissen.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Mo 19. Jan 2009, 12:43

Hier ein interessanter Link zu dem Thema Rente: Norbert Blüm bei Kerner im Gespräch mit jemandem, der was von dem Thema versteht. Zwei Welten begegnen sich.


http://stream-tv.de/sendung/31202/johan ... -der-rente
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Sa 11. Jul 2009, 15:03

Ich diskutiere das Thema dieses threads gerade bei politikforen.net:
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willy;2980097 hat geschrieben:Natüüüüüürlich tust du das :hihi:

Also die Abgaben an den Staat, für minderbemittelten, schmarotzenden Pöbel, übertrifft die Abgaben an die Stromkonzerne, die ebenfalls durch den Staat und die Ökologisten drangsaliert werden, bei weitem.



Falls Du damit Sozialleistungsempfänger meinst: Warum sind deren Gesamtbezüge wohl dreimal so hoch wie ein Arbeitseinkommen in Rumänien, obwohl sie hier nur das Lebensminimum abdecken? Weil Lebensmittel und Konsumgüter in Rumänien billiger sind??

Nein, sind sie definitiv nicht. Die Mieten und die Energiekosten sind hier extrem hoch, die Kohle für die Sozialleistungen gewährleistet einen krisensicheren permanenten Geldfluss auf die ganz grossen Haufen und unterstützt die Konzentration des Volksvermögens auf wenige tausend Familienclans auch noch.

Nicht marktwirtschaftskompatible Unternehmen der öffentlichen Grundversorgung gehören vergesellschaftet, selbst Staatswirtschaft der alten Art ist noch das kleinere Übel gegenüber Monopolen und Oligopolen, die zerstören nämlich die freie und soziale Marktwirtschaft über kurz oder lang, staatswirtschaftliche Elemente belasten sie nur.

Noch besser wäre natürlich, man würde für diese Wirtschaftsbereiche eine Organisationsform finden, die die Stärken privatwirtschaftlich organisierter Wirschaftseinheiten hat (Effizienz), aber deren Erträge vergesellschaftet werden.

Mein Verein plädiert (u. a.) deswegen für eine einmalige Vermögensabgabe zur Kompensation der Verteilungsungerechtigkeiten der vergangenen 30 Jahre (so lange geht die Schere ständig auseinander und die Mehrheitsbevölkerung wird nicht mehr am Wirtschaftswachstum beteiligt) und die Verwendung dieser Abgabe zur Schaffung eines oder mehrer genossenschaftlicher Privatvermögen*, mit den Erträgen soll eine Grundrente für alle Rentner finanziert werden, die Zwangsabgaben auf Arbeitseinkommen könnten in dieser Höhe reduziert werden.


* Die Abgabe soll nicht so hoch sein wie beim Lastenausgleichsgesetz, dafür aber künftig durch eine zweckgebundene Erbenabgabe (anstatt Erbschaftssteuer) immer weiter aufgestockt werden, bis das / die kollektiven Privatvermögen die Grundrente und vielleicht später ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle tragen können, ohne die Arbeitseinkommen zu belasten.

willy;2981561 hat geschrieben:Ich wage anzuzweifeln, dass die Energiepreise, hätte der Staat hier vermehrt seine Finger im Spiel, niedriger wären. Strafen in Form von Preissenkungen halte ich für sinnvoll, alles andere hat seine Möglichkeiten auf Realisierung in der Geschichte öffensichtlichst verwirkt.


Niedriger wären die Preise sicher nicht, aber das schlechte Preis / Leistungs - Verhältnis würde auf der Seite der Kassierer die öffentlichen Haushalte und zigtausende öffentlicher Bediensteter begünstigen und nicht die riesigen Geldhaufen, die immer grösser werden, die volkswirtschaftliche Dynamik ersticken und zur Verarmung der Bevölkerungsmehrheit führen.

Scheint mir alles recht utopisch. Niemand, der Besitzenden, wird eine solche Vermögensabgabe dulden oder hinnehmen. Und die damit verbundene Finanzierung von Renten oder gar einem bedingungslosen Grundeinkommen, klingt für mich eher nach Milchmädchenrechnung, denn nach einer realisierbaren Finanzierungsmöglichkeit.


Nach dem Krieg haben sie für das damals dringend benötigte Lastenausgleichsgesetz den Besitzenden noch viel mehr weggenommen, als bei der GG-Aktiv - Idee der einmaligen Vermögensabgabe und dauernden Erbenabgabe angedacht ist. Das ist eine Frage der volkswirtschaftlichen und ordnungspolitischen Notwendigkeiten und des politischen Mehrheitswillens, verfassungskonform ist unser Ansatz ganz sicher.

