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BGH erlaubt PID

BeitragVerfasst: Mi 7. Jul 2010, 17:05
von Hase
Alex, schon gelesen????

BGH erlaubt Präimplantationsdiagnostik

Erbgutuntersuchungen an befruchteten Eizellen sind nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Juli entschieden. Bei Eltern mit Verdacht auf Schädigung des Erbguts, darf der Embryo einer Präimplantationsdiagnostik unterzogen werden, beschloss der 5. Strafsenat in einem Grundsatzurteil. Ein Berliner Gynäkologe hatte sich im Januar 2006 selbst angezeigt, nachdem er die PID bei drei Paaren angewandt hatte und wissen wollte, ob er damit gegen das Embryonenschutzgesetz verstieß.
Mit dem Freispruch des Mediziners bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Mai 2009. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Vor dem BGH waren sich Verteidigung und Bundesanwaltschaft nun einig, dass kein Verstoß vorliegt. Das Embryonenschutzgesetz verbiete nämlich nur den Handel mit Embryonen oder deren Verwendung zu Forschungszwecken, argumentierte der Verteidiger Daniel Krause. Und die Untersuchung des Embryos auf Chromosomenschäden während der Schwangerschaft sei schon lange erlaubt und würde routinemäßig angewandt.
Damit wird die PID einerseits straffrei, andererseits aber streng definiert. Die PID sei nur zulässig, "wenn sie dem Zwecke dient, schwere erbliche Erkrankungen des Embryos festzustellen", sagte Bundesstaatsanwalt Hartmut Schneider nach dem Urteil. Eine weitergehende Selektion sei nicht erlaubt. Gentests werden damit künftig zum etablierten Verfahren in der Fruchtbarkeitsmedizin. "In Zukunft werden Zentren für diese Untersuchungen entstehen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik, André Reis. Er rechnet mit ungefähr zehn PID-Zentren in Deutschland.
Mit der rechtlichen Regelung der PID schließt Deutschland in Europa zu Großbritannien, Dänemark, Frankreich, Norwegen und Schweden auf. In Österreich und der Schweiz ist das Verfahren verboten, andere europäische Länder verzichten auf gesetzliche Regelungen. Auch in den USA wird das Verfahren seit 1990 inzwischen an mehreren Kliniken eingesetzt. Viele deutsche Paare reisten deshalb in der Vergangenheit in die USA, um entsprechende Tests durchführen zu lassen.



Hatte ich nicht immer gesagt, dass es total unlogisch ist das die PID nicht erlaubt ist? Endlich muss eine Frau nicht mehr erst schwanger werden um durch eine Fruchtwasseruntersuchung zu erfahren das ihr Kind Krank ist. Wurde auch Zeit!!!

Re: BGH erlaubt PID

BeitragVerfasst: Mi 7. Jul 2010, 17:08
von AlexRE
Hase hat geschrieben:Hatte ich nicht immer gesagt, dass es total unlogisch ist das die PID nicht erlaubt ist? Endlich muss eine Frau nicht mehr erst schwanger werden um durch eine Fruchtwasseruntersuchung zu erfahren das ihr Kind Krank ist. Wurde auch Zeit!!!


"Unlogisch" ist noch moderat ausgedrückt, das war der reine Staatsirrsinn. Ich wünschte wirklich, dass die Strafjustiz beim Thema "U-Haft wegen Wiederholungsgefahr" zu einem ähnlichen Ausmaß von Rechtsvernunft finden würde wie die Zivilgerichte in jüngster Zeit mit ihren Urteilen zur künstlichen Befruchtung.

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Mo 13. Sep 2010, 16:58
von AlexRE
In manchen Fällen sollten die KB - Patienten vor der ersten Untersuchung nach einer möglichen Sektenzugehörigkeit gefragt werden:

Bild

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Mi 17. Nov 2010, 18:43
von AlexRE
Na klasse, der BGH erklärt die PID für zulässig und unsere konservative Ideologen - Betonkopffront bastelt ein gesondertes Verbot, das in Karlsruhe oder spätestens Straßburg totsicher geknickt wird:

Nach der knappen Unterstützung des CDU-Parteitags für die Gegner von Gentests an Embryonen wollen diese im Bundestag Verbündete für ein Verbot suchen: „Jetzt kommt es darauf an, Verbündete für unsere Position auch über die eigene Fraktion hinaus im Bundestag zu finden“


http://www.focus.de/politik/deutschland/parteien-gegner-und-befuerworter-von-pid-suchen-verbuendete_aid_572826.html

Der dritte Leserkommentar stammt übrigens von der hiesigen Teilnehmerin @Hase. ;)

Ein veraltetes Embryonenschutzgesetz. Samenspende erlaubt, die Eizellspende nicht. Selektiere von Eizellen verboten, selektieren bis zum 3ten Monat jedoch erlaubt. Soviel zum GG. Aber Merkel (kinderlos) Schavan (ledig und kinderlos) Kauder (verh u. kinderlos und ein Bischof müssen es ja wissen.