Übrigens ist das auch für die betroffenen Vermögenden die weitaus günstigere Lösung gegenüber sehr hohen laufenden Steuern und vor allem Zwangsabgaben, die ihre Chancen / Risiken - Abwägungen viel stärker beeinträchtigen als eine einmalige Abgabe, nach der sie Ruhe haben und künftig (soweit sie Unternehmer sind) merklich weniger Lohnnebenkosten zu zahlen haben, weil die RV - Beiträge sofort sinken.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Do 16. Jul 2009, 10:26

Vom Forum der Schwesterseite hierher kopiert:
___________________________________________________________________________________________________

PeterS hat geschrieben:Und hier ein offener Brief vom bekannten Herrn Flegelskamp.
Schade nur, daß der Brief nicht auf Seite 1 der Bildzeitung stehen wird.

http://www.flegel-g.de/rentenaussage-steinbrueck.html


Der offenen Brief ist wirklich lesenswert, zu dem wichtigen Punkt "Fremdbelastung der RV" erlaube ich mir allerdings eine kritische Anmerkung, hier der letzte Abschnitt des Briefes, der sich mit diesem Thema befasst:

Noch ein letztes Wort an Herrn Spahn, der in der Anne Will Sendung in Kooperation mit Herrn Raffelhüschen sehr geschickt den Vorwurf über die Plünderung der Rentenkassen durch Fremdlasten umschiffte. Sie hatten recht, die Rentenkasse an sich ist eine virtuelle Angelegenheit, in welcher lediglich die Mindestreserve enthalten ist. Aber die Fremdlasten in der GRV sind Fakt und werden, statt durch Steuern von allen, ausschließlich aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert. Auch die von Ihnen mit 80 Milliarden bezifferten Zuschüsse des Staates (die als Prognose für die Zukunft und nicht als Fakt der Vergangenheit zu rechnen sind), haben nicht verhindert, dass seit Beginn der Umlagenfinanzierung der GRV der kumulierte der durch GRV-Versicherte aufgebrachte Betrag zur Finanzierung der Fremdlasten auf inzwischen 610 Milliarden angewachsen ist (Quelle: Aktion Demokratische Gemeinschaft e. V). Damit Ihre offenbar vorhandene Unkenntnis über Leistungen der GRV, die als versicherungsfremd zu werten sind, behoben wird, hier eine von der Uni Gießen getätigte Aufstellung:


Kriegsfolgelasten (Kriegerwitwen-, Kriegswaisen-, Kriegsversehrtenrenten)
Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen aufgrund eines Urteils des BVerfG erbracht werden)
Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung

Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
Renten für Aussiedler

Ausgleich von NS-Unrecht
Ausgleich von SED-Unrecht.

Diese Fremdlasten decken auch die Zuschüsse des Bundes nicht ab. Nicht die Rentner plündern die Jugend, sondern die Politik, die immer nur die beitragszahlenden Versicherten der GRV angreifen, nie aber die weitaus höheren Pensionsansprüche der Beamten ab dem Gehobenen Dienst und die Politiker, die keinerlei Eigenleistung für ihre Alterssicherung aufbringen, dafür aber wesentlich höhere Forderungen bei der Gesellschaft geltend machen.

Ich für meinen Teil kann nur hoffen, dass der Wähler sie endlich einmal bei der Bundestagswahl abwählt. Dazu reicht es schon, wenn man die Nichtwähler an die Wahlurne bringt, die bisher durch Nichtwahl ihren Protest zum Ausdruck bringen. Wenn Sie erst einmal die Folgen ihrer Nichtwahl durch Kenntnis des Wahlrechts erkannt haben, kommen düstere Zeiten auf Sie zu.

In diesem Sinne,

Ihr Gert Flegelskamp


Die von mir rot markierten Renten sind m. M. n. keine Fremdbelastung. Die rein umlagefinanzierte Rente bedeutet, dass sowohl ostdeutsche Rentner als auch Aussiedler ganz genau die gleichen Leistungen für die heutige gesamtdeutsche Gesellschaft erbracht haben wie die Westdeutschen. Es haben nämlich beide Seiten kein Vermögen geschaffen, dessen Erträge in die Rentenzahlungen fliessen und das den ostdeutschen Rentner sowie den Aussiedlern abhanden gekommen ist, so dass sie von den westdeutschen Beitragszahlern irgendwie "aufgefangen" wurden. Ausnahmslos alle deutschen Beitragszahler der Vergangenheit und heutige Rentner haben die für das Umlagesystem spezifische Gegenleistung für ihre Rente dadurch erbracht, dass sie mit ihren Beiträgen die ihnen vorangehende Generation getragen haben und mit ihrem Nettoeinkommen für die ihnen nachfolgende Generation gesorgt haben. Diese nachfolgende Generation zahlt heute in die Rentenversicherungen ein und trägt die Rentner. Dabei macht es überhaupt keinen Unterschied, ob es sich um die Nachkommen von ostdeutschen oder westdeutschen Rentnern oder die von Aussiedlern handelt. Alle Nachkommen zahlen in die heutige RV ein, darauf kommt es an.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Mo 20. Jul 2009, 13:13

Heute auf politikforen.net geschrieben:
______________________________________________

Finrod Carnesîr hat geschrieben:Streng genommen müßte heute niemand den Generationenvertrag erfüllen, weil er ein Vertrag zu Lasten Dritter war.


Da ist was dran, der Gesichtspunkt des Vertrages zu Lasten Dritter - wie auch des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ("Kinder kriegen die Leute immer") könnte in Zukunft eine grosse Rolle spielen, wenn in allen Parlamenten und Gerichten die Generation sitzt, auf deren Kosten die dann alte Generation fragwürdige Geschäfte gemacht hat. Unter dem Strich läuft es ja darauf hinaus, dass heute wie in den vergangenen 30 - 40 Jahren über die eigenen Verhältnisse und auf Kosten der nächsten Generation konsumiert, aber auch nach oben umverteilt wurde.
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Sa 12. Sep 2009, 16:11

Auf dem Forum der WAZ zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" habe ich heute das Renten - Thema dieses threads hier angesprochen und einen link zum Parallelthread auf meinem privaten Forum veröffentlicht:
____________________________________________

indubiosanamest hat geschrieben:Aus meiner Sicht ist dieser NEUARTIGE RECHTLICHE RAHMEN in KEINEM FALL für die Privatwirtschaft interessant, da mögliche Gewinne innerhalb des Systems zu belassen sind und nicht abgeschöpft werden dürften. So ist es m.M. nach unumgänglich dies in staatlicher Hand(nicht der Politik, sprich "Minister")zu belassen. Welchen Namen letztendlich ein solches System trägt ist unwichtig.


Wenn`s nach mir ginge, würde ich zu diesem wichtigen Zweck sowohl die profitorientierte und risikobehaftete Privatwirschaft als auch rein staatliche Wirtschaftsbürokraten umschiffen.

Ich denke an ein genossenschaftlich verfasstes kollektives Privatvermögen, das von der unabhängigen Bundesbank oder unter ihrer Aufsicht von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern verwaltet wird.

Übrigens könnte man das Startkapital für so ein kollektives Privatvermögen mittels einer einmaligen Vermögensabgabe erlangen, die von linken Politikern und sogar einer Initiative reicher Bürger derzeit zu anderen Zwecken verlangt wird. Auf meinem privaten Forum gibt es eine Diskussion dazu:

http://35828.forendienst.de/show_messag ... 874&page=2
______________________________________________________________________________________

http://forum.derwesten.de/viewtopic.php?p=795492#795492
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Re: einmalige Vermögensabgabe

Beitragvon AlexRE » Do 13. Jan 2011, 12:44

Derzeit wird ein aktueller Vorschlag der Grünen, die Belastungen der öffentlichen Hand durch Finanzkrise und Rettungspakete über eine auf mehrere Jahre verteilte Vermögensabgabe abzudecken, auf allen Foren diskutiert.

Ich habe mich hier dazu geäußert:

politikforen.net

Diese Vermögenden haben nicht nur irgendwie am meisten von den Rettungspakten profitiert, sie haben in sehr vielen Fällen Geld geschenkt bekommen. Schließlich konnten sie auch höhere Zinserträge für risikobehaftete Anlage behalten, obwohl ihre Gegenleistung - die Riskikotragung - durch die staatliche Intervention nachträglich entfallen ist. In Höhe der Differenz zwischen den Erträgen "konservativer" Anlagen und denen staatliche geretteter risikobehafteter Anlagen sind sie praktisch ungerechtfertigt bereichert, auch im rechtlichen Sinne des Begriffes "ungerechtferigte Bereicherung".

Die politische Forderung der Grünen ist in diesem Fall also noch berechtigter, als ihre abstrakte Begründung auf den ersten Blick vermuten lässt.

Noch besser wäre es natürlich, zwischen den Bereicherten und konservativen Anlegern zu unterscheiden und nicht alle Vermögenden pauschal haften zu lassen.

Ich vermute aber mal, dass die Mehrzahl der betroffenen 340.000 Vermögenden durchaus ungerechtfertigt bereichert ist.


Dort habe ich auch diese anschauliche Graphik gefunden, die den im internationalen Vergleich sehr geringen Anteil der Substanzsteuern (= Vermögens-, Erbschafts, Grundsteuern usw.) am gesamten deutschen Steueraufkommen dokumentiert:

Bild
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