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Mi 17. Nov 2010, 19:06
von Hase
Stimmt, der Kommentar war von mir. War was daran falsch? Ich konnte nicht schreiben das diese "sich warscheinlich bewusst gegen Kinder" entschieden haben. Hatte dort zuwenig Zeichen.

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Mi 17. Nov 2010, 19:10
von AlexRE
Hase hat geschrieben:Stimmt, der Kommentar war von mir. War was daran falsch? Ich konnte nicht schreiben das diese "sich warscheinlich bewusst gegen Kinder" entschieden haben. Hatte dort zuwenig Zeichen.


Der Text ist schon o. k., es geht klar daraus hervor, was Du richtigerweise von diesen Spezialisten für ander Leut`s Angelegen hälst.

Dasselbe wie ich und jeder Mensch, der darüber nachdenkt, was für eine Verlogenheit hinter einem PID - Verbot bei gleichzeitig erlaubten Abtreibungen von erbkranken Feten steckt.

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Mi 17. Nov 2010, 19:11
von Hase
Nicht nur das.
Man blendet dabei auch etwas anderes komplett aus. Wenn ein Paar sich Eizellen entnehmen und befruchten lässt, darf man der Frau höchstens drei Eizellen einsetzen. Die restlichen lassen die Paare meißtens für weitere Versuche einfrieren. Eingefroren werden dürfen nur befruchtete Eizellen.

Ärztevorbehalt
Die Konservierung eines menschlichen Embryos sowie einer menschlichen Eizelle, in die bereits eine menschliche Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/eschg/__9.html

Einfrieren, weil die Frau will ja nicht ständig hohe Dosen an Hormonen schlucken und sich ihre Eizellen unter Narkose in der OP entnehmen lassen. Was übrigens das Paar ein Schweinegeld kostet.

Nehmen wir an die Frau hatte 9 Eizellen. 3 werden ihr eingepflanzt, die restlichen 6 eingefroren. Der Versuch klappt. Sie bekommt Zwillinge und der Kinderwunsch hat sich erledigt.

Was passiert den mit den 6 eingefrorenen Eizellen die das Paar nicht mehr benötigt? Eizellspende sind in Deutschland verboten, auch wenn viele dieser Frauen ihre übrigen Eizellen für andere betroffene Frauen kostenlos abgeben würden.

Es passiert folgendes die 6 restlichen MIT SAMEN BEFRUCHTETEN Eizellen werden aufgetaut, entwickeln sich weiter, die Zellen teilen und sich und dann sterben sie ab.

Das man die PID verbietet, weil man dann ja Gengeschädigte befruchteten Eizellen aussortiert und wegwirft ist paradox, wenn man sehr wohl gesunde Eizellen wegwerfen darf.

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Fr 19. Nov 2010, 11:19
von AlexRE
Hase hat geschrieben:Was passiert den mit den 6 eingefrorenen Eizellen die das Paar nicht mehr benötigt? Eizellspende sind in Deutschland verboten, auch wenn viele dieser Frauen ihre übrigen Eizellen für andere betroffene Frauen kostenlos abgeben würden.


Die Diskriminierung von Paaren, die eine Eizellspende benötigen gegenüber denjenigen, die eine Samenspende benötigen, hat der EuGHMR schon für konventionswidrig erklärt, weil ein Verstoss gegen Art. 14 EMRK vorliege:

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Deutschland, denn im deutschen Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende ebenfalls verboten. Die Bundesregierung sah sich kurz vor der Osterpause aber noch zu keiner Stellungnahme fähig. Der Bundesverband reproduktionstechnischer Zentren begrüßte das Urteil. "In Deutschland bräuchten jährlich rund tausend Paare eine Eizellspende", sagte Geschäftsführerin Monika Uszkoreit.


Quelle: taz.de

Zur Zeit des Interviews im April 2010 war Frau Uszkoreit allerdings zu optimistisch, wie wir an dem CDU - Parteitagsbeschluss jetzt sehen. Unsere konservativen Ethikexperten werden sich voraussichtlich bis zu einem endgültigen Urteil der zuständigen grossen Kammer des EuGHMR gegen eine vernünftige Lösung sperren.

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Fr 19. Nov 2010, 12:58
von Hase
Jaja, die Ethikexperten. Das sind doch die, welche die Babyklappen abschaffen wollen und die Ethischer und Moralischer sind als das katholische Polen :lol: :lol:

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

BeitragVerfasst: Fr 19. Nov 2010, 14:06
von DJ_rainbow
Konservative Ethikexperten? Das sind doch die, denen die Babyklappe auf den Hinterkopf gedonnert ist